Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Auf Grundlage der Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses
„Planung und Umwelt“ (SteA), des Haupt- und Finanzausschusses (HFA), sowie des
Schul- und des Sozialausschusses (SchulA und SozA) beschließt der Rat der Stadt
Rheine (Rat) die Umsetzung des Integrierten
Stadtteil-Handlungskonzeptes Rheine-Dorenkamp-Süd (Entwicklungskonzept nach §
171e (4) und (5) Baugesetzbuch in Anlage
1). Der Rat beauftragt die
Verwaltung, die Projekte / Maßnahmen des Integrierten Stadtteil-Handlungskonzeptes
Rheine Dorenkamp-Süd nach gesicherter Finanzierung umzusetzen.
Hierzu beschließt der Rat auf Grundlage der
Empfehlungen der Fachausschüsse, dass die ab 2011 zusätzlich erforderlichen
Mittel zur Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 1.999.290 €
entsprechend der Kosten- und Finanzierungsübersicht in Anlage 2 und unter
Vorbehalt der Bewilligung der Fördermaßnahme durch das Land NRW in die
Haushaltsplanung 2011 ff. aufgenommen wird. Der in der Begründung
dargestellten Mittelaufteilung nach Jahren und Haushaltsansätzen wird zugestimmt.
Auf Grundlage der Empfehlungen beschließt
der Rat die pauschal veranschlagten Folgekosten für die Jahre 2016 ff. in Höhe
von jährlich rund 56.550 € in die Haushaltsplanung einzustellen - unter
Vorbehalt möglicher Änderungen im Rahmen der Fortentwicklung der Maßnahmen.
Auf Grundlage der Empfehlungen des HFA und des SteA sowie der weiteren
Fachausschüsse beschließt der Rat die in Anlage
1 und 3 vorgelegte räumliche Abgrenzung zum Förderantrag Rheine
Dorenkamp-Süd zur zielgerichteten Entwicklung nach § 171e (3) Baugesetzbuch.
1. Sachdarstellung
Im Rahmen der zweijährigen vertieften Beschäftigung mit dem Stadtteil Dorenkamp-Süd im LAG 21 NRW-Projekt „Nachhaltiges Kommunales Flächenmanagement“ wurden durch die zahlreichen am Prozess beteiligten Akteure und vor dem Hintergrund des demographischen Wandels vielfältige nachteilige Strukturen festgestellt. Dabei überlagern sich im Stadtteil soziale und bauliche Mängel:
- erhöhte Abhängigkeit der BewohnerInnen im Stadtteil von Transfergeldzahlungen bedingt durch eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit,
- steigende Überalterung und Fehlen von Kindern und Jugendlichen,
- hoher Migrations- und Ausländeranteil,
- unterdurchschnittliche Bildungsabschlüsse,
- Konzentration einzelner Bewohnergruppen in besonders einfachen Wohnbeständen,
- Altstandorte ohne Modernisierungs- oder Sanierungsaktivitäten der Wohnungswirtschaft,
- Verwahrlosung öffentlicher Flächen im Wohnumfeld,
- Verlust eines öffentlichen Sicherheitsgefühls.
Nach Erkenntnissen insbesondere aus dem Familienbereicht Rheine 2008, dem Sozialplan Alter 2010 sowie aus dem Projekt „Kommunales Handlungskonzept Wohnen“ weisen auch andere Stadtteile eine ähnliche Problemlage auf. Durch Beschlüsse der Politik wurde mit den Vorlagen 248/08, 331/08, 100/09 und 095/10 sowie in Einklang mit dem integrierten Handlungskonzept Rheine.2020 (IEHK Rheine.2020) ein planerischer Schwerpunkt auf den südlichen Dorenkamp gelegt. Dies soll keine Benachteiligung anderer Stadtteile nach sich ziehen, sondern ist durch die Fördersystematik des Landes NRW begründet, die nur konzertierte Aktionen für einzelne Stadtteile fördert. Die Aktivitäten der Stadtverwaltung fokussieren sich daneben selbstverständlich auf weitere mit besonderer Aufmerksamkeit zu verfolgende Stadtteile, die durch die Förderung im Dorenkamp nicht vernachlässigt werden dürfen.
Mit Vorlage 154/10 vom 17.03.2010 in SteA, SozA, SchulA und Jugendhilfeausschuss wurde zur Entwicklung des Stadtteiles Dorenkamp-Süd ein wesentliches Zwischenergebnis, die „Gesamtstrategie Flächensparen“, beschlossen. Ein zentrales Ziel des Prozesses war die Umsetzung der entwickelten Maßnahmen durch die Akquisition von Städtebaufördermitteln.
