Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder die in der Spalte „1. Änderung (neu)“ der als Anlage beigefügten Synopse aufgeführten Änderungen der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine.
Begründung:
Aufgrund aktueller Rechtssprechung wird dem Rat der Stadt empfohlen, den § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine zu ändern.
Gleichzeitig sollten auch die übrigen redaktionellen Änderungen, die der Klarstellung dienen und damit zu einer größeren Rechtssicherheit führen, mit beschlossen werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind durch die Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen abgedeckt.
Die Änderungen gegenüber der zz. gültigen Geschäftsordnung
ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Synopse und sind durch Fettdruck
besonders kenntlich gemacht. Die Änderungsvorschläge sind in der Spalte „Anmerkungen“
begründet worden.
Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Rat gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung
der Stadt Rheine die Änderung der Geschäftsordnung nur mit der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen kann.
Anlagen:
Anlage 1: Synopse über die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine