Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt folgendem Vorschlag der Verwaltung zu:
1.1 Im
Jahre 2012 werden 3 Auszubildende für den Beruf des/der Verwaltungsfachangestellten
eingestellt.
1.2 Im
Jahre 2012 werden insgesamt 3 Auszubildende für folgende Berufe eingestellt:
- Bauzeichner/in
- Vermessungstechniker/in
- Medien- und Informationsdienste Bibliotheken.
1.3 Für den Bereich der Feuerwehr werden folgende
Anwärter/innen eingestellt:
2011: 1 Brandinspektoranwärter/in
1
Brandmeisteranwärter/in
2012: 2 Brandmeisteranwärter/innen
2013: 1 Brandmeisteranwärter/in.
2. Im Übrigen nimmt der Haupt- und Finanzausschuss den 2. Umsetzungsbericht 2010 zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 zur Kenntnis.
Begründung:
1. Ausgangssituation - Gesamtübersicht
Die grundsätzlichen Ausführungen zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
2008 – 2015 sind in den Vorlagen Nr. 100/08 und 100/08/1 enthalten. Auf dieser
Grundlage wurde dem HFA am 23. 2. 2010 der 1. Umsetzungsbericht 2008/2009
vorgelegt (Vorlage 098/10). Der 2. Umsetzungsbericht bezieht sich auf das Jahr
2010. Wie in der Vorlage 098/10 dargestellt wurde, soll im Rahmen der jährlichen
Berichterstattung über folgende Planungselemente informiert werden.
Ø Anzahl der im
Planungszeitraum voraussichtlich ausscheidenden Mitarbeiter/innen als Gesamt –
SOLL 2008 – 2015.
Ø Anzahl
geplanter Stelleneinsparungen
Ø Anzahl
geplanter Übernahmen vorhandener Auszubildender
Ø Anzahl
geplanter Einstellungen neuer Auszubildender in 2 Kategorien:
- Beschäftigungsmöglichkeiten nur innerhalb des öffentlichen Dienstes
- Beschäftigungsmöglichkeiten auch außerhalb des öffentlichen Dienstes
Ø Externe
Stellen-Wiederbesetzungen
Eine zusammenfassende Gesamtübersicht zu diesen Punkten ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
2. Anzahl
der im Planungszeitraum voraussichtlich ausscheidenden Mitarbeiter/innen als
Gesamtsoll 2008 – 2015.
Die
Anzahl der im Planungszeitraum voraussichtlich ausscheidenden Mitarbeiter/innen
hat sich von 75 auf 80 erhöht. Grund für diese Steigerung sind 4 im Dezember
2010 bewilligte Altersteilzeitanträge von Beamtinnen und Beamten sowie eine
Altersteilzeitbewilligung einer tariflich Beschäftigten mit Rechtsanspruch.
3. Anzahl geplanter Stelleneinsparungen
Von den im Jahre 2010 neu
bewilligten Altersteilzeitanträgen kann eine Stelle des gehobenen Dienstes in
der allgemeinen Verwaltung im Jahre 2015 eingespart werden.
Die
Zahl der insgesamt einzusparenden Stellen erhöht sich jedoch per Saldo nicht,
da die bisherige Planung um eine Stelle korrigiert werden muss. In der
ursprünglichen Planung 2008 wurde angenommen, dass in der Produktgruppe
„Bauordnung“ 1 Ingenieurstelle eingespart werden könnte. Angesichts der Aufgabenentwicklung
in der Bauordnung ist diese Planung nicht realisierbar und muss insofern angepasst
werden.
Insgesamt sollen daher im Planungszeitraum weiterhin insgesamt 18 Stellen
eingespart werden. Hiervon konnten 6,2 Stellen bereits realisiert werden.
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wird diese Planung im Ergebnis umgesetzt
werden können; wenn auch nur unter erheblichen Anstrengungen und bei teilweiser
Reduzierung der Dienstleistungsstandards.
