Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und Investitionsplanung 2011 – 2014 folgendes fest:
- Für die Realsteuern gelten ab 2011 folgende neue Hebesätze:
Grundsteuer A = 210 v.H.
Grundsteuer B = 420 v.H.
Gewerbesteuer = 430 v.H.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ratssitzung am 14.12.2010 eine Hebesatzsatzung mit den neuen Hebesätzen vorzubereiten.
- Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden entsprechend der beigefügten Anlage 1 zur Kenntnis genommen.
- Die Gesamtpersonalaufwendungen werden für 2011 auf 26,541 Mio. € festgesetzt.
- Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenszu- und –abgänge bei bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten).
- Der Investitionsplan ist so auszugestalten, dass es in den Jahren 2011 – 2014 zu keiner Netto-Neuverschuldung für Investitionen kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.
Begründung:
Die Eckdaten zur Haushalts- und Finanzplanung 2011 – 2014 wurden unter folgenden Zielsetzungen entwickelt:
1. Reduzierung des strukturellen Defizits
2. Verhinderung eines Haushaltssicherungskonzeptes
3. langfristig: Abbau der Verschuldung – kurzfristig: keine Netto-Neuverschuldung
4. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf
Auf dieser Basis wurden auch die Budgetgespräche mit den Fachbereichen geführt. Die Ergebnisse sind in den anliegenden und mit den Fachbereichen abgestimmten Einzelübersichten festgehalten.
I. Ergebnisplan
1.
Zuerst wurden die Erträge und Aufwendungen des Teilergebnisplanes 9 – Zentrale Finanzleistungen
unter Berücksichtigung der augenblicklichen Erkenntnisse überarbeitet. Die Ergebnisse
sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und werden im Anschluss daran
erläutert.
Anm.: Die Daten in der Spalte „Ergebnis
Für 2011 ist gegenüber der bisherigen Finanzplanung mit +3,098 Mio. € oder +5,55 % eine Verbesserung des Ordentlichen Ergebnisses zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr verbessert sich das Ordentliche Ergebnis des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen um 9,059 Mio. € oder 18,19 %. Ursächlich hierfür sind in erster Linie die wieder steigenden Gewerbesteuererträge sowie die vorgeschlagenen Erhöhungen von Hebesätzen (vgl. Abschnitt „Erträge“). Daneben kann nach den aktuellen Erkenntnissen auch mit höheren Schlüsselzuweisungen gerechnet werden. Diese Erkenntnisse fußen aber – wie nachfolgend noch erläutert - auf nicht ausreichend gesicherten Daten.
Die weitergehenden Prognosen erfolgten im wesentlichen auf der Basis der Orientierungsdaten des Landes für die Jahre 2011-2014 vom September 2010 und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der regionalisierten Mai-Steuerschätzung. Weitere Veränderungen im Zahlenwerk können sich durch die November-Steuerschätzung ergeben.
Erträge
Bei den Realsteuern wurden die Hebesätze für alle Steuerarten erhöht:
· Grundsteuer A 210 v.H. (bislang 192 v.H.)
· Grundsteuer B 420 v.H. (bislang 401 v.H.)
· Gewerbesteuer 430 v.H. (bislang 403 v.H.)
Die neuen Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer entsprechen damit der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW, die sie als ein Zwischenergebnis aus der noch laufenden Prüfung der Stadt Rheine bekanntgegeben hat. Die Verwaltung schlägt darüber hinaus eine moderate Anpassung bei der Grundsteuer A vor. Die Anhebung der Hebesätze dient der Umsetzung der vom Rat am 05.10.2010 beschlossenen Konsolidierungsziele. Auch im Fazit des Vorberichtes zum Haushaltsplan 2010 ist der Hinweis zu finden, dass zwar für 2010 im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen und der Bürgerinnen und Bürger der Stadt auf eine Erhöhung der Hebesätze für die Realsteuern verzichtet wurde. Es ist aber gleichzeitig ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass eine solche Steuererhöhung für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Hebesätze liegen damit im übrigen immer noch um einige Prozentpunkte unter den bisherigen Hebesätzen vergleichbar großer Städte in Nordrhein-Westfalen (vgl. HFA-Vorlage Nr. 488/10 – Steuerkraftstatistik 2009).
