Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.   Die Zügigkeit der Euregio Gesamtschule wird ab dem Schuljahr 2011/12 in der Sekundarstufe I um zwei Züge auf sieben Züge und in der Sekundarstufe II um einen Zug auf drei Züge erhöht.

 

Der Euregio Gesamtschule werden für die Unterrichtung am Teilstandort

         Elisabeth-Hauptschule ab dem 01.08.2011 folgende Anzahl von Räumen

         zur Verfügung gestellt:

 

Schuljahr 2011/12          7 Unterrichtsräume plus ztw. Nutzung von Fachräumen

Schuljahr 2012/13          9 Unterrichtsräume plus ztw. Nutzung von Fachräumen

ab 01.08.2013                gesamtes Schulgebäude einschl. Mensa und Sporthalle

 

2.   Im Rahmen der neuen Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2012 – 2016 wird anhand der langfristigen Schülerzahlprognosen der Bedarf für eine zweite, vierzügige Gesamtschule am Standort Schulzentrum Dorenkamp untersucht.

 


Begründung:

 

 

Rückblick und Ausblick

 

Die Euregio Gesamtschule wurde durch Ratsbeschluss vom 14.03.09 als 5-zügige Gesamtschule der Sekundarstufe I und 2-zügige Schule der Sekundarstufe II errichtet. Für die Schuljahre 2009/10 und 2010/11 hat die Stadt Rheine aufgrund des hohen Anmeldeüberhangs die Zügigkeit in der Sekundarstufe I auf sechs Züge erhöht.

 

Ab dem Schuljahr 2011/12 ist die Euregio Gesamtschule in der Sekundarstufe I wieder 5-zügig, wenn der Rat nicht eine Erhöhung der Zügigkeit beschließt.

 

Da eine Erweiterung der Euregio Gesamtschule auf dem Schulgrundstück Ludwigstr. 37 aus Platz- und Kostengründen ausscheidet, soll freier Schulraum in der Elisabeth-Hauptschule genutzt werden. Die Elisabeth-Hauptschule liegt 2,95 km von der Euregio Gesamtschule entfernt. Den zusätzlichen Raumbedarf und den Raumbestand der Elisabeth-Hauptschule können Sie dem als Anlage beigefügten Vermerk vom 21.06.10 entnehmen.

 

Rechtliche Voraussetzung für Teilstandort Gesamtschule

 

Die Verwaltung hat überprüft, ob die Voraussetzung gem. § 83 Abs. 4 Schulgesetz, der sich mit Teilstandorten befasst,  gegeben ist und diesbezüglich am 29.10.10 ein Gespräch mit der Bezirksregierung Münster geführt. Vereinbarungsgemäß hat sie danach die Bezirksregierung um schriftliche Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme wird spätestens in der Schulausschusssitzung am 01.12.10 vorgelegt.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass ein begründeter Ausnahmefall für einen Teilstandort in zumutbarer Entfernung gegeben ist und damit die Voraussetzung gem. § 83 Abs. 4 Schulgesetz erfüllt wird. Zusätzlicher Lehrerbedarf entsteht aus Sicht der Stadt Rheine nur aufgrund der Erhöhung der Zügigkeit, nicht jedoch zusätzlich durch einen Teilstandort. Der Schulträger Stadt Rheine wird die sächlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass der ordnungsgemäße Unterricht nicht beeinträchtigt wird.

 

Rechtliche Voraussetzung für Auflösung der Elisabeth-Hauptschule

 

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Schulamt für den Kreis Steinfurt und der Bezirksregierung Münster vor, die Elisabeth-Hauptschule zum 31.07.2013 aufzulösen und ab dem Schuljahr 2011/12 keine Schüler mehr aufzunehmen. Der Ratsbeschluss gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz soll in der Sitzung am 14.12.10 gefasst werden.

 

Gem. § 82 Abs. 4 Schulgesetz müssen Hauptschulen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Eine Hauptschule kann mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule und Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann.

 

Wie sich aus der anliegenden Übersicht über Schülerzahlen der Elisabeth-Hauptschule und Euregio Gesamtschule ergibt, lag die Schülerzahl der Elisabeth-Hauptschule in den Schuljahren 2003/2004 – 2010/11 in Klasse 5 zwischen 24 und 41. Eine Zweizügigkeit wurde nur aufgrund von abgelehnten Gesamtschülern erreicht, die nachträglich zur Elisabeth-Hauptschule angemeldet wurden.

 

Ein Grund für eine Fortführung wäre gegeben, wenn die Elisabeth-Hauptschule die einzige Hauptschule am Ort wäre. Die Stadt Rheine verfügt jedoch mit der Overberg-Hauptschule und Don-Bosco-Schule Mesum noch über zwei weitere Hauptschulen in zumutbarer Entfernung, die zum Schuljahr 2011/12 neu angemeldete Hauptschüler aus dem Einzugsbereich der Elisabethschule zusätzlich aufnehmen können. Aus dem Standort der Elisabeth-Hauptschule und Schulentwicklungsplanung ergibt sich nicht, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Stadt Rheine von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann.

 

Mit Stichtag vom 15.10.10 besuchen 251 Schülerinnen und Schüler die Elisabeth-Hauptschule, davon 153 die Klassen 8 – 10. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 – 10 sollen ihre schulische Laufbahn noch an der Elisabethschule beenden und dort ihre Abschlüsse machen können. Das Schulamt für den Kreis Steinfurt weist darauf hin, dass dies aus pädagogischer Sicht dringend notwendig und für den Übergang Schule – Beruf sehr wichtig ist.

 

Die Schulverwaltung unterstützt diese Stellungnahme und weist darauf hin, dass es zum Schuljahr 2011/12 auch noch gar nicht möglich ist, die dann noch verbleibenden über 200 Schüler der Elisabeth-Hauptschule in der Don-Bosco-Schule oder Overberg-Hauptschule zusätzlich zu unterrichten.

