Betreff
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug rechts der Ems
Vorlage
545/10
Aktenzeichen
I-Fb3-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, konkrete Grunderwerbsgespräche für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug

rechts der Ems mit betroffenen Grundstückseigentümern zu führen und dem Haupt- und Finanzausschuss über die Ergebnisse zu berichten und einen Beschlussvorschlag für das weitere Verfahren vorzulegen.

 


Begründung:

 

Bereits der Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes stellt fest, dass aus einsatztaktischen Gründen die Notwendigkeit besteht, für den Löschzug rechts der Ems den Neubau  eines Feuerwehrgerätehaus zu errichten, da der derzeitige Standort an der Overbergstraße den Erforderlichkeiten des Brandschutzes nicht mehr gerecht wird. Sowohl Wohnbebauung als auch Industrie- und Gewerbegebiete haben sich in Richtung Norden und Osten ausgedehnt. Der Ortsteil Rodde und die Industriegebiete Nord und Kanalhafen sind vom derzeitigen Standort nur ungünstig und unter Zeitverlust zu erreichen. Hinzu kommt, dass viele der freiwilligen Feuerwehrleute aus den neuen Wohngebieten im Norden und Osten anrücken müssen. Am jetzigen Standort sind zu wenige Parkplätze für die alarmierten Kräfte vorhanden. Die Parkplatzsuche in der Nähe des jetzigen Feuerwehrgerätehauses wirkt sich negativ auf die Ausrückezeiten aus. So wird das Kriterium der Hilfsfrist derzeit oftmals nicht eingehalten. Auch der Kreis Steinfurt und die Bezirksregierung Münster als zuständige Aufsichtsbehörden haben die Problematik erkannt und unterstützen die Bestrebungen eines Standortwechsels für das Feuerwehrgerätehauses des Löschzuges rechts der Ems.

 

Im Übrigen entsprechen auch die Räumlichkeiten nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Umfangreiche Änderungen wären bei einer Modernisierung der Sozialräume oder bei Einrichtung einer Jugendfeuerwehr erforderlich. Auch das Problem fehlender Lagerkapazitäten für den Löschzug ließe sich im Zuge des Neubaus lösen.

 

Die räumliche Situation und auch das Umfeld des jetzigen Standortes an der Overbergstraße lassen einen sinnvollen Umbau daher im Ergebnis nicht zu. Aus den o. g. Gründen ist eine Verlegung anzustreben, um die Erreichbarkeit der Wohngebiete in Rodde und Altenrheine und auch der Industriegebiete Rheine-Nord und Kanalhafen wesentlich verbessern. Auch die von der Feuerwehr Rheine zu sichernden Abschnitte der A 30 wären dann wesentlich schneller zu erreichen. Aus diesen Gründen wurde das Büro K-Plan AG durch die Verwaltung in Abstimmung mit den politischen Gremien der Stadt Rheine beauftragt, ein zukunftsorientiertes Raumprogramm sowie die Entwicklung eines technischen Programms für die Feuerwehrtechnik zu erarbeiten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13. April 2010 (Vorlage 210/10) mit der Thematik beschäftigt und beschlossen, das in der Anlage der Vorlage beschriebene Raumprogramm als Grundlage für einen Neubau der Feuerwehr rechts der Ems anzusetzen. Dabei ist anzumerken, dass der Kreis Steinfurt inzwischen bekanntlich von der Absicht zurück getreten ist, sich bei einem Neubau insoweit zu beteiligen, dass dort ein Rettungstransportwagen installiert wird, um eine rettungsdienstliche Versorgung insb. von Teilen der Gemeinden Recke und Hopsten zu verbessern. Daher ist ggf. das Raumprogramm in Teilen zu verändern. Es handelt sich allerdings bei dem rettungsdienstlichen Teil um einen flächenmäßig untergeordneten Bereich, der auf die weiteren baulichen Planungen und Überlegungen zur Grundstücksauswahl nur wenig Einfluss hat.

 

In einem weiteren Schritt sollte vom Büro K-Plan AG die Ermittlung eines Anforderungsprofils für die potenziellen Standorte und eine Analyse der infrage kommenden Standorte durchgeführt werden. Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis der Standortanalyse vor.

 

Eingangsparameter bei dieser Standortanalyse waren u. a. die Raumprogrammerfüllung, die Erweiterungsmöglichkeit, der Grundstückszuschnitt, die Lage (Erreichbarkeit/Hilfsfristen), die Erschließung des Grundstückes, die technische In­frastruktur, das Baurecht, die Eigentumsverhältnisse sowie u. a. Baulasten und Wirtschaftlichkeit. Die untersuchten Standorte wurden bewertet und analysiert.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass einige Standorte eine gute bzw. sehr gute Eignung nachweisen können, andere untersuchte Standorte sind dagegen weniger gut geeignet.

 

Auf Basis der durchgeführten Standortanalyse sollen nunmehr die ersten Grundstücksgespräche geführt werden.

 

Nach den Vorplanungen des Büros K-Plan besteht ein Flächenbedarf für den Neubau der Feuerwehr je nach Lage und Zuschnitt der geeigneten Standorte von ca. 8.000 m².

 

Flächen für Feuerwehrstandorte sind Flächen für den Gemeinbedarf im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

 

Die Wertermittlung von Flächen für den Gemeinbedarf erfolgt nach dem Entschädigungsrecht.

 

Auf Grund der Grundstücksmerkmale der einzelnen Flächen sind sämtliche analysierten Standorte, insbesondere wegen der vorhandenen Siedlungsnähe und der Ausweisung der Flächen im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche, unter entschädigungsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.

 

Entschädigungsrechtlich handelt es sich bei sämtlichen analysierten Standorten um sog. Bauerwartungsland im Hinblick auf eine in der Zukunft möglicherweise stattfindende Wohnbaulandentwicklung.

 

Konkrete Aussagen zur Preisbildung können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden, da für die Wertermittlung teilweise Bodenuntersuchungen im Hinblick auf möglicherweise vorhandene Bodendenkmäler erforderlich sind.

 

Zur Zeit stehen für den Ankauf von Flächen für einen neuen Feuerwehrstandort  keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Diese Mittel müssen im Falle einer Einigung mit einem der Grundstückseigentümer zur Verfügung gestellt werden.