Betreff
Radstation am Bahnhofsausgang West (5912-5)
Vorlage
165/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Vorentwurf zum Bau einer Radstation am Bahnhofsausgang West zur Kenntnis. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung einen Antrag auf Finanzierungshilfe nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr (FöRi-Sta) zu stellen.


Begründung:

 

Die bestehende Radstation am Bahnhof Rheine weist nach Auskunft des Betreibers, Emstor-Werkstätten des Caritasverbandes Rheine, eine hohe Auslastung auf. Durch den Bau des Bahnhofsausgangs West werden sich auch die Wege der mit dem Rad ankommenden Fahrgäste der Bahn auf die Westseite verlagern. Es wird befürchtet, dass nach Fertigstellung des Tunneldurchstichs viele Fahrräder in diesem Bereich „wild“ abgestellt werden und das erwartete gute Erscheinungsbild hierdurch verschandelt wird.

 

Bereits zum Sommer des vergangenen Jahres hat der Caritasverband Rheine die Verwaltung auf diesen möglichen Missstand hingewiesen und angeregt, Vorüberlegungen zum Bau einer Radstation West zu treffen. In weiteren Abstimmungsgesprächen mit dem Caritasverband Rheine, dem ADFC sowie der Bezirksregierung wurde die Planung einer Radstation am Bahnhofsausgang West weiter konkretisiert.

 

 

Geplante Maßnahme:

 

In der Nähe des neuen Bahnhofausganges West soll eine neue Radstation als Dependance zur vorhandenen Radstation auf der Ostseite entstehen. Das zu bebauende Grundstück liegt im Innovationsquartier Bahnhof Rheine – Entree. Untersucht wurde das Grundstück Nr. 3 mit einer Grundstücksgröße von 670 m².

 

Die geplante Zweigstelle der Radstation weist eine Länge von 22,95 m und eine Breite von 16,00 m auf und ist in sehr kompakter und funktionaler Bauweise geplant. Das Gebäude wird aus süd-östlicher Richtung von der Lindenstrasse aus erschlossen. Die Radstation wird über den Bereich „Kontrolle“ betreten. Damit dem Betreiber eine gewisse Übersicht gewährleistet wird, ist der Kontrollbereich vom Büro / Aufenthaltsraum aus einsehbar. Vom Kontrollbereich aus sind die Schließfächer, die Treppe zum Obergeschoss und der Abstellbereich für die Fahrräder zugänglich.

 

Des Weiteren befinden sich im Erdgeschoss sanitäre Anlagen für Kunden und Bedienungspersonal sowie eine Werkstatt, in der der Nutzer sein Fahrrad reparieren oder warten lassen kann. Das Erdgeschoss ist mit dem Obergeschoss über eine ca. 14,00 m lange Schieberampe verbunden. Im Obergeschoss sind weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder untergebracht. Die Radstation kann in nord-westlicher Richtung (Richtung Passage / Bahnhof ) wieder verlassen werden.

 

Insgesamt bietet die Radstation Platz für die Unterbringung von 534 Fahrrädern (208 im Erdgeschoss und 326 im Obergeschoss). Die Aufstellung der Fahrräder erfolgt über ein Doppelparker-System in ein- und zweiseitiger Ausführung.

 

Das Büro, die Werkstatt und der Sanitärbereich sind beheizbar, die Abstellbereiche für die Fahrräder befinden sich sowohl im Erdgeschoss wie auch im Obergeschoss in einer unbeheizten Zone.

 

Die Fassade der geplanten Radstation nimmt das Ziegelmauerwerk und die Dachform der vorhandenen Triebwagenhalle wieder auf. Die Gefache zwischen den Stützen sind in anderer Materialität ausgeführt. Denkbar wäre hier ein Wärmedämmverbundsystem oder auch ein vorgehängtes Fassadensystem wie z.B. eine Metallfassade, eine Glas- oder Keramikfassade oder auch eine Ausführung mit Fassadentafeln (Eternit o. glw.).

 

Die Fensteröffnungen im Erdgeschoss sind komplett verglast. Das Obergeschoss ist sehr transparent ausgeführt, da zwischen den Mauerwerkspfeilern Glasgeländer geplant sind, die zum einen zur Absturzsicherung dienen und zum anderen auch als Wind- und Wetterschutz.

 

Der Baukörper und die Fassade des Gebäudes könnten aber auch gänzlich anders ausgeführt werden, um sich bewusst von der vorhandenen Triebwagenhalle abzusetzen. Es wäre z.B. möglich, die Radstation als modernen Flachdachbaukörper zu bauen, der eine eigenständige Gestaltungssprache entwickelt und sich nicht an der Fassade der Triebwagenhalle orientiert.

 

 

Serviceleistungen:

 

Grundserviceleistung einer Radstation ist die bewachte Aufbewahrung. Gegen ein Entgelt können nicht nur Fahrräder sondern auch Mofas und Gepäckstücke in der Fahrradstation abgegeben werden. Der Kunde kommt mit seinem Fahrrad zur Radstation, passiert die Kontrollstelle (Büro oder Aufsicht) und stellt sein Fahrrad selbst ein. Das Rad muss abgeschlossen werden. Mit dem Fahrrad sollte die Station nur in einem Zugang passiert werden, damit die Aufsichtsperson in der Lage ist, den Zu- und Abgang zu kontrollieren.

 

Weitere Dienstleistungen sind Pannenhilfe / Wartung / Reparatur von Fahrrädern sowie die Vermietung und der Verkauf von Kompletträdern, Ersatzteilen und Zubehör. Zusätzlich können noch touristische Dienstleistungen wie der Verkauf von Karten, Ausrüstung und Tourenbeschreibungen angeboten werden.