Das Förderprogramm „Soziale Stadt“ versucht mit einem integrierten Ansatz der beginnenden sozialen und räumlichen Spaltung innerhalb der Stadt frühzeitig entgegenzuwirken und wurde somit zur Bekämpfung der genannten Probleme eingerichtet. Die Stadtverwaltung hat daher einen Fördermittelantrag „Soziale Stadt“ für den Zeitraum 2011 bis 2015 für den Stadtteil Dorenkamp-Süd vorbereitet.
Die Unterlagen zum Förderantrag wurden auf Grundlage der Beschlüsse der Fachausschüsse in vielfachen Gesprächen mit dem Verwaltungsvorstand und den betroffenen Produktbereichen aus dem Rathaus sowie mit den Technischen Betrieben Rheine und der Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH vertieft, bzw. weiterentwickelt. Darüber hinaus wurden die Unterlagen selbstverständlich auch mit der Finanz- und Strategiekommission, mit der Bezirksregierung Münster sowie dem Ministerium Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW abgestimmt.
Sicher kommen auf die Stadt Rheine noch weitere Belastungen hinzu, die zum heutigen Zeitpunkt nicht abschließend prognostiziert werden können, vor allem der Ausbau der U3-Betreuung. Aber mit Blick auf die sich selbst gestellten Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft durch das IEHK Rheine.2020 bietet sich mit diesem Förderprogramm eine einmalige Chance. Insbesondere die mehrfach evaluierte langfristig positive Wirkung in anderen Soziale-Stadt-Gebieten in NRW stehen Pate für ein Erfolgsmodell. Zudem werden in Zukunft die Chancen auf Förderung im Rahmen der Stadterneuerungsprogramme deutlich geringer werden.
Mit den vorgelegten Maßnahmen soll langfristig ein Entlastungseffekt für den Kommunalen Haushalt erreicht werden, der sich nicht quantifizieren lässt:
- Verringerung der Arbeitslosigkeit,
- Zunahme von Arbeitsplätzen,
- Verbesserung der Bildungsabschlüsse,
- die Schaffung von Mehrwerten im Wohnumfeld, also auf Spielplätzen, in Beratungseinrichtungen in den Schulgebäuden und den Schulhöfen,
- Integration von Benachteiligten,
- Anschub privater Maßnahmen, etwa zur Entschärfung städtebaulicher Missstände, der baulichen Aufwertung des Stadtteiles oder weicher Standortfaktoren.
Zur weiteren Bearbeitung des Antrages ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt Rheine die aufgeführten Beschlüsse zur Umsetzung, zur Sicherstellung des finanziellen Rahmens in der heute absehbaren Form und zur räumlichen Definition des Programmgebiets fasst.
Zum Beschluss steht eine Integrierte Stadtteil-Handlungskonzeption (Anlage 1), eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2) und die räumliche Abgrenzung (Anlage 3).
Da der Fördermittelantrag jährlich fortzuschreiben ist, dient dieser erste Beschluss insbesondere der Verabschiedung eines Gesamtrahmens zur Förderung des Stadtteiles. Die Ausarbeitung der einzelnen Maßnahmen im Rahmen der gesetzten finanziellen Spielräume kann nach der Veröffentlichung der geförderten Programmgebiete ab frühestens Mai 2011 erfolgen.
2. Integrierte Stadtteil-Handlungskonzeption:
Inhalte, Ziele und Maßnahmen
Das integrierte Stadtteil-Handlungskonzept
(Anlage 1) definiert eine
Zielsetzung in Form von Handlungsfeldern und stellt folgerichtige Maßnahmen
zusammen. Das Dokument enthält dazu
folgende Kapitel:
- Analyse des Stadtteiles: Beschreibung der
Situation vor Ort sowie sachliche und räumliche Problemabgrenzung im Sinne
von § 171e Absatz 3 des BauGB.
- Beschreibung
der Einbindung in die umfassenden Planungsprozesse.
- Zielsetzung und Herleitung von zentralen
Handlungsfeldern.
- Prozesssteuerung.
- Maßnahmen
zu den Handlungsfeldern.
- Kosten- und Finanzierungsübersicht nach Haushaltsjahren.
Die zielorientierte Reaktion der Stadt auf die genannten Probleme wird mit dem Dokument nachgewiesen; mittels der Förderung soll somit eine weitere negative Entwicklung im Stadtteil vermieden bzw. die nachhaltige Aufwertung des Stadtteiles eingeleitet werden.
