Betreff
Beratung Haushalts- und Investitionsplan 2006 - 2009 Fachbereich 1 - Bildung, Kultur und Sport Produktgruppen 11/Bereitstellung schulischer Einrichtungen und 12/Zentrale Leistungen für Schüler(innen)
Vorlage
219/06
Aktenzeichen
II-1-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 1 - Bildung, Kultur und Sport für die Produktgruppe 11/Bereitstellung schulischer Einrichtungen und die Produkte 1201/Schülerbeförderung und 1202/Betreuungsangebote unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Haushalts- und Investitionsplan zu übernehmen.


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2006 wurde in der Sitzung des Rates am 4. April 2006 eingebracht. Aufgrund des am 30. Juni 1992 festgelegten Haushaltsplan-Beratungsverfahrens hat der Haupt- und Finanzausschuss nach Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes in den Rat und vor dessen Beratung in den Fachausschüssen die Budgets zu überprüfen und über finanzpolitische Eckdaten zu entscheiden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09. Mai 2006 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

 

A.                Die Budgets der Fach- und Sonderbereiche werden in der sich aus der Anlage beigefügten Gesamtbudgetübersicht ergebenden Höhe – neu – festgesetzt und bilden die Grundlage für die Fachausschussberatungen.

 

B.      Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:

 

1     Grundsteuer

1.1       für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

                 (Grundsteuer A)                                               auf 192 v. H.

                                  

 

1.2   für die Grundstücke

                 (Grundsteuer B)                                               auf 401 v. H.

                                       

 

2.    Gewerbesteuer                                                 auf 403 v. H.

                                       

 

C.         Der Kreditbedarf wird für 2006 auf höchstens 1.928.600 Euro festgelegt.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung der in seine Zuständigkeit fallenden Produktgruppe 11/Bereitstellung schulischer Einrichtungen und der Produkte 1201/Schülerbeförderung und 1202/Betreuungsangebote. Die Etatberatung hat anhand der ausgelieferten Haushaltspläne zu erfolgen.

 

Innerhalb des vom Haupt- und Finanzausschuss festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge wie die Aufwendungen.

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 1 - Bildung, Kultur und Sport vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen (siehe Anlage 3) sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

Beratungsbedarf für den Schulbereich ergibt sich für die Verpflichtungsermächtigungen nicht.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21. März 2006 (Vorlage 120/06) die Ergebnisse der Beratungen der Strategie- und Finanzkommission zur Kenntnis genommen.

 

Ferner hat der HFA in dieser Sitzung beschlossen, dass die Fachausschüsse im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2006 die Ergebnisse der Beratungen der Strategie- und Finanzkommission umzusetzen bzw. die noch offenen Punkte zu entscheiden haben, soweit sie nicht bereits Gegenstand des Haushaltsplan-Entwurfes sind.

 

Die Fachbereiche haben zu allen in den dem HFA am 21. März 2006 (Vorlage 120/06) als Anlagen 5 und 13 beigefügten Tabellen aufgeführten Maßnahmen und offenen Fragestellungen auf aktueller Basis Stellung genommen und ggf. das erreichbare Einsparvolumen angegeben. Sowohl die vorgenannte Anlage 13 als auch die aktuellen Stellungnahmen des Fachbereiches 1 sind der Vorlage beigefügt. Auf den Ausdruck der vorgenannten Anlage 5 wurde verzichtet, da hierin keine Aussagen zum Schulbereich getroffen wurden.

 

Entsprechend des HFA-Beschlusses soll die weitergehende Beratung und Entscheidung zu diesen Punkten im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2006 durch die Fachausschüsse erfolgen.

 

Bezogen auf den vorliegenden Eckdatenbeschluss ergibt sich für den Fachbereich 1 - Bildung, Kultur und Sport im Bereich der Schulen die nachstehend erläuterte Abweichung:

 

1. Korrektur bei den Haushaltsdaten für die Jahre 2006 ff.

 

Mit dem Kreis Steinfurt wurde eine neue Vereinbarung über die Kostenbeteiligung für die beruflichen Schulen (Berufskolleg und Kaufmännische Schulen) getroffen.

Gemäß dieser Vereinbarung werden Ausgaben für Investitionen (= Herstellungsaufwand) nicht mehr durch den Kreis Steinfurt mitfinanziert, weil diese Kosten bereits durch die im Wege der Landesförderung gezahlten Schulpauschale bezuschusst werden. Bei den Projekten

 

- 1107-1/Einrichtungs-/Lehrmittelkosten Kaufmännische Schulen und

- 1107-2/Einrichtungs-/Lehrmittelkosten Berufsbildende Schulen

 

wurden irrtümlich noch Einnahmen aus Kreiszuweisungen in Höhe von 84.464 € (Projekt 1107-1) und 119.131 € (Projekt 1107-2) veranschlagt.

 

Die Beträge werden auf Grund der oben genannten neuen Vereinbarung jedoch nicht mehr gezahlt, so dass die Einnahmen in einer Gesamthöhe von 203.595 € aus dem Haushaltsplanentwurf 2006 ff. zu streichen sind.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 – 2009/Ergebnisplan

Anlage 2:     Haushaltsplan 2006 und Finanzplan 2006 – 2009/Investitionsplan

Anlage 3:     Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraus-

                   sichtlich fällig werdenden Ausgaben

Anlage 13:   Maßnahmen Finanzkommission

Stellungnahmen zur Anlage 13