Betreff
Beschlussfassung und Verabschiedung - des Investitionsprogramms für die Jahre 2006-2009 - der Haushaushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2006
Vorlage
286/06
Aktenzeichen
FB 4.1 Za
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt beschliesst:

 

1.                der als Anlage 1 beigefügte Einspruch des Herr Adalbert Schauerte gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Rheine wird zurückgewiesen.

 

2.                gem. § 84 GO das vom Kämmerer aufgestellte Investitionsprogramm für die Jahre 2005 bis 2009 in der durch die Fachausschüsse bzw. HFA-Beratungen geänderten Fassung,

 

3.                gem. § 78 – 80 GO die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006

und nimmt  

gem. § 84 GO den als Anlage 3 beigefügten Finanzplan für die Jahre 2005 bis 2009 zur Kenntnis.

 

4.      die als Anlage 4 beigefügte vorläufige Rahmenleitlinie „Ausführung des Haushaltsplans“.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2006 wurde am 03. April 2006 vom Kämmerer auf- und von der Bürgermeisterin festgestellt und in der Ratssitzung am 04. April 2006 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung (G0) öffentlich bekanntgemacht worden.

 

Den Einwohnern oder Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab den 20 April 2006 für die Dauer des Beratungsverfahrens ( bis zum 21. Juni 2006) beim Fachbereich Finanzen einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben hat Herr Adalbert Schauerte Einspruch gegen den Entwurf der Haushaltssatzung wegen der Erhöhung der Grundsteuer B eingelegt.

 

Ausgehend von den im Sinne der Zielsetzungen der Stadt Rheine geschaffenen Infrastrukturleistungen (insbesondere im Bildungs- und Kulturbereich) der vergangenen Jahre und unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung ist eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 20 Punkte von 381 v. H. auf 401 v. H. in den Entwurf der Haushaltssatzung aufgenommen worden. Die Stadt Rheine liegt mit dieser Erhöhung weiterhin immer noch deutlich unter dem durchschnittlichen Hebeseatz der großen kreisangehörigen Städte in NRW, der schon für 2004 bei 411 v. H. lag.

 

Darüber hinaus hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) nach der im letzten Jahr durchgeführten Prüfung der Stadt Rheine in ihrem Abschlussbericht folgendes festgestellt:

 

„Die Steuerzahler konnten in der Vergangenheit in der Stadt Rheine stets auf eine moderate Hebesatzpolitik vertrauen. Aufgrund der sich abzeichnenden zukünftig kritischen Finanzlage sollte die Stadt Rheine sich jedoch nicht ausschließlich an den fiktiven Hebesätzen des GFG orientieren.“

 

Die Empfehlung der GPA lautete:

 

„Die Stadt Rheine sollte eine Anhebung der Grundsteuerhebesätze an die Durchschnittssätze von Kommunen der gleichen Größenordnung zur Diskussion stellen.“

 

Mit der Erhöhung der Grundsteuer B um 20 v. H. auf 401 v. H. ist die Empfehlung der GPA nicht vollständig umgesetzt worden.

 

Der Einspruch des Herrn Adalbert Schauerte ist daher als unbegründet zurückzuweisen. 

 

 Über den Einspruch von Herrn Adalbert Schauerte gegen den Grundsteuer-Messbescheid beim Finanzamt Steinfurt wird in einem gesonderten Verfahren entschieden.

 

Die Stadt muß gem. § 84 GO der Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde legen. Die Grundlage für die Finanzplanung bildet das Investitionsprogramm.

 

Wie bereits bei der Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes ausgeführt worden ist, ist dieser Haushaltsplan erstmals nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufgestellt worden. Das bisherige kommunale Rechnungswesen ist in Rheine zum 01.01.2006 vollständig abgelöst worden.

 

Mit dem ersten vollständigen doppischen Haushalt ist ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Reformierung des Rechnungswesens erreicht worden.

 

Wie bereits oben ausgeführt, hat die Bürgermeisterin den Entwurf der Haushaltssatzung 2006 am 04. April 2006 in den Rat eingebracht. Am 09. Mai 2006 sind vom Haupt- und Finanzausschuss die finanzwirtschaftlichen Eckdaten (Budgetvorgaben, Realsteuerhebesätze, Kreditbedarf etc.) festgelegt worden. Danach haben die Fachausschüsse ihre Einzeletats beraten.

 

Die Einzelergebnisse der Fachauschussberatungen sind dem Haupt- und Finanz-ausschuss in seiner Sitzung am 13. Juni 2006 (vgl. Vorlage Nr. 254/06) vorgelegt worden. Außerdem wurden ihm die notwendigen Ansatzveränderungen im Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen vorgeschlagen.

 

Die Ansatzveränderung sind Grundlage der als Anlage 2 beigefügten Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2006.

 

Erstmals ist in § 7 der Haushaltssatzung eine Regelung hinsichtlich der Veranschlagung von Investitionen bis zu einer Wertgrenze von 50.000 € aufgenommen worden.

 

Die Vorlage des ersten vollständigen doppischen Haushalts macht auch eine Änderung der vom Rat beschlossenen „Leitlinien zur Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen der Budgetierung“ notwendig. Die vom Rat zu beschliessende neue Rahmenleitlinie „Ausführung des Haushalsplans“ ist als  Anlage 4 beigefügt. 

 

Der aktualisierte Haushaltsplan mit seinen einzelnen Bestandteilen wird nach Fertigstellung allen Ratsmitgliedern übersandt.  

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Einspruch von Herrn Adalbert Schauerte

Anlage 2: Haushaltssatzung

Anlage 3: Ergebnisplan / Finanzplan

Anlage 4: Rahmenleitlinie