Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung mit dem Stand der Daten zum 31. Oktober 2010 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „ Controlling und Berichtswesen“ sind für die
Stichtage 31. Mai und 31. Oktober eines jeden Haushaltsjahres unterjährige
Berichte der Fachbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist
insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die
Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplan sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Die Rahmenleitlinie sieht
vor, dass grundsätzlich je Budget im Haushaltsplan ein eigener Bericht
abzugeben ist.
Zum Berichtstermin 31. Oktober
2010 sind für den Fachbereich 3 keine Abweichungen innerhalb der
Ergebnisrechnung erkennbar, die den unter Punkt 5.4.3.der Rahmenleitlinie
„Controlling und Berichtswesen“ festgelegten Rahmen überschreiten.
Anlagen:
Finanzwirtschaftlicher Bericht zum Stichtag 31. Oktober 2010