4. Anzahl
geplanter Übernahmen vorhandener Auszubildender
Die
in der Anlage unter Ziffer 1.2 angegebenen Planungen zur Übernahme von
Auszubildenden gelten für die Berufe, in denen nur im öffentlichen Dienst Beschäftigungsmöglichkeiten
bestehen. Die Werte beziehen sich auf die Auszubildenden, die in den Jahren
2007 und 2008 eingestellt worden sind und somit in den Jahren 2010 und 2011
ihre Ausbildung beendet haben bzw. beenden werden. Da nicht alle für die
unbefristete Übernahme im Jahre 2010 vorgesehenen Auszubildenden das bei der
Stadt Rheine geforderte qualifizierte Prüfungsergebnis erreicht haben bzw.
vorzeitig auf eigenen Wunsch ausgeschieden sind, kann das Planungsziel nicht
mehr erreicht werden und muss angepasst werden.
5. Anzahl geplanter Einstellungen neuer
Auszubildender
5.1 Beschäftigungsmöglichkeiten
nur innerhalb des öffentlichen Dienstes
Aufgrund der Aussagen unter
Ziffer 4 und der Erläuterungen unter Ziffer 5.1.2 muss die Zahl der notwendigen
Neueinstellungen von Auszubildenden im Planungszeitraum auf insgesamt 31 erhöht
werden. Zu klären ist dabei die Frage, in welchem Ausbildungsjahr die
Einstellung bedarfsgerecht ist.
5.1.1 Allgemeine Verwaltung
Im Rahmen des 1. Umsetzungsberichtes 2008/2009 hatte die Verwaltung auf der
Grundlage der seinerzeit aktuellen Planwerte vorgeschlagen, für
Ausbildungsberufe, in denen nur im öffentlichen Dienst Beschäftigungsmöglichkeiten
bestehen, im Jahre 2012 2 Auszubildende für den gehobenen nicht technischen
Dienst einzustellen.
Diesem Vorschlag hat der HFA am 23. 02. 2010 mit dem Hinweis darauf nicht
zugestimmt, dass im Jahre 2013 im Abiturbereich 2 Ausbildungsjahrgänge die
Schulausbildung beenden werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, wie
der Bedarf an Auszubildenden im Jahre 2012 tatsächlich sein wird und ob die
Möglichkeit besteht, im Jahre 2013 mehrere Auszubildende einzustellen. Da
Auszubildende des Einstellungsjahres 2013 ihre Ausbildung erst nach Ende des
aktuellen Planungszeitraumes im Jahre 2016 beenden werden, ist eine zuverlässige
Bedarfsprognose für diesen Zeitraum zurzeit noch nicht möglich. Angesichts der
Tatsache, dass im Jahre 2010 4 Auszubildende nicht übernommen werden konnten,
wäre es aufgrund der aktuellen Planungsdaten notwendig, zum nächst möglichen
Zeitpunkt zusätzlich 4 neue Auszubildende einzustellen. Der früheste Zeitpunkt
wäre der Beginn des Ausbildungsjahres 2012.
Im Hinblick auf die besondere Problematik des „Doppeljahrganges“ 2013 wäre es
jedoch nach dem derzeitigen Erkenntnisstand auch vertretbar, die Einstellung
einiger Auszubildender in das Jahr 2013 zu verschieben. Für die Ausbildung im
Berufsbild Verwaltungsfachangestellte(r) ist das Abitur nicht als Zugangsvoraussetzung
erforderlich. Bei der Stadt Rheine werden diese Ausbildungsberufe grundsätzlich
den Absolventen der Realschule und der Höheren Handelsschule vorbehalten.
Es wird daher vorgeschlagen, im Jahre 2012 auf die Einstellung von Auszubildenden
für den gehobenen nicht technischen Dienst zu verzichten und 3 Auszubildende im
Berufsbild Verwaltungsfachangestellte(r) einzustellen.
Über die Einstellung der Auszubildenden für den gehobenen Dienst des
Abiturjahrganges 2013 sollte dann im Rahmen der 3. Umsetzungsberichtes Anfang
2012 entschieden werden.
5.1.2 Auszubildende =
Anwärter/innen für die Feuerwehr
Neben den o. g. Auszubildenden ist der Bereich der Feuerwehr getrennt
zu betrachten. In der ursprünglichen Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
waren insgesamt 4 Auszubildende für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
(Brandmeisteranwärter/innen) vorgesehen. Wegen der bekannten
Personalproblematik wurde die Einstellung dieser Auszubildenden vorgezogen, so
dass die bisherigen Planungsdaten insofern bereits erfüllt sind.