Die Auswirkungen der Hebesatzanpassungen auf die Steuerpflichtigen lassen sich an folgenden Beispielen verdeutlichen. Ein mittlerer landwirtschaftlicher Betrieb, der bisher 350 € Grundsteuer A zu entrichten hat, muss zukünftig knapp 33 € mehr zahlen. Bei einem typischen Einfamilienhaus ist mit einer Mehrbelastung von 15 – 20 € im Jahr für die Grundsteuer B zu rechnen. Die Erhöhung bei einem Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen und bisher 750 € Grundsteuer B beträgt je Wohnung 4,45 € im Jahr bzw. 37 ct. pro Monat. Ein kleinerer Handwerksbetrieb mit bislang 2.000 € Gewerbesteuer hat zukünftig 134 € mehr zu zahlen.
Die neuen Hebesätze erhöhen 2011 die Erträge aus der Grundsteuer A um 13 T€ auf 150 T€, die Erträge aus der Grundsteuer B um 499 T€ auf 11.024 T€ und die Erträge aus der Gewerbesteuer um 1.447 T€ auf 28.447 T€.
Hinzukommen auch noch Auswirkungen, die die Hebesatzerhöhungen auf den Finanzausgleich haben, insbesondere aufgrund der Abweichung zwischen fiktivem und tatsächlichem Hebesatz. Hieraus ergeben sich weitere Mehrerträge:
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
60 T€ |
1.165 T€ |
346 T€ |
352 T€ |
Der zur Anpassung der Hebesätze notwendige Ratsbeschluss sollte als eigene Hebesatzsatzung am 14.12.2010 unabhängig vom geplanten Beschluss der Haushaltssatzung im März 2011 gefasst werden. Dadurch könnte zusätzlicher Aufwand vermieden werden, da die dann notwendigen ca. 30.000 Änderungsbescheide nicht erstellt und versandt werden müssten.
Bei der Grundsteuer A entspricht der Ansatz dem Aufkommen der letzten beiden Jahre, angepasst an den neuen Hebesatz. Der aufgrund der Hebesatzanpassung erhöhte Ansatz für die Grundsteuer B ist entsprechend der Orientierungsdaten mit einer jährlichen Steigerungsrate von 2 % berechnet worden.
Ausgehend von der augenblicklichen und bereits mehrfach in verschiedenen Gremien vorgestellten Ergebnisentwicklung für 2010 ist der Ertragsansatz aus der Gewerbesteuer unabhängig von der Hebesatzanpassung gegenüber dem Vorjahresansatz um 4 Mio. € erhöht worden. Für die Folgejahre sind Steigerungsraten um 5 Prozent angenommen worden.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde auf der Grundlage der Mai-Steuerschätzung errechnet. Dies führt zu erheblich geringeren Erträgen als bisher angenommen (- 1,9 Mio €).
Auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde auf der Grundlage der Mai-Steuerschätzung errechnet. Daraus ergeben sich gegenüber der bisherigen Finanzplanung geringe Mindererträge in Höhe von 9 T€.
Für die Folgejahre wurde für beide Gemeindeanteile die sich aus den Orientierungsdaten des Landes ergebende Entwicklungsprognose unterstellt.
Der Ansatz für die Vergnügungssteuer konnte aufgrund der aktuellen Ertragsentwicklung um 20 T€ auf 450 T€ angehoben werden.
Auch bei der Hundesteuer macht die aktuelle Ertragsentwicklung eine Erhöhung des Ansatzes um 15 T€ möglich. Eine eventuelle erneute Überarbeitung der Hundesteuersatzung kann hier noch zu Veränderungen führen. Würde dem vorliegenden Antrag der Fraktion AFR gefolgt, käme es zu Mehrerträgen von knapp 10 T€. Bei einer Erhöhung der Hundesteuer für den 1. und 2. Hund entsprechend der Verwaltungsvorlage aus dem vergangenen Jahr ließen sich Mehrerträge von ca. 73 T€ erzielen.
Die Kompensationszahlung für Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs wird nicht im Einkommensteueranteil erfasst. Sie wird als Zuweisung an die Gemeinden weitergegeben. Für 2011 hat das Land 645 Mio. € vorgesehen. Unter Anwendung der Schlüsselzahl für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde der Betrag von 2,214 Mio. € ermittelt. Das ist ein Plus gegenüber der bisherigen Finanzplanung von 25 T€.
