Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss gewährt
dem TV Jahn Rheine eine städtische Zuwendung zur Sanierung des Hauses
Germanenallee 4 (Geschäftsstelle) in Höhe von insgesamt 169.400 €. Dieser
Betrag wird anteilig wie folgt ausgezahlt:
2011
29.400 €
2012
56.000 €
2013
56.000 €
2014
28.000 €
Der Beschluss steht unter
dem Vorbehalt des Erwerbs des Hausgrundstückes Germanenallee 4 durch den TV
Jahn Rheine.
Begründung:
Im März 1977 schloss der TV
Jahn Rheine mit der Stadt Rheine einen Mietvertrag über das Hausgrundstück
Germanenallee 4. Der Vertrag läuft über 35 Jahre, bis zum 30. November 2011.
Das Gebäude, ein
Mehrfamilienhaus mit 319,56 m² Gesamtwohnfläche, wurde in dem Zustand
vermietet, in dem es sich am Tage des Mietbeginns befand. Das Haus war mit Ofenheizungen
ausgestattet, Bäder- oder Duschanlagen waren nicht vorhanden.
Der vom TV Jahn Rheine zu
entrichtende Mietzins betrug umgerechnet (DM/€) p.a. 1.227,12 €, monatlich
102,26 €. Nach § 5 des Mietvertrages oblag dem Verein die gesamte Unterhaltung
und Instandsetzung des Mietobjektes.
Nach Aussage des damaligen
Vorsitzenden und heutigen Präsidenten, Klaus-Dieter Remberg, hat der Verein in
das bereits sehr in Mitleidenschaft gezogene Gebäude erheblich investiert. So wurden
neben dem Innenausbau die Elektroinstallation, die Heizung, Türen und Fenster
erneuert. Der Kostenaufwand hierfür betrug rund 154.000 €. Lediglich die Außenwände
und das Dach sind Gebäudeteile, die sich die Stadt als Eigentümerin noch
zurechnen lassen könne.
Am 17.03.2000 beantragte
der Verein erstmalig die Sanierung der Geschäftsstelle mit dem Haus an der
Germanenallee 4.
Die Sanierung wurde nach
Begutachtung durch das städtische Hochbauamt mit der Begründung abgelehnt, dass
sich das Gebäude in einem dem Alter entsprechenden Zustand befände. Marode
Zustände in Bezug auf Außenwände und Dach konnten nicht festgestellt werden.
Zur Substanzerhaltung wäre die Modernisierung der Fassade mit einem
Wärmeverbundsystem nicht erforderlich. Aus ökologischer Sicht
(Energieeinsparung) wäre sie zwar wünschenswert, jedoch würde die Investition
nicht durch die Energieeinsparung aufgefangen.
Bereits im vergangenen Jahr
wurden erneut Gespräche zwischen dem TV Jahn und der Stadt Rheine bezüglich
eines Verkaufs des Haugrundstückes Germanenallee 4 aufgenommen. Nach Erstellung
eines Gutachtens durch einen unabhängigen Gutachter wurde der Wert des bebauten
Grundstückes mit 108.000 € beziffert. Sowohl der TV Jahn Rheine als auch die
Stadt Rheine (Kämmerer und Liegenschaften) erkannten diesen Betrag als
verbindliche Kaufsumme für einen noch abzuschließenden Kaufvertrag an.
Der Verein macht einen
möglichen Kaufvertrag aber abhängig von der Genehmigung der beantragten
Zuwendung für die durch ihn durchzuführende und zu finanzierende Sanierung des
Hauses Germanenallee 4.
Nach einer gemäß DIN 276
aufgestellten Kostenschätzung des Architekten des Vereins betragen die
Gesamtsanierungskosten 242.000 €. Der Erwerb des Grundstückes wurde bei dieser
Kostenaufstellung nicht berücksichtigt (siehe Sportförderrichtlinien Ziffer 7.2
Erwerb von Gebäuden).
Gemäß Anlage drei der
Sportförderrichtlinien räumt die Stadt Rheine dem Erhalt der Infrastruktur eigener
als auch vereinseigener Sportanlagen oberste Priorität ein.
Die Geschäftsstelle stellt
im engeren Sinn keine Sportstätte dar. Bei der Größe des TV Jahn und der
vorhandenen Infrastruktur ist eine Geschäftsstelle aber zwingend erforderlich
und im Gesamtensemble des Sportparks mit einzubeziehen.
Insgesamt erfüllt der TV
Jahn Rheine die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinien. Aufgrund seines
Jugendanteiles mit über 40% kann er nach Anlage drei der Richtlinien mit der
Maximalförderung von 70 % der Gesamtsanierungskosten in Höhe von 242.000 €,
dieses entspricht der Summe von 169.400 €, gefördert werden.
Der Verein will nach
Angaben im Antrag die Sanierung in vier Bauabschnitten durchführen. Die
Auszahlung der Fördersumme soll daher auf vier aufeinander folgende Jahre, beginnend
mit
2011 29.400
€
2012
56.000 €
2013
56.000 €
2014
28.000 €
verteilt werden.
Die Verwaltung schlägt vor,
dem TV Jahn Rheine die beantragte Zuwendung wie beantragt zu genehmigen.
Anlagen:
1. Anschreiben TV Jahn Rheine
2. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
3. Kostenschätzung gemäß Din 276 der geplanten Sanierung
4. Zeitungsbericht vom 30. Januar 2006