Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, zusätzliche Mittel in Höhe
von jährlich 17.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2011 für den Fachbereich 3 –
Recht und Ordnung, Produktgruppe 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung im
Ergebnisplan zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich um notwendige
Mittel zur Erhaltung der personellen Stärke der Stadtwacht im Bereich des
Kooperationsprojekts „Safe & Co.“.
Weiterhin empfiehlt
der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Rheine, im Haushaltsjahr 2011
für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung einmalig einen Betrag von 10.000 Euro
im Finanzplan zur Verfügung zu stellen, damit im Rahmen des Kooperationsprojektes
Safe u. Co die notwendige Umgestaltung der Räumlichkeiten im Gebäude Markt 4
vorgenommen werden kann. Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass ein Betrag
in Höhe von 10.000 Euro durch die Kreispolizeibehörde ebenfalls zur Verfügung
gestellt wird.
Begründung:
Personalaufwendungen
Stadtwacht
Der Innenminister des Landes NRW rief mit dem Erlass
vom 18.08.1993 zur Bildung von Ordnungspartnerschaften auf, um eine
Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den Städten und
Gemeinden zu erzielen. Hintergrund
dieses Erlasses war die Schaffung eines Netzwerkes
zwischen der Polizei, den Kommunen und verschiedenen
gesellschaftlich relevanten Gruppen, das die
örtlichen Problemlagen analysiert und eine vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung
anstrebt.
Diesen
Grundgedanken griff die Stadt Rheine auf und gründete gemeinsam mit der damaligen
Polizeiinspektion Rheine und dem Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde
Steinfurt den Kriminalpräventiven Rat, dem heutigen Gremium „Sicherheit
in Rheine“ (SIR).
Ausfluss
dieses Präventionsgedankens ist die Einrichtung „Safe &. Co“ als
Kooperationsprojekt der Stadt mit der Kreispolizeibehörde Steinfurt. Seit dem
Jahr 2002 sind neben dem Kommissariat Kriminalitätsvorbeugung und Opferschutz im
Gebäude am Marktplatz auch Bezirksbeamte der Polizei untergebracht. Über den
„Verein zur Förderung der kommunalen Kriminalprävention Rheine e.V.“ ist auch
die sogenannte Stadtwacht angestellt. Hierbei handelt es sich um einen
uniformierten Ordnungsdienst, der verbotswidrigem Verhalten vorbeugen und das
subjektive sowie objektive Sicherheitsempfinden der Bürger positiv beeinflussen
soll.
Folgende
Aufgaben werden durch die Stadtwacht wahrgenommen.
Prävention durch Präsenz: Die Stadtwacht patrouilliert von Montags bis
Samstags im gesamten Stadtgebiet, wobei die Innenstadt einen speziellen
Schwerpunkt bildet. Auch abends erfolgt gemeinsam mit den Bezirksbediensteten
der Polizei eine Bestreifung insb. des Umfeldes der Stadthalle sowie des
Emsufers.
Korrigierende Funktion: Die Stadtwächter können korrigierend eingreifen,
indem sie auf Fehlverhalten wie z.B. das Radfahren in der Fußgängerzone
aufmerksam machen.
Signalfunktion: Die Mitarbeiter der Stadtwacht melden
Gefahrensituationen und starke Verunreinigungen an die jeweils zuständigen kommunalen
Dienste und Einrichtungen.
Service: Die Stadtwächter sind unmittelbarer Ansprechpartner und
Informationsquelle für die Bürger und Besucher der Stadt. Sie nehmen
Beschwerden, Hinweise und Anregungen der Bevölkerung entgegen und stehen auch
für kleinere Hilfeleistungen wie der Ersten Hilfe zur Verfügung.