Die Vorausberechnung der Schlüsselzuweisung stellt sich in diesem Jahr als besonders schwierig dar. Aktuell liegen weder Eckdaten zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) noch ein Gesetzesentwurf, geschweige denn eine Proberechnung vor. Nicht einmal die landesweiten Steuerkraftzahlen liegen vor. Dem Vernehmen nach sollen diese sich gegenüber dem Vorjahr um 8,8 % verschlechtert haben. Die angegebenen Werte beruhen somit noch auf den Grundlagendaten des GFG 2010, teilweise unter Berücksichtigung der Steigerungssätze aus den aktuellen Orientierungsdaten. Lediglich die Steuerkraftzahlen der Stadt Rheine wurden auf der Grundlage der vorliegenden Daten ermittelt.
Die Orientierungsdaten gehen außerdem in der Regel von der geltenden Rechtslage aus. Hiervon wurde bei den aktuellen Orientierungsdaten abgewichen, da die noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche „Soforthilfe zur Verbesserung der Finanzausstattung der Gemeinden im Rahmen eines Nachtrages zum GFG 2010“ bereits berücksichtigt wurde und somit auch mit rund 300 Mio. € in der zu verteilenden Schlüsselmasse 2011 enthalten ist. Dagegen sind die geplante „Konsolidierungshilfe für besonders belastete Kommunen (Stärkungspakt Stadtfinanzen)“ sowie die „Ergebnisse der Gemeindefinanzkommission auf Bundesebene“ mangels konkreter Ausgestaltung bzw. Informationen noch nicht einbezogen worden. Auch die inzwischen vorliegenden Handlungsempfehlungen aus dem sogenannten ifo-Gutachten „Analyse und Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen“ konnten noch nicht berücksichtigt werden, da die Umsetzung noch durch die Landesregierung und den Landtag beraten und entschieden werden muss.
Ab dem Haushaltsjahr 2012 enthalten die Steigerungsraten aus den Orientierungsdaten bereits die pauschale Abfinanzierung des kommunalen Anteils nach dem sogenannten Konjunkturpaket II.
Gegenüber den bisherigen Planungsannahmen im Haushaltsplan 2010 erhöht sich die Schlüsselzuweisung für 2011 von 29,729 Mio. € um 1,785 Mio. € auf 31,514 Mio. €. Angesichts der vorhergehenden Erläuterungen sind die berechneten Daten aber mit äußerster Vorsicht zu betrachten.
Die Konzessionsabgabe ist noch der Unternehmensplanung 2010-2013 der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH entnommen worden und kann sich nach Überarbeitung der Unternehmensplanung ändern.
Die Nachzahlungszinsen und Verspätungszuschläge (Erträge) sowie die Erstattungszinsen (Aufwendungen) im Bereich der Gewerbesteuer sind bislang nur als Saldo veranschlagt worden. Nunmehr sind sie getrennt in der Zeile 7 – Sonstige ordentliche Erträge und Zeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen ausgewiesen. Eine Änderung des Saldos ergibt sich nicht.
Die Erträge aus der Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen mussten aufgrund neuer Erkenntnisse um 250 T€ reduziert werden.
Zwischenergebnis
Insgesamt sind die Ordentlichen Erträge gegenüber den bisherigen Planungsannahmen um 4,704 Mio. € oder 4,97 % gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Verbesserung von rd. 8,71 Mio. € oder 9,61 % zu verzeichnen.
Aufwendungen
Die Versorgungsaufwendungen setzen sich zusammen aus der Umlage an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse und aus den Beihilfen an die Pensionsberechtigten. Beide Werte mussten aufgrund der aktuell vorliegenden Informationen erhöht werden. Insgesamt steigen die Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 104 T€.
Der höhere Ansatz bei der Gewerbesteuer führte auch zu einer Erhöhung der Gewerbesteuerumlage gegenüber dem Vorjahr um 654 T€ auf 4,7 Mio. €. Die Hebesatzerhöhung schlägt hier aber nicht durch.
Bei der Berechnung der Kreisumlage wurde ein Hebesatz von 34,5 % unterstellt, der bereits im Haushaltsplan 2010 für die Jahre 2011 bis 2013 eingeplant war. Die Ermittlung erfolgte damals unter der Annahme, dass es bei der bisherigen Regelung zur Beteiligung der Gemeinden an den Aufwendungen für kommunale Leistungen im Rahmen der Umsetzung des SGB II (ab 2011 = 50 %) bleibt. Ob sich die Kreisverwaltung im Kreistag mit ihrem Vorschlag durchsetzen kann, die Beteiligung der Gemeinden zu reduzieren, ist noch offen. Der Vorschlag würde unterm Strich zwar zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes führen, hätte aber auch Auswirkungen auf die Kreisumlage.