Die Zielsetzung des Fördermittelantrags geht aus der „Gesamtstrategie Flächensparen“ hervor, die sich wiederum auf das IEHK Rheine.2020 stützt und den Ansatz einer langfristig stärker auf Nachhaltigkeit und Kostensensibilität angelegten Stadtentwicklung verfolgt (Konzentration von Einrichtungen, Mehrfachnutzung von Infrastrukturen, Reaktivierung von Flächen etc.). Vor demographischen Hintergründen (neben Überalterung auch Abwanderung) muss der Stadtteil jedoch auch mit Maßnahmen zur Erhöhung der Wohnumfeldqualität unterstützt werden, um langfristige Entwicklungsperspektiven sicher zu stellen.
Die in Maßnahmenblättern im Integrierten Stadtteil-Handlungskonzept (Anlage 1) zusammengestellten Projekte und Maßnahmen sind aus der Zielsetzung abgeleitet. Im Rahmen einer Förderung müssen diese ab 2011 vertieft diskutiert werden. Die eingestellten Ansätze in Anlage 1 sind in diesem Sinne heute „nur“ als zielgerichtete „Positionen“ zur Benennung anstehender Partizipations- und Abstimmungsprozesse im Stadtteil zu verstehen. Sie entwickeln sich aus den vorhergegangenen Prozessen sowie aus dem IEHK Rheine.2020 und geben den maximalen finanziellen Rahmen vor.
Im Rahmen der Förderung soll zur vertieften Ausarbeitung der zahlreichen Maßnahmen sowie zur Koordination und zur Organisation der Beteiligung ein lokales Stadtteilmanagement eingesetzt werden, das die künftig anstehenden Beschlüsse in den Fachausschüssen in Zusammenarbeit mit der Projektsteuerung vorbereiten soll. Dieser Stadtteilmanager ist eine zentrale Maßnahme des Projektes. Organisatorisch an die Stadtverwaltung angedockt, ist dies darüber hinaus die Grundlage für einen Wissensgewinn der Stadt, welcher die langfristige eigenständige Fortführung der Maßnahmen vorbereitet und für einen Erfahrungstransfer der Arbeit in anderen Stadtteilen sorgt.
Inhaltlich fokussiert sich die Konzeption für den Stadtteil Dorenkamp-Süd mit einer Vielzahl von Projekten und neben dem Ausgleich demographisch einseitiger Tendenzen insbesondere auf die Weiterentwicklung des Bildungsstandortes sowie die Aufwertung von Wohn- und Wohnumfeldverhältnissen. Weitere zentrale Handlungsfelder aus dem Integrierten Stadtteil-Handlungskonzept sind:
- Aktivierung der Bevölkerung und Unterstützung bewohnergetragener Projekte,
- Strukturen zur Stärkung der lokalen Ökonomie schaffen,
- Integration von Migrantinnen und Migranten.
Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Stadtteilkultur, zur Brachflächenrevitalisierung, zur sozialen Infrastruktur sowie zur verkehrlichen und freiraumplanerischen Entwicklung zusammengestellt.
3. Finanzierung
Nach der
Zusammenstellung der Maßnahmen in Anlage 2 liegt die Gesamtsumme aller förderfähigen Kosten bei brutto 6.664.300 €.
Diese verteilen sich über einen Zeitraum von 2011 bis 2015 und müssen
mit einem kommunalen Eigenanteil von 30 % ausgestattet werden. Somit entfallen auf die beantragte Fördersumme 4.665.010
€ und auf den kommunalen Eigenanteil 1.999.290 €.
Angaben in € |
Gesamtkosten |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016+ |
Gesamtsumme |
6.664.300 |
1.140.400 |
1.457.600 |
1.307.600 |
1.440.100 |
1.318.600 |
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Kommunaler Eigenanteil |
1.999.290 |
342.120 |
437.280 |
392.280 |
432.030 |
395.580 |
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Förderung |
4.665.010 |
798.280 |
1.020.320 |
915.320 |
1.008.070 |
923.020 |
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Gesamtsumme Folgekosten |
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56.550 |
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Belastung des
Ergebnisplans |
1.029.240 |
195.120 |
261.630 |
206.130 |
192.030 |
174.330 |
56.550 |
Investiver Finanzplan |
970.050 |
147.000 |
175.650 |
186.150 |
240.000 |
221.250 |
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Folgekosten in
Höhe von jährlich 56.550 € (5% der Ausgaben für einzelne investive Maßnahmen –
im Detail siehe Maßnahmenblätter in Anlage
1) sollen ebenfalls in der langfristigen Haushaltsplanung vorbehaltlich
eingestellt werden. Mögliche Änderungen
können sich im Rahmen der Fortentwicklung der Maßnahmen noch ergeben. In den
Antragsunterlagen werden die Ansätze hierzu unter der Spalte 2016+ geführt.
