Betreff
Ausbau Schwedenstraße, 1. Stichweg (53014-0167) - Offenlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: " Gronauer Straße/Thieberg" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
112/11
Aktenzeichen
TBR/Pl - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.


Begründung:

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

  

Die geplante 1. Stichstraße der Schwedenstraße befindet sich in den Grenzen des rechts­kräftigen Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort „Gronauer Straße/Thieberg“. Die Straße verläuft parallel zur Gronauer Straße, grenzt an einen Spielplatz und befindet sich westlich des Hauptzuges der Schwedenstraße. Die Straßenparzelle ist mit einer Breite von 6,00 m festgesetzt. Der Wendehammer ist auf 20 Meter aufgeweitet. Die Stichstraße wird als reine Wohnstraße eingestuft.

Mittig der Stichstraße liegt der Beginn eines Geh-/Radweges, der zur höher gelegenen Gronauer Straße führt. Die Rad- und Gehwegverbindung ist mit einer Parzellenbreite von 2,50 m ausge­wiesen.

 

Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen der Stichstraße Schwedenstraße überwiegend bebaut, so dass die Stichstraße einem endgültigen Ausbau zugeführt wer­den kann.

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Stichstraße Schwedenstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip erfolgen.

 

3.    Notwendige Breiten:

 

a) Stichstraße Schwedenstraße (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

        Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 6,00m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.

       

        Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Grünbee­ten  bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,00m. Die  Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m (6,00 m) und wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

       

Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

 

        Im aufgeweiteten Wendebereich (20 m) sieht die Planung eine farblich abgesetzte Flä­che in Form eines Dreieckes vor. Diese wird höhengleich angelegt. Der geringe Wendekreisradius in der aufgeweiteten Parzelle lässt einen einzügigen Wende­vorgang für Müllfahrzeuge nicht zu.

 

b) Fuß- und Radwege:

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird ein 2,50 m breiter Geh-/Radweg erstellt. Durch diesen Geh- und Radweg, in rotem Betonsteinpflaster, wird eine Verbindung der 1. Stichstraße zur bereits ausgebauten Gronauer Straße hergestellt.

 

Weiterhin ist auf dem Gelände des Spielplatzes ein Geh-/Radweg vorgesehen, der in Richtung des nördlich gelegenen 2. Stichweges der Schwedenstraße führt.

 

4.    Entwässerung:

 

             Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

5.    Beleuchtung:

 

        Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m einge­plant.

 

6.    Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7.    Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau der Stichstraße Schwedenstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage.

        Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).  

 

8.    Ausbauzeitpunkt:

 

      Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Sommer 2011.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

1. Lageplan der Offenlage, M1:-