Betreff
Änderung in der Besetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien der Stadt Rheine - Antrag der CDU-Fraktion vom 21.09.2010
Vorlage
473/10
Aktenzeichen
FB 7 - el
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.          Die Ratsmitglieder beschließen auf Antrag der CDU-Fraktion vom 21.09.2010 die folgenden Änderungen in der Besetzung von Ausschüssen und Gremien der Stadt Rheine:

 

Rechnungsprüfungsausschuss

Mitglied:                      RM Matthias Auth anstelle von RM Hans Havers

 

Bauausschuss

Mitglied:                      RM Matthias Auth anstelle von RM Hans Havers

 

Sportausschuss

Mitglied:                      RM Matthias Auth anstelle von RM Hans Havers

 

Haupt- und Finanzausschuss

3. Stellvertreter:         RM Matthias Auth anstelle von RM Hans Havers

 

Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“

Mitglied:                      SB Ewald Winter, Sesenheimweg 17, 48429 Rheine, anstelle von RM Auth

5. Stellvertreter:         RM Matthias Auth anstelle von RM Hans Havers

 

Schullausschuss

4. Stellvertreter:         RM Matthias Auth anstelle von RM Hans Havers

 

Aufsichtsrat EWG

pers. Stellvertreter:     RM Josef Wilp für SB Klaus Dickmänken anstelle von RM Hans Havers

 

Beirat Förderverein Waldhügel e. V.

pers. Stellvertreter:     RM Christoph Kotte für RM Thomas Oechtering anstelle von RM Hans Havers

 

Verwaltungsrat Sparkasse

pers. Stellvertreter:     RM Udo Bonk für SB Paul Willers anstelle von RM Hans Havers

pers. Stellvertreter:     RM Dieter Fühner für RM Horst Dewenter anstelle von RM Matthias Auth

 

 

II.           Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die CDU-Fraktion RM Matthias Auth zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Bauausschusses benennt.


Begründung:

 

Aufgrund des Mandatsverzichtes von RM Hans Havers hat die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 21.09.2010 (siehe Anlage) die im Beschlussvorschlag aufgeführten Änderungen in der Besetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien der Stadt beantragt.

 

Zu Ziff. I des Beschlussvorschlages:

 

Im § 50 Abs. 3 Satz 5 GO heißt es:

 

„Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.“

 

Insofern wird um Zustimmung zu Ziff. I des Beschlussvorschlages gebeten.

 

 

Zu Ziff. II des Beschlussvorschlages:

 

Bezüglich der Nachfolgeregelung von Ausschussvorsitzenden bzw. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden schreibt § 58 Abs. 5 Satz 5 und 6 GO vor:

 

„Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Die Sätze 1 – 5 gelten für stellvertretende Vorsitzende entsprechend.“

 

Um Kenntnisnahme zu Ziff. II des Beschlussvorschlages wird gebeten.


Anlage:

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 21.09.2010