Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I. Die Ratsmitglieder beschließen auf Antrag der CDU-Fraktion vom 21.09.2010 die folgenden Änderungen in der Besetzung von Ausschüssen und Gremien der Stadt Rheine:
Rechnungsprüfungsausschuss
Mitglied: RM Matthias Auth anstelle von RM Hans Havers
Bauausschuss
Mitglied: RM
Matthias Auth anstelle von RM Hans Havers
Sportausschuss
Mitglied: RM Matthias Auth anstelle von RM Hans Havers
Haupt-
und Finanzausschuss
3. Stellvertreter: RM Matthias Auth anstelle von RM Hans Havers
Stadtentwicklungsausschuss
„Planung und Umwelt“
Mitglied: SB Ewald Winter, Sesenheimweg 17, 48429 Rheine, anstelle von RM Auth
5. Stellvertreter: RM Matthias Auth anstelle von RM Hans Havers
Schullausschuss
4. Stellvertreter: RM Matthias Auth anstelle von RM Hans Havers
Aufsichtsrat EWG
pers. Stellvertreter: RM Josef Wilp für SB Klaus Dickmänken anstelle von RM Hans Havers
Beirat
Förderverein Waldhügel e. V.
pers. Stellvertreter: RM Christoph Kotte für RM Thomas Oechtering anstelle von RM Hans Havers
Verwaltungsrat
Sparkasse
pers. Stellvertreter: RM Udo Bonk für SB Paul Willers anstelle von RM Hans Havers
pers. Stellvertreter: RM Dieter Fühner für RM Horst Dewenter anstelle von RM Matthias Auth
II. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die CDU-Fraktion RM Matthias Auth zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Bauausschusses benennt.
Begründung:
Aufgrund des Mandatsverzichtes von RM Hans Havers hat die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 21.09.2010 (siehe Anlage) die im Beschlussvorschlag aufgeführten Änderungen in der Besetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien der Stadt beantragt.
Zu Ziff. I des Beschlussvorschlages:
Im § 50 Abs. 3 Satz 5 GO heißt es:
„Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.“
Insofern wird um Zustimmung zu Ziff. I des Beschlussvorschlages gebeten.
Zu Ziff. II des Beschlussvorschlages:
Bezüglich der Nachfolgeregelung von Ausschussvorsitzenden bzw. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden schreibt § 58 Abs. 5 Satz 5 und 6 GO vor:
„Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Die Sätze 1 – 5 gelten für stellvertretende Vorsitzende entsprechend.“
Um Kenntnisnahme zu Ziff. II des Beschlussvorschlages wird gebeten.
Anlage:
Antrag der CDU-Fraktion vom 21.09.2010