Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und
beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan:
Die geplante 1. Stichstraße der Schwedenstraße befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort „Gronauer Straße/Thieberg“. Die Straße verläuft parallel zur Gronauer Straße, grenzt an einen Spielplatz und befindet sich westlich des Hauptzuges der Schwedenstraße. Die Straßenparzelle ist mit einer Breite von 6,00 m festgesetzt. Der Wendehammer ist auf 20 Meter aufgeweitet. Die Stichstraße wird als reine Wohnstraße eingestuft.
Mittig der Stichstraße liegt der Beginn eines Geh-/Radweges, der zur höher gelegenen Gronauer Straße führt. Die Rad- und Gehwegverbindung ist mit einer Parzellenbreite von 2,50 m ausgewiesen.
Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen der Stichstraße Schwedenstraße überwiegend bebaut, so dass die Stichstraße einem endgültigen Ausbau zugeführt werden kann.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die Stichstraße Schwedenstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.
Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip erfolgen.
3. Notwendige Breiten:
a) Stichstraße Schwedenstraße
(Verkehrsberuhigter Bereich):
Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 6,00m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Grünbeeten bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,00m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m (6,00 m) und wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt.
Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.
Im aufgeweiteten Wendebereich (20 m) sieht die Planung eine farblich abgesetzte Fläche in Form eines Dreieckes vor. Diese wird höhengleich angelegt. Der geringe Wendekreisradius in der aufgeweiteten Parzelle lässt einen einzügigen Wendevorgang für Müllfahrzeuge nicht zu.
b) Fuß- und Radwege:
Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird ein 2,50 m breiter Geh-/Radweg erstellt. Durch diesen Geh- und Radweg, in rotem Betonsteinpflaster, wird eine Verbindung der 1. Stichstraße zur bereits ausgebauten Gronauer Straße hergestellt.
Weiterhin ist auf dem Gelände des Spielplatzes ein Geh-/Radweg vorgesehen, der in Richtung des nördlich gelegenen 2. Stichweges der Schwedenstraße führt.
4. Entwässerung:
Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.
5. Beleuchtung:
Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m eingeplant.
6. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.
7. Abrechnung der Ausbaukosten:
Bei dem Ausbau der Stichstraße Schwedenstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage.
Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).
8. Ausbauzeitpunkt:
Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Sommer 2011.
Anlagen:
1. Lageplan der
Offenlage, M1:-