Diese im Vergleich zum Gesamtvolumen niedrigen Folgekosten resultieren aus dem
Konzept der Maßnahmen; die überwiegende Zahl der Planungen richten sich auf
Qualifizierung, Ausbau und Aufwertung bestehender Infrastruktur, Gebäude oder
Einrichtungen. Als Beispiele seien die Umgestaltung des Schulzentrums über
verschiedene Maßnahmen oder die Aufwertung der bestehenden Spielplätze genannt.
Eine Vielzahl der Maßnahmen sind zwar freiwillige kommunale Aufgaben, fallen jedoch im Rahmen einer städtebaulich geordneten Entwicklung nach § 1 BauGB in den nächsten Jahren ohnehin an oder sind unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und vor dem demographischen Hintergrund erforderlich. Hier ist vor allem die Entwicklung einer Konzeption für die brachliegende Damloup-Kaserne anzuführen.
So lassen sich alle in Anlage 1 und 2 zusammengestellten Maßnahmen mittels der Unterlagen zum Projekt „Nachhaltiges Kommunales Flächenmanagement“ auf Einzelprojekte des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine.2020 zurückführen (siehe auch Flächenbericht Rheine 2009). Daher ist der gesamte Maßnahmenkomplex dieses Förderantrages letztlich eine konsequente Umsetzung des politisch beschlossenen Maßnahmen- und Handelskonzeptes IEHK Rheine.2020.
Der
angestrebte Stadtumbau des südlichen Dorenkamps soll vor allem über Maßnahmen
des Handlungsfeldes „Verbesserung der Wohnverhältnisse, des Wohnumfeldes
und des öffentlichen Raumes“ erreicht werden. Hier bildet die Förderkonzeption
einen ersten Schwerpunkt mit einer beantragten Fördergesamtsumme von rund 2,1
Mio. € (kommunaler Eigenanteil von zusammengenommen 629.250 € für die Jahre
2011 bis 2015).
Daneben
zielen die Maßnahmen in den Handlungsfeldern „Verbesserung des Angebots an
bedarfsgerechten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten“ und „Strukturen zur Stärkung der lokalen Ökonomie
schaffen“ auf einen in diesem Stadium nicht seriös zu beziffernden,
langfristig jedoch deutlich positiven Entlastungseffekt für den kommunalen
Haushalt: die Maßnahmen dienen Beispielsweise zur Verbesserung der Chancen der
heutigen und der künftigen Bevölkerung am Arbeitsmarkt, der Verbesserung der
Bildungsabschlüsse, der Integration benachteiligter BürgerInnen, der
Initiierung neuer Arbeitsplätze, der Schaffung von Mehrwerten im Wohnumfeld
etc. Hierfür sind zusammengenommen 1.658.300 € in die Gesamtkosten eingestellt. Der
kommunale Eigenanteil zu diesen Maßnahmen liegt bei 497.490 €.
Die Einrichtung
eines Stadtteilmanagements im Handlungsfeld „Aktivierung der Bevölkerung,
Einrichtung eines Stadtteilmanagements und Unterstützung bewohnergetragener Projekte“
ist zur Umsetzung der gesamten Förderkonzeption erforderlich und bildet mit
rund 1,1 Mio. € bzw. einem kommunalen
Eigenanteil von 326.850 € einen weiteren Schwerpunkt in der
Gesamtkonzeption.
Die weitere
geplante Verteilung von Mitteln auf Einzelprojekte ergibt sich aus Anlage 2.
4. räumliche Abgrenzung nach § 171 e BauGB
Zur Förderung im Programm „Soziale Stadt NRW“ ist es erforderlich, eine flächenscharfe Gebietsabgrenzung vorzunehmen (Anlage 3). Diese begründet sich nach räumlichen und sachlichen Gesichtpunkten und soll der künftigen zielgerichteten Förderung einzelner Maßnahmen dienen.
Grundlage der Gebietsfestlegung ist das unter „Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger aufzustellende Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen schriftlich darzustellen sind“ (§ 171 e Abs. 4 BauGB – in Anlage 1) sowie eine förmliche Festlegung durch Beschluss des Rates. Zur besseren Übersichtlichkeit ist den Unterlagen eine Übersicht zur Abgrenzung des Plangebietes beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 – Integriertes Stadtteil-Handlungskonzept nach § 171 e (4) und (5) BauGB
Anlage 2 – Maßnahmenscharfe Kosten- und Finanzierungsübersicht als Entscheidungsgrundlage
Anlage 3 – Abgrenzung nach § 171 e (3) BauGB