Betreff
Resolution an die Bundesregierung zur Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 9. September 2010
Vorlage
477/10
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit E-Mail vom 9. September 2010 den Antrag an die Bürgermeisterin gestellt, die als Anlage beigefügte Resolution zur Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke an die Bundesregierung auf die Tagesordnung zur Ratssitzung am 5. Oktober 2010 zu setzen.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die Zuständigkeit für die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken liegt einzig und allein beim Bund.

 

Die Zuständigkeit der Kommunen ist auf Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft beschränkt, sie müssen von der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich und selbständig bewältigt werden können.

 

In der Kommentierung zu § 2 GO heißt es:

 

        „Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Staates, sei es des Landes, sei es des Bundes, fallen, sind einer kommunalen Regelung entzogen. Den Gemeinden ist es daher grundsätzlich verwehrt, sich mit derartigen Aufgaben zu befassen, sei es auch nur in Form allgemeinpolitischer Erklärungen oder unverbindlicher Empfehlungen.“

 

In diesem Zusammenhang wird an die Ratsbeschlüsse aus der Vergangenheit zu verteidigungspolitischen Fragen erinnert, insbesondere die Erklärungen des Gemeindegebiets zur sog. „atomwaffenfreien Zone“, die den gemeindlichen Aufgabenbereich überschritten hatten und von daher höchstrichterlich als rechtswidrig erklärt wurden.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz haben die Verwaltungsgerichte nur für den Fall zugelassen, dass eine Gemeinde durch eine konkrete verteidigungspolitische Maßnahme (z. B. bevorstehende Lagerung atomarer Waffen auf dem Gebiet der Gemeinde) in ihrem örtlichen Wirkungskreis betroffen ist.

 

Der örtliche Wirkungskreis kann nicht damit begründet werden, dass Rheine aufgrund der Nähe zum AKW Lingen in dessen Gefährdungsbereich liegt und weiterer gefährlicher Atommüll im nahegelegenen Ahaus zwischengelagert wird.

Auch die indirekten Auswirkungen einer Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke auf die Stromproduktion der Stadtwerke begründen keinen Tatbestand für eine Aufgabe der „örtlichen Gemeinschaft.“

 

 

Die Bürgermeisterin ist zwar verpflichtet, diesen Punkt auf Antrag einer Fraktion auf die Tagesordnung zu setzen. Gleichzeitig wird aber auf § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine verwiesen, wonach die Bürgermeisterin in der Tagesordnung darauf hinzuweisen hat, dass diese Angelegenheit, die nicht in den Aufgabenbereich der Stadt Rheine fällt, ohne Sachdiskussion durch Geschäftsordnungsbeschluss vom Rat von der Tagesordnung wieder abzusetzen ist“.

 


Anlage:

 

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.09.2010