 

 

Sitzungen des Arbeitskreises Schulstruktur der Stadt Rheine und Beschluss der Schulkonferenz der Euregio Gesamtschule

 

Der Arbeitskreis Schulstruktur hat sich in den Sitzungen am 27.04.10, 15.06.10 und 28.10.10 ausschließlich mit dem Thema „Gesamtschule“ befasst. In der Sitzung am 15.06.10 hat er die Schulleiterin der Euregio Gesamtschule gebeten, bis zur folgenden Sitzung des Arbeitskreises das Votum der Schulkonferenz zu einer 7-Zügigkeit ab dem Schuljahr 2011/12 und die Unterrichtung von Klassen am Dependance-Standort Elisabeth-Hauptschule einzuholen. Mit Schreiben vom 25.06.10 wurden die Schulleiterin und die anderen Mitglieder des Arbeitskreises über den von der Schulverwaltung ermittelten zusätzlichen Raumbedarf und den Raumbestand der Elisabeth-Hauptschule informiert.

 

Der anliegende Beschluss der Schulkonferenz der Euregio Gesamtschule vom 28.09.10 beinhaltet eine grundsätzliche Zustimmung zu einer Erhöhung der Zügigkeit von fünf auf sieben Züge ab dem Schuljahr 2011/12 einhergehend mit der Einrichtung einer Dependance. Gleichzeitig werden von der Schulkonferenz unabdingbare bauliche, personelle und sächliche Voraussetzungen sowie Voraussetzungen bzgl. Schülertransporte genannt.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Schule vom Schulträger gem. § 76 Schulgesetz in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten, wie z. B. die räumliche Unterbringung, zu beteiligen ist, die Entscheidung über die räumliche Unterbringung aber der Rat der Stadt trifft.

 

Der Arbeitskreis Schulstruktur wurde in der Sitzung am 28.10.10 über den Beschluss der Schulkonferenz der Euregio Gesamtschule informiert. Die im Rat vertretenen Fraktionen haben übereinstimmend mitgeteilt, dass ihre Fraktionen im Schulausschuss und Rat einer Erhöhung der Zügigkeit der Euregio Gesamtschule von 5 auf 7 Züge in der Sekundarstufe I und von 2 auf 3 Züge in der Sekundarstufe 2 verbunden mit einer Dependance der Euregio Gesamtschule in der Elisabeth-Hauptschule zustimmen werden.

 

In Bezug auf die von der Euregio Gesamtschule im Schulkonferenzbeschluss genannten unabdingbaren Voraussetzungen für eine Dependancelösung weist die Verwaltung darauf hin, dass die Stadt Rheine ihre Verpflichtung gem. § 79 Schulgesetz selbstverständlich erfüllen wird. Nach § 79 muss der Schulträger die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellen und unterhalten und das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellen.

 

Dies bedeutet bei einer Dependance der Euregio Gesamtschule in der Elisabethschule aber auch, dass in den Schuljahren 2011/12 und 2012/13 eine enge Kooperation der Euregio Gesamtschule  mit der Elisabeth-Hauptschule notwendig ist. Ab dem 01.08.2013 soll der Euregio Gesamtschule das Schulgebäude der Elisabeth-Hauptschule einschließlich Mensa und Sporthalle komplett zur Verfügung stehen. Bauliche Maßnahmen sind aus Sicht der Schulverwaltung derzeit nicht notwendig.

 

Aus der anliegenden Gegenüberstellung von Raumbedarf für die Euregio Gesamtschule und Raumbestand Elisabethschule ergibt sich, dass bei der Euregio Gesamtschule allenfalls ab 2013 Bedarf für einen weiteren naturwissenschaftlichen Raum besteht. Dieser könnte durch Umbaumaßnahmen in der Elisabethschule geschaffen werden. Es soll aber 2012 zunächst geprüft werden, ob durch Kooperation mit dem Emsland-Gymnasium auf einen zusätzlichen naturwissenschaftlichen Raum verzichtet werden kann.

 

Keine Rückzahlung von Fördermitteln für neue Mensa, Umbau Naturwissenschaften und Lehrerarbeitsplätze der Elisabeth-Hauptschule

 

Die Verwaltung hat am 29.10.10 im Gespräch bei der Bezirksregierung die mündliche Zusage erhalten, dass die am 02.11.2006 bewilligten Fördermittel in Höhe von 1.525.000 € aus dem IZBB-Programm des Bundes (Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“) für die Elisabeth-Hauptschule (Mensabau, Umbau Naturwissenschaften, Lehrerarbeitsplätze) nicht zurückgezahlt werden müssen, weil eine weitere schulische Nutzung des Gebäudes einschließlich der neuen Mensa sicher ist. Die Verwaltung hat am 05.11.10 vereinbarungsgemäß schriftlich die Sachlage geschildert und um schriftliche Bestätigung gebeten, dass die Mittel nicht zurückgezahlt werden müssen. 

 

   

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Beschluss Schulkonferenz

 

Anlage 2 – Vermerk zusätzlicher Raumbedarf

 

Anlage 3 – Anschreiben an die Bezirksregierung bezüglich der

Erhöhung der Zügigkeit und Einrichtung einer Dependance der Euregio Gesamtschule.

 

Anlage 4 – Anschreiben an die Bezirksregierung bezüglich Fördermittel für      Elisabeth-Hauptschule

 

Anlage 5 – Übersicht Schülerzahlen Elisabeth-Hauptschule und Euregio Gesamtschule

 

Anlage 6 – Euregio Gesamtschule; Anmeldungen, Aufnahmen, Anteil auswärtige       Schüler