 

 

Betreiber der Radstation:

 

Als Betreiber der Radstation am Bahnhofsausgang West sollen ebenfalls wie in der Haupt-Radstation die Emstorwerkstätten des Caritasverbandes Rheine fungieren. Es wird erwartet, dass durch die Einrichtung der neuen Radstation mehrere zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden.

 

 

Finanzierung:

 

Die Kostenschätzung für den Bau der Radstation beläuft sich auf ca. 850.000 €.

 

Die Radstation bietet Platz für 534 Fahrräder. Die maximale Förderung beträgt 1.500 € pro Stellplatz. Der Fördersatz beträgt 70 %. Der erwartete Zuschuss beläuft sich für den Bau der Radstation auf 560.700 €. Der Eigenanteil der Stadt Rheine für den Bau der Radstation beträgt somit ca. 289.300 €.

 

 

Finanzleistungen aus Stellplatzabgaben:

 

Die Stadt Rheine hat in den vergangenen Jahren diverse Ablösebeträge für Pkw-Stellplätze erhalten. Hierzu gibt es eine rechtliche Verpflichtung, diese in angemessener Zeit für zweckentsprechende Maßnahmen zu verwenden. Diese Finanzleistungen sind in der Bilanz als Verbindlichkeiten unter dem Konto „Erhaltene Anzahlungen – nicht fertig gestellte Investitionen“ ausgewiesen. Insgesamt weist das Konto lt. Jahresabschluss 31.12.2009 einen Bestand von 784.500,00 Euro aus.

 

Sobald die Stadt Rheine eine Investition durchführt, die dem Zweck der erhaltenen Finanzmittel entspricht, können die Verbindlichkeiten in einen Sonderposten umgebucht werden. Dieser Sonderposten wird neben dem noch zu bildenden Sonderposten für die erwartete Förderung dann analog zu der Abnutzung des hergestellten Vermögensgegenstandes ergebniswirksam aufgelöst (als jährlicher Teilbetrag / verteilt auf die Nutzungsdauer). Zukünftige Abschreibungen werden dann vollständig durch die gleichzeitige Auflösung der Sonderposten gedeckt.

 

Nach § 51 Abs. 5 der BauO NW kann die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde auf die Herstellung von Stellplätzen verzichten, wenn die zur Herstellung Verpflichteten an die Gemeinde einen Geldbetrag nach Maßgabe einer Satzung zahlen. Voraussetzung ist, dass die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung davon auf einem geeigneten Grundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.

 

Die Stadt Rheine hat eine Stellplatzablösesatzung erlassen und schließt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen mit Bauherren Verträge über die Ablösung von Stellplatzpflichten. Die Stadt ist verpflichtet, die eingehenden Geldbeträge zweckgebunden zu verwenden.

 

Abs. 6 des § 51 BauO NW regelt die Verwendung der Ablösebeträge. Die Regelung erlaubt, die Ablösebeträge auch für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs zu verwenden, weil derartige Maßnahmen grundsätzlich geeignet sind, das mit der Errichtung von Stellplätzen verfolgte Ziel –Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr- ersatzweise zu erreichen.

 

Zu den denkbaren investiven Maßnahmen rechnet insbesondere die Errichtung von öffentlichen Abstellplätzen für Fahrräder (vergl. Kommentar Gädtke zur BauO NW).

 

 

Grunderwerb:

 

Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass zusätzliche Grunderwerbskosten nicht anfallen, da diese durch die Städtebauförderung abgedeckt werden. Ob die „verlorenen Einnahmen“ in Höhe von 93 T€ aus dem ursprünglich kalkulierten Grundstücksverkauf angerechnet werden müssen, wird derzeit noch verhandelt.

 

Nach den Städtebauförderrichtlinien sind Projekte der Stadt hiervon freigestellt.

 

 

Zusammenfassung:

 

Die Finanzierung der Investitionsmaßnahme soll aus Zuschüssen erfolgen. Für den verbleibenden Eigenanteil sind Deckungsmittel im Haushaltsplan zur Verfügung zu stellen.

 

Einplanungsanträge nach dem Programm FöRi-Sta können nur von Städten und Gemeinden gestellt werden. Der Einplanungsantrag muss bis zum 1. Juni 2011 bei der Bezirksregierung vorliegen.

 

Es geht zunächst um die Einplanung des Projektes in die mittelfristige Finanzplanung des Landes NRW. Wenn im Herbst d. J. eine Einplanung erfolgt ist, kann in einer 2. Stufe ein Zuwendungsantrag gestellt werden. Eine Verpflichtung löst der Antrag nicht aus, da eine Rücknahme jederzeit möglich ist. Über die Durchführung der Maßnahme ist zu gegebener Zeit im Zusammenhang mit der Bereitstellung der notwendigen Deckungsmittel zu entscheiden.

 

Die Caritas Rheine e. V. hat großes Interesse an der Umsetzung des Projektes, um weitere Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.

 

Die Stadt Rheine muss das Problem des ruhenden Radverkehrs auf der Westseite des Bahnhofes lösen. Hierauf wurde bei der Beratung im Bauausschuss wiederholt hingewiesen.

 

Der Mietvertrag soll aus Sicht der Verwaltung so gestaltet werden, dass der Betreiber die Unterhaltungskosten übernimmt.

 

In den anstehenden Verhandlungen mit dem Betreiber soll verhandelt werden, dass der Stadt keine Unterhaltungskosten entstehen.


Anlagen:

 

Lageplan

Grundriss Erdgeschoss

Grundriss Obergeschoss

Schnitte

Ansichten