Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Rheine nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den kw -
Vermerk für die Stelle 2246 „Leistungsgewährung nach dem SGB XII“ im
Fachbereich 2 zum 01.08.2011 aufzuheben und den
Stellenplan entsprechend zu ändern.
Begründung:
I. Allgemeine Ausgangssituation – Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzept
Angesichts der sich
dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und der daraus
resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre
2006 das sog. Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und
am 5. 12. 2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06).
Im Rahmen dieses Konzeptes
wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und Maßnahmenkategorien
zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden einer Stelle
entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart werden kann.
Die im Rahmen dieses
Konzeptes definierten Kategorien und Maßnahmen sind in der Anlage 1
dargestellt.
Die überwiegende Zahl der
Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und III.
zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise aufwändige
organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für derartige
Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden
personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater
ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen
Umsetzbarkeit der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde
in der Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe
„Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation des Fachbereiches
„Interner Service“ führen die Controller/innen aller 6 Fachbereiche der Stadtverwaltung
stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste verwaltungsinterne
Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits vor und werden in
die nächsten Stellenplanberatungen einfließen.
In diesem Sinne wurden
Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkon-solidierungskonzeptes in
mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv
diskutiert.
II. Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008
– 2015
Zur konkreten Ausgestaltung
des Stellen- und Personalkostenkonsolidie-rungskonzeptes war es notwendig, für
einen überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende personelle Entwicklung
bei der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 2008 eine
Personal-bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Zeitraum 2008 – 2015
erstellt. Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche Einflussfaktoren gibt, die
in einer Verwaltung unserer Größenordnung kaum statistisch planbar sind. Für
eine annähernd realistische Planung war es daher insbesondere erforderlich, die
im Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation möglichst realistisch
einzuschätzen. Neben den bekannten Altersgrenzen ist dabei auch ein früheres
Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im Rahmen der
Altersteilzeit eine feste Planungsgröße.
Unter Berücksichtigung der
erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen, dass bis zum Ende des
Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine
ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung der
Verwaltung bis 2015 18 Planstellen eingespart werden. 39 Stellen sollen durch
die Einstellung und Übernahme von Auszubildenden und 23 Stellen extern wieder
besetzt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel erreichbar
sein. Einzelheiten zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung sollen im
Herbst 2011 in der Strategie- und Finanzkommission sowie im Rahmen des 3.
Umsetzungsberichtes Anfang 2012 dargestellt werden.
III. Gewährung von Altersteilzeit (ATZ) als Element
der Personal-bedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Um das Ziel des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist eine möglichst
planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im Rahmen dieses sog.
aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine eine
Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt Rheine
beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt
33 Mitarbeiter/innen Gebrauch gemacht, so dass die Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt werden konnte.
IV. Ausweisung von kw – Vermerken im Rahmen der
Stellenpläne 2010 und 2011
Die nach der Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18 Stelleneinsparungen können
aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus nicht in allen Fällen
konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die Verwaltung in
mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA erklärt, dass
sie dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen wird.
Wegen dieser fehlenden
Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege
der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die
altersteilzeitbedingt frei werdenden Planstellen einen kw – Vermerk erhalten.
Dieser Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem
Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für
eine Wiederbesetzung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung hat bei
verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der kw-
Vermerke im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes
kein geeignetes Mittel ist, die gesteckten Ziele schneller oder effizienter zu
erreichen. Gleichwohl wurde die kw – Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den
Stellenplan 2011 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer
entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes
einzelnen kw – Vermerkes zu entscheiden.
V. Aufhebung des kw – Vermerkes bei der Stelle 2246
„Leistungsgewährung nach dem SGB XII“ im Fachbereich 2
1. Einstufung der Stelle
Die Stelle 2246 ist im
aktuellen Stellenplan nach Besoldungsgruppe A 9 m.D. mit einem kw – Vermerk
ausgewiesen.
Der Stelleninhaber scheidet
am 31.07.2011 altersteilzeitbedingt aus.
Im Rahmen des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist diese Stelle der
Prioritätenkategorie 1.1 „Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsmöglichkeit. Die
Stelle ist per Gesetz vorgeschrieben, es besteht kein Handlungsspielraum.“
und der
Maßnahmeneinteilung II „Vor Wiederbesetzung sind detaillierte organisatorische
Überprüfungen erforderlich. Die Leistung muß bis zum Abschluss der Untersuchungen
erbracht werden.“
zugeordnet.
2. Aufgaben der „Leistungsgewährung nach dem
SGB XII“
Das Sozialhilferecht ist seit
dem 1. Januar 2005 im zwölften Buch des Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt.
Seitdem gewährleisten die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II nach dem SGB
II gemeinsam das soziokulturelle Existenzminimums. Während Alg II die
Hilfebedürftigen bekommen, die in Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen leben, gibt es Sozialhilfe für die nicht (mehr)
erwerbsfähigen, sei es beispielsweise wegen Alters oder wegen
Erwerbsunfähigkeit.
Das SGB XII kennt folgende
Leistungsarten:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (laufende Sozialhilfe
zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums), (§§ 27 – 40 SGB-XII)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(laufende Sozialhilfe für Menschen ab 65 Jahren sowie für dauerhaft voll
Erwerbsgeminderte zwischen 18 und 65 Jahren (§§ 41–46 SGB-XII)
- Hilfen zur Gesundheit (vorbeugende Gesundheitshilfe,
Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft
und Mutterschaft, Hilfe bei Sterilisation), (§§ 47 – 52 SGB-XII)
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, (§§
53 – 60 SGB-XII)
- Hilfe zur Pflege, (§§ 61 – 66 SGB-XII)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten, (§§ 67 – 69 SGB-XII)
- Hilfe in anderen Lebenslagen (Blindenhilfe,
Altenhilfe, Hilfe in sonstigen Lebenslagen, Bestattungskosten), (§§ 70 –
74 SGB-XII)
sowie die jeweils gebotene
Beratung und Unterstützung.
Träger des SGB XII sind der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Kreis Steinfurt