Auch bei einem Hebesatz von 34,5 % ergibt sich gegenüber den bisherigen Planungsannahmen aufgrund der höheren Schlüsselzuweisungen eine Steigerung bei der Kreisumlage um 745 T€ bzw. 2,69 % auf dann 28,447 Mio. €.
Die Kämmerer aus dem Kreis Steinfurt sind über die Eckdaten des Kreishaushaltes am 07.10.2010 informiert worden. Dabei haben die Kreisvertreter erklärt, dass die Städte und Gemeinden betragsmäßig über die Kreisumlage nicht höher belastet werden sollen als 2010. Um den gleichen Betrag wie im Vorjahr über die Kreisumlage zu finanzieren, sei wegen sinkender Umlagegrundlagen aber eine Erhöhung des Hebesatzes unvermeidlich.
Die Stadt Rheine hat in 2010 eine Kreisumlage in Höhe von 30,072 Mio. € zu zahlen. Folgt der Kreistag dem Vorschlag der Kreisverwaltung, würden sich die Aufwendungen für die Kreisumlage um weitere 1,625 Mio. € erhöhen.
Angesichts des in der Presse veröffentlichten Defizits des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und der weiter steigenden Sozialhilfeaufwendungen ist zu befürchten, dass sich die Umlage, die der Kreis an den LWL zu zahlen hat, erhöhen wird. Der Kreis geht allerdings derzeit davon aus, dass der LWL aus dem Finanzausgleich ebenfalls höhere Schlüsselzuweisungen erhält. Zuzüglich eines eigenen Konsolidierungspaketes und der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage werde erwartet, dass für 2011 kein weiterer Betrag über die Landschaftsumlage zu zahlen sein wird.
Die Krankenhausinvestitionsumlage ist unverändert auf der Basis der derzeitigen Festsetzungen eingeplant.
An dieser Stelle ist noch ein Hinweis auf mögliche Belastungen aus der Beteiligung der Kommunen an den finanziellen Folgelasten des Landes aufgrund der Deutschen Einheit erforderlich. Nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz erfolgt die Abrechnung für 2009 im Jahr 2011 und wird nach einer vorläufigen Schätzung zu Rückforderungen des Landes gegenüber den Kommunen in Höhe von rund 170 Mio. € führen. Absehbar ist, dass der vom Land geleistete pauschale Belastungsausgleich bei dieser Abrechnung um mehr als 80 Mio. € höher sein wird als die auszugleichenden kommunalen Belastungen im Rahmen der Finanzausgleichssystematik.
Die Landesregierung hat in einer gemeinsamen Erklärung mit den Kommunalen Spitzenverbänden erklärt, auf Forderungen gegen die Kommunen solange zu verzichten, bis eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes vorliegt. Außerdem hat das Land zugesagt, die Forderungen für das Jahr 2009 zu stunden. Die Orientierungsdaten enthalten deshalb eine Regelung, dass diese Forderungen nicht in den Haushaltsplanungen zu berücksichtigen sind, bis die Abrechnungsbescheide für jede einzelne Kommune vorliegen.
Zwischenergebnis
Insgesamt haben sich die Ordentlichen Aufwendungen gegenüber den bisherigen Planungsannahmen um 1,51 Mio. € erhöht. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aber eine Verbesserung von 717 T€ bzw. 1,88 %.
Die Zinserträge und Zinsaufwendungen sind auf der aktuellen Basis und unter Berücksichtigung der notwendigen Liquiditätskredite sowie des Kreditbedarfs aus dem bisherigen Investitionsplan fortgeschrieben worden. Hier sind nach endgültiger Festlegung der Eckdaten für den Investitionsplan noch Korrekturen erforderlich.
2. Die Budgets der Fach- und Sonderbereiche sind der nachstehenden Gesamtübersicht zu entnehmen.
Es ist eine Budgetverminderung gegenüber den bisherigen Planungsannahmen von 104 T€ oder 0,15 % zu verzeichnen.
Die Veränderungen
sind je Fach-/Sonderbereich einzeln nachgehalten und den anliegenden Einzelübersichten
(Anlage
Ergänzende Anmerkungen:
Die Folgen, die sich aus der vorübergehenden Übertragung der Trägerschaft für die Berufskollegs auf den Kreis im städtischen Haushalt ergeben, sind hier noch nicht berücksichtigt, sollen aber kurzfristig geklärt sowie dann in den Haushaltsplanentwurf eingearbeitet werden.