Die Einrichtung der Stadtwacht stellte eine freiwillige Leistung dar. Sie hat
sich bewährt und gemeinsam mit der Polizei ist es gelungen, der Bevölkerung
subjektive Sicherheit zu vermitteln. Auch die objektive Sicherheit in Rheine
bewegt sich nach den vorliegenden Statistiken im Verhältnis zu Städten
vergleichbarer Größenordnung auf einem niedrigen Niveau.
Für die
genannten Zwecke stehen seitens der Stadt Rheine Zuschüsse für Personalaufwendungen
der drei Stadtwächter sowie der teilzeitbeschäftigten Geschäftsführerin des
Gremiums SIR in Höhe von 98.000 Euro jährlich zur Verfügung.
In den
vergangenen Jahren gab es aufgrund verschiedener Ursachen immer wieder längere
Ausfallzeiten der Beschäftigten der Stadtwacht. Dies hatte zur Folge, dass der
zur Verfügung stehende Zuschuss von 98.000 Euro für die Personalkosten der
Stadtwächter sowie der Geschäftsführerin
zumeist auskömmlich war. Inzwischen hat sich die personelle Situation wegen
erfolgten Wechsels jedoch erfreulicherweise deutlich stabilisiert. Somit stehen
voraussichtlich zu wenig Mittel zur Verfügung, um die Stadtwacht und die
Geschäftsführung im bisherigen Umfang weiter zu beschäftigen. Für die
Geschäftsführung ist ab dem Jahr 2011 durch den Verein die Beschäftigung im
Rahmen eines sog. Minijobs beabsichtigt.
Notwendig zur
Aufrechterhaltung des Aufgabenumfangs der Stadtwacht in dem Kooperationsprojekt
ist jedoch in jedem Fall die Beschäftigung von drei Stadtwächtern. Insgesamt
ist für die Personalaufwendungen ein Betrag von 115.000 Euro jährlich
erforderlich, sodass eine jährliche Zuschusserhöhung von 17.000 Euro notwendig
ist.
Umgestaltung
Safe und Co.
Das Gebäude
Markt 4 wird seit dem Jahr 2002 als Räumlichkeit für das Kooperationsprojekt
„Safe & Co.“ durch die Stadt Rheine angemietet. Nach inzwischen 8 Jahren
hat sich die Notwendigkeit von Renovierungen, baulichen Veränderungen und
Umgestaltungen aus fachlichen Erfordernissen herauskristallisiert. So ist der
Bezirksdienst der Polizei zurzeit in einem Großraumbüro untergebracht. Aus
Datenschutzgesichtspunkten, z.B. für die diskrete Aufnahme von Strafanzeigen,
ist es jedoch erforderlich, die Möglichkeit eines Rückzugs zu bieten. Hierfür
sind bauliche Veränderungen vorzunehmen. Auch sind im Rahmen eines zurzeit
lediglich im Grobkonzept vorliegenden Entwurfs der Nutzer von Polizei und
Stadtwacht weitere Veränderungen (Toiletten, Fenster, zeitgemäße Gestaltung der
Fensterfronten etc.) angedacht. Der Umfang der Maßnahmen ist noch nicht erkennbar,
dürfte aber vorsichtig geschätzt bei etwa 50.000 € liegen.
Dabei werden
nach den derzeitigen Planungen 10.000 Euro durch die Kreispolizeibehörde bereit
gestellt. Weiter wird auch die Eigentümerin umfangreiche Veränderungen
finanzieren, die ihr – es handelt sich größtenteils um Renovierungsarbeiten
bzw. um energetische Maßnahmen - obliegen. Die Eigentümerin bekundete grds.
bereits die Bereitschaft zur Finanzierung entsprechender Maßnahmen, die im
Einzelfall noch mit den Nutzern abzustimmen sind. Vor diesem Hintergrund und
zur Hebung des Zuschusses des Kreises Steinfurt wird zunächst ein Betrag von einmalig
10.000 € angesetzt. Sollten weitere Mittel erforderlich werden, wird hierzu ein
gesonderter Beschluss zu treffen sein.