Betreff
Ausbau Schwedenstraße, 1. Stichweg (53014-0167) (südl. vom Spielplatz) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: "Gronauer Straße/Thieberg" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegungder Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
153/11
Aktenzeichen
TBR/Pl. - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße, 1. Stichweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“:

 

 

A. „Schwedenstraße / 1. Stichweg“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

 

a)       Befahrbarer Bereich:

 

  Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,0 m bis 6,0 m breiten Mischfläche (ca. 20,0 m im Wendebereich) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

                 b)    Parken:

 

  Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

               

e)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

B. Fuß- und Radwege

 

 

a)       Bauweise:

 

Fuß- / Radwege in Pflasterbauweise als Ver­bindung des 1.Stichweges zur Gronauer Straße und als Verbindung zum 2. Stichweg der Schwedenstraße

 

b)    Straßenbeleuchtung:

 

elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

c)    Entwässerung:

 

über eine Entwässerungsrinne mit Straßenablauf und Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal (südlicher Fuß-/Radweg) bzw. Entwässerung/Versickerung auf dem Spielplatzgelände (nördlicher Fuß-/Radweg)

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße, 1. Stichweg" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den    

Ausbau der „Schwedenstraße, 1. Stichweg“              

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 688), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Schwedenstraße, 1. Stichweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/Thieberg“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine

über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der

z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Schwedenstraße, 1. Stichweg (südl. vom Spielplatz) -

Verkehrsberuhigter Bereich

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)        niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit

        Unterpflanzung

 

c)     Parkstand mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

        steinpflaster

 

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

 


Begründung:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung „Schwedenstraße, 1. Stichweg“ hat in der Zeit vom 06.04.2011 bis 21.04.2011 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Rathaus stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 3 Anlieger erschienen. Es sind 2 Eingaben seitens der Anlieger eingegangen. Die Eingaben sind als Anlagen beigefügt.

 

 

1.   Eingabe (Anlage 1):

     Verschiebung der geplanten Leuchte auf die gegenüberliegende

     Straßenseite

        

Abwägung:

         

Von Anliegerseite wird die Verschiebung der geplanten Straßenleuchte, in Höhe von Haus-Nr. 49, auf die gegenüberliegende Straßenseite gewünscht, da eine Beeinträchtigung durch einfallendes Licht auf der Terrasse befürchtet wird.

 

Die Leuchtenabstände und der damit verbundene Grad der Ausleuchtung der Straße verändern sich nicht durch eine Verschiebung. Der gegenüberliegende Anlieger ist mit der Verschiebung einverstanden.****Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu1:

 

Der Bauausschuss beschließt eine Verschiebung der geplanten Leuchte (vor Haus Nr. 49) auf die gegenüberliegende Straßenseite.

 

 

2.    Eingabe (Anlage 2):

      Einkürzung des Grünbee­tes und Wegfall des geplanten Baumes

        

Abwägung:

 

Da ein Anlieger in Kürze einen privaten Parkplatz auf westlicher Seite des Hauses errichten wird, besteht die Notwendigkeit, das geplante Grünbeet in diesem Bereich (Höhe Haus-Nr. 31) einzukürzen.

 

Um die Anfahrbarkeit des privaten Parkplatzes nicht einzuschränken, ist die Verschmälerung des Grünbeetes um ca. 1,70 m notwendig. Eine Bepflanzung des verkleinerten Beetes mit einem Baum ist in Folge dessen nicht mehr sinnvoll. Da sich auf dem Spielplatzgelände zahlreiche Bäume befinden und verkehrliche Gründe nicht gegen diesen Änderungswunsch sprechen, wurden die Änderungen in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass das Grünbeet in Höhe von Haus Nr. 31 etwa 1,70 m auf westlicher Seite eingekürzt wird und dass der Baum in dem geplanten Beet entfällt.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

A.    Schwedenstraße, 1. Stichweg (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich der Stichstraße wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus abwechselnden grauen bzw. roten Betonsteinpflasterbereichen. Der Wendehammer erhält im inneren Bereich eine niveaugleiche graue Pflasterfläche. Dies verstärkt den Eindruck einer optischen Bremse.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt. Zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

 

Die Entwässerung wird über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Kanal geregelt.

 

Die Befestigung in preiswertem Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen den Standardausrüstungen für verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.

 

B.    Fuß- und Radwege

 

Als Verbindung zwischen dem 1. Stichweg der Schwedenstraße und dem nördlich gelegenen 2. Stichweg wird ein Fuß- und Radweg auf dem Gelände des Spielplatzes in Pflastersteinen errichtet. Auf südlicher Seite wird ein Fuß- und Radweg als Verbindung zur Gronauer Straße in Pflasterbauweise hergestellt.

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

Die Entwässerung wird über eine Entwässerungsrinne mit Straßenablauf und einen Anschluss an den vorhandenen Kanal erzielt.

Der nördliche Fuß-/Radweg wird durch Versickerung auf dem Spielplatzgelände entwässert.

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der „Schwedenstraße, 1. Stichweg“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.


Anlagen:

 

1. Eingabe

2. Eingabe

3. Lageplan, Maßstab 1:-