Auch die notwendigen Haushaltsmittel und entsprechenden Zuwendungen für die Umsetzung des Programmes „Soziale Stadt“ sind in dieser Eckdatenvorlage noch nicht enthalten. Vor Erhalt eines Bewilligungsbescheides steht nicht fest, ob und ggf. in welcher Höhe, in welchen Schritten und für welche Handlungsansätze eine Förderung erfolgt. Davon hängen aber wiederum die einzuplanenden Aufwendungen und Auszahlungen ab. Sobald ein Bewilligungsbescheid vorliegt, sollen die notwendigen Ansätze im weiteren Aufstellungs- und Beratungsverfahren in den Haushaltsplan eingearbeitet werden. Die Verwaltung geht zurzeit davon aus, dass dies noch rechtzeitig vor der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2011 erfolgen wird.
Bei den Personalaufwendungen konnte (noch) keine produktscharfe Kalkulation
und Zuordnung erfolgen. Die Gesamtpersonalaufwendungen für 2011 wurden
auf der Basis des voraussichtlichen Ergebnisses des laufenden Jahres, der
vereinbarten Tariferhöhungen, einer Besoldungsanpassung für Beamte in Höhe von
1 % sowie unter Berücksichtigung der bereits jetzt feststehenden oder absehbaren
Personalzu- und –abgänge ermittelt. Danach werden unter den augenblicklichen
Tarif- und Besoldungsstrukturen voraussichtlich 26,541 Mio. € benötigt;
das sind 352 T€ weniger als im derzeitigen Finanzplan vorgesehen sind.
Der Minderaufwand beruht auf der Beendigung befristeter
Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der SGB II Leistungsgewährung, auf
fluktuationsbedingten Einsparungen aufgrund geringerer individueller Gehalts-
bzw. Vergütungsansprüche der betroffenen Personen und auf pauschalen Kürzungen
für Stelleneinsparungen im Rahmen der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
2008 bis 2015 unter Anwendung des Stellen- und Personalkostenkonsolierungskonzeptes.
So sind in den Jahren 2011 eine Stelleneinsparung, 2012 vier Stelleneinsparungen,
2013 eine Stelleneinsparung und 2014 zwei Stelleneinsparungen berücksichtigt.
Zusammen mit den im Zeitraum von 2008 - 2010 bereits realisierten 6,24
Stelleneinsparungen sollen bis einschließlich 2015 noch weitere 4 Stellen und
damit insgesamt 18 Stellen im Planungszeitraum 2008 - 2015 eingespart werden. Die Auswirkungen auf die
Personalaufwendungen sollen dann in den jeweiligen Jahren zeitnah dargestellt
werden.
Für die Jahre 2012 bis 2014
sind tarifliche Steigerungen bzw. Besoldungsanpassungen
von je 2 % eingeplant.
Die Abschreibungen für
Anlagegüter und die korrespondierenden Erträge
aus der Auflösung von Sonderposten beruhen noch auf den bisherigen
Planwerten. Sie werden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes
überarbeitet.
Für die städtischen
Beteiligungen (Stadtwerke, Technische Betriebe etc.) liegen noch keine
beschlossenen Wirtschaftspläne vor. Diesbezügliche Änderungen sind deshalb in
den obigen Werten noch nicht berücksichtigt.
3.
Das Jahresergebnis nach dem Ergebnisplan
stellt sich wie folgt dar:
Gegenüber den bisherigen Planungsannahmen
ergibt sich somit ein um 2,994 Mio. € niedrigerer Fehlbedarf in Höhe von 8,902
Mio. €.
Dabei ist der
mögliche Mehraufwand für die von der Kreisverwaltung geforderte Kreisumlage
(1,625 Mio. €) noch nicht berücksichtigt.
Hinzuweisen ist an dieser Stelle außerdem darauf,
dass der Fehlbetrag 2011 ohne die bereits im Haushaltsplan 2010 für 2011
eingeplanten Ausschüttungen der Stadtsparkasse und der Stadtwerke um 3 Mio. €
höher ausfallen würde.
II. Investitionsplan
Im Teilinvestitionsplan 9 – Zentrale
Finanzleistungen ist nur eine Einzahlung aus Investititonstätigkeit zu
verzeichnen, die allgemeine Investitionspauschale. Der Ansatz von 1,863
Mio. € für 2011 basiert wie die Schlüsselzuweisungen nur auf eigenen
Berechnungen und kann sich noch ändern. Gegenüber den bisherigen
Planungsannahmen werden 270 T€ mehr erwartet.