Die Planung für die nächsten Jahre muss aufgrund aktueller Erkenntnisse
und neuer Altersteilzeitbewilligungen angepasst werden. Bis 2015 werden
voraussichtlich 5 Feuerwehrleute ausscheiden. Hiervon waren in der bisherigen
Planung 3 externe Wiederbesetzungen vorgesehen. 2 zusätzliche Personen werden
aufgrund aktueller Altersteilzeitbewilligungen ausscheiden.
Die Nachfolgeregelungen für die ausscheidenden Personen sollen nunmehr
angepasst werden. Statt der externen Einstellung fertig ausgebildeter Personen
sollen für die planmäßig ausscheidenden Personen primär Auszubildende =
Anwärter/innen eingestellt werden; und zwar:
2011: 1 Brandinspektoranwärter/in
1
Brandmeisteranwärter/in
2012: 2 Brandmeisteranwärter/innen
2013: 1 Brandmeisteranwärter/in.
5.2 Geplante
Einstellung Auszubildender in Berufen mit Beschäftigungsmöglichkeiten auch
außerhalb des öffentlichen Dienstes
Bezüglich der Einstellung dieser Auszubildenden haben sich gegenüber dem
ersten Umsetzungsbericht aus dem Jahre 2010 keine neuen Erkenntnisse ergeben.
Bei den vorgeschlagenen Ausbildungsberufen ist das Abitur nicht die klassische
Ausbildungsvoraussetzung. Insofern wird der Doppeljahrgang 2013 für diese
Ausbildungsberufe keine besondere Problematik mit sich bringen. Es wird daher –
wie im Jahre 2010 - vorgeschlagen, im Jahre 2012 insgesamt 3 Auszubildende
einzustellen (Bauzeichner, Vermessungstechniker, Medien- und Informationsdienste
Bibliothek).
6. Externe Stellenwiederbesetzung
Die
in der Planung vorgesehen externe Wiederbesetzung einer Sozialarbeiterstelle
wurde realisiert. Insofern ergeben sich keine Abweichungen gegenüber der
bisherigen Planung.
Die Planungsgrundlage hat sich jedoch geändert, da bis 2015 voraussichtlich 5
weitere Mitarbeiter/innen altersteilzeitbedingt ausscheiden werden. Wegen der
berufsspezifischen Anforderungen (Bauingenieur und Musiklehrer) wird eine
externe Wiederbesetzung dieser Stellen erforderlich sein.
Zusammen mit den unter Ziffer 5.1.2 dargestellten Anpassungen der Planung im Bereich der Feuerwehr reduziert sich die Zahl der externen Einstellungen im Planungszeitraum per Saldo um eine Stelle auf nunmehr 23 Stellen.
7. Sonderbereich
SGB II – Leistungsgewährung
Im 1. Umsetzungsbericht 2008/2009 wurde
unter Ziffer 5 auf die besondere Situation im Bereich der SGB II –
Leistungswährung hingewiesen.
Die durch den Kreis Steinfurt veranlasste Neustrukturierung in diesem Bereich
ist seit dem 1. 1. 2011 wirksam. Befürchtungen, dass durch diese organisatorischen
Neuregelungen Personalüberhänge bei der Stadt Rheine entstehen würden, haben
sich nicht bestätigt. Durch verschiedene personalwirtschaftliche Maßnahmen
konnte der Übergang reibungslos gestaltet werden.
Gleichwohl ist es dringend erforderlich, angesichts der in diesem Bereich erfahrungsgemäß
relativ hohen Fluktuation Regelungen zu treffen, die einen kontinuierlichen,
aufgabengerechten Personaleinsatz gewährleisten. Die Ergebnisse der
Überlegungen zu diesen Fragestellungen sollen im Rahmen des 3. Umsetzungsberichtes
2011 dargestellt werden.
8. Finanzielle
Auswirkungen
Die Einstellung einer/eines Auszubildenden (Anwärter/in) verursacht Aufwendungen
in Höhe von durchschnittlich ca. 12.000 €/Ausbildungsjahr.