Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, den beigefügten „kommunalen Kinder- und Jugendförderplan“ mit den Anlagen „Konzept offene Jugendarbeit“ und „Richtlinien zur Förderung freier, gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit“ für die Jahre 2010 bis 2014 zu beschließen.
Begründung:
Das Land
Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Kommunen mit dem Kinder- und Jugendfördergesetz
NRW aus dem Jahr 2004 einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für die
Dauer einer Wahlperiode zu beschließen.
Der hier vorgelegte
zweite kommunale Kinder- und Jugendfördeplan wurde in enger Kooperation mit den
Trägern der freien Jugendarbeit auf der Grundlage der Auswertung des ersten
Planes weiterentwickelt.
Die Finanzierung des
Gesamtpakets ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter
Beachtung der Vorgaben der Finanzplanung sichergestellt.
Die Laufzeit dieses Planes endet mit der
Wahlperiode 2014.
Anlagen:
Anlage 1: Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Rheine
Anlage 2: Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit
Anlage 3: Konzept offene Jugendarbeit