Betreff
Nadigstraße - 2. Bauabschnitt (53014-3522) - Abwägung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L12, Kennwort: "Felsenstraße" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale / entfällt
Vorlage
099/11
Aktenzeichen
TBR/Pl.-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung: 

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass während der Offenlage keine Änderungswünsche vorgetragen wurden.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale/Ausbaumerkmale  für den Ausbau der „Nadigstraße“ 2. Bauabschnitt (Höhe Wieckstraße bis Felsenstraße) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. L12, Kennwort: „Felsenstraße“.

 

 

Nadigstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

 

a) befahrbarer und fußläufiger Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer befahrbaren Mischfläche in grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

    

b) Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

 

c) Begrünung:

 

Grünbeete mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche und zur Gliederung der Parkplätze

 

Grünbeet ohne Straßenbaumbepflanzung im Bereich der Einmündung zur Felsenstraße

 

 

d) Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal 

               

 

e) Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung (Seitenaufsatzleuchten) mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

entfällt bei Erneuerung von Straßen

 


Begründung:

 

Zu I:  Abwägung

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der „Nadigstraße“ (2. Bauabschnitt) hat in der Zeit vom 23. Februar bis 11. März 2011 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine/Planung im Rathaus stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind keine Änderungswünsche bzw. Eingaben eingegangen.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Nadigstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

              

Die Planung sieht einen Ausbau als Verkehrsberuhigten Bereich vor. Dieser Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle (9,00 m breit) niveaugleich gepflastert.

 

Die Mischfläche besteht aus abwechselndem grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster. Dieses verstärkt den Eindruck einer optischen Bremse. Die Durchfahrtsbreite an Einengungen variiert zwischen 4,00 und 7,00 Metern. Im Einmündungsbereich zur Felsenstraße dient eine fußläufige Fläche in grauem Pflaster zur Anbindung an den provisorischen Geh-/Radweg der Felsenstraße.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster, innerhalb der Mischfläche erstellt. Zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Seitenaufsatzleuchten

(z.B. 1x26 W) mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m.

 

Zur Entwässerung werden Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen erstellt, die an den vorhandenen Kanal angeschlossen werden.

 

Die Befestigung der Straße in preiswertem Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen den Standardausrüstungen für Verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.

 

 


Anlagen:

 

 

1)  Lageplan