1. Die Investitionsbudgets der Fach- und Sonderbereiche sind der nachstehenden Gesamtübersicht zu entnehmen.
Die Veränderungen sind je Fach-/Sonderbereich einzeln nachgehalten und den anliegenden Einzelübersichten (Anlage 3) zu entnehmen.
2. Nach einer Vorgabe des Landes ist die Schulpauschale zukünftig als investive Einzahlung zu veranschlagen (entsprechend der Anmerkung beim Ergebnisplan auch an dieser Stelle noch einschließlich des Betrages für die Berufskollegs). Sie vermindert damit in voller Höhe den Kreditbedarf, auch wenn sie wie in Rheine für konsumtive Zwecke verwandt wird und deshalb in der Planung sofort wieder im Ergebnisplan als Ertrag zu veranschlagen ist. Das führt dazu, dass sich rechnerisch nur noch im Jahr 2012 ein Kreditbedarf ergibt.
3. Die Tilgungsleistungen sind noch auf der aktuellen Basis und unter Berücksichtigung des Kreditbedarfs aus dem bisherigen Investitionsplan fortgeschrieben worden. Hier sind nach endgültiger Festlegung der Eckdaten für den Investitionsplan noch Korrekturen erforderlich.
Bei der zugrundegelegten aktuellen
Investitionsplanung könnte somit in allen Jahren nicht nur eine Netto-Neuverschuldung vermieden,
sondern ein leichter Schuldenabbau
ermöglicht werden. Die Aussage bezieht sich allerdings nur auf
Investitionskredite. Die notwendigen Liquiditätskredite (erwarteter Bestand
Ende 2011: 18,3 Mio. €, davon 6 Mio. € neue Liquiditätskredite) bleiben bei
dieser Betrachtung außen vor.
III. Fazit
Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise wirkt sich weiterhin massiv
in der Ergebnis- und Finanzplanungsperiode 2011 bis 2014 aus. Wenn
beispielsweise auch die Gewerbesteuererträge in 2010 erheblich über dem Ansatz
liegen, beziehen sich die Veränderungen auf ein sehr niedriges Niveau. Konnten
2008 noch 28,5 Mio. € Gewerbesteuern vereinnahmt werden, so waren es 2009 nur
noch 21,2 Mio. € und auch der Ansatz für 2010 betrug nur knapp 23 Mio. €.
Diese Situation führt dazu, dass das Ziel eines ausgeglichenen
Haushaltes im gesamten Finanzplanungszeitraum auch weiterhin nicht erreicht
werden kann.
Die Gemeindeordnung NW sieht im § 76 die verpflichtende Aufstellung
eines Haushaltssicherungskonzeptes u.a. dann vor, wenn in zwei
aufeineranderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz
des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr
als ein Zwanzigstel zu verringern. Für die Stadt Rheine liegt dieser
Schwellenwert 2011 bei knapp 15 Mio. € und 2014 unter Berücksichtigung der
derzeitigen Planungen im Ergebnisplan nur noch bei 13 Mio. €. Ohne die vorgeschlagenen Hebesatzanpassungen
werden diese Schwellenwerte in den Jahren 2012 und 2013 überschritten.
Wir werden auch in den kommenden Jahren auf eine Inanspruchnahme der Allgemeinen
Rücklage zum Haushaltsausgleich angewiesen sein und somit den Verzehr des
Eigenkapitals fortsetzen. Die GPA hat in ihrem Zwischenbericht darauf hingewiesen,
dass das Eigenkapital bei einem jährlichen Fehlbetrag von
ca. -13 Mio. € in ungefähr 20 Jahren aufgezehrt sein wird. Damit wäre dann
der Tatbestand der Überschuldung erfüllt. Dies hätte zur Folge, dass zusätzlich
zu einem Haushaltssicherungskonzept auch ein sogenannter Sanierungsplan mit
Maßnahmen für einen Eigenkapitalaufbau aufzustellen wäre. Es ist also weiterhin
erforderlich, sämtliche Konsoliderungsmöglichkeiten aufzuspüren und auszuschöpfen.
Nur so kann verhindert werden, dass die zukünftigen Generationen nicht noch
stärker belastet werden.
Anlagen:
Anlage 1 –
Gesamtübersicht Ergebnisplan
Anlage 2 –
Änderungen Fachbereiche Ergebnisplan
Anlage 3 –
Änderungen Fachbereiche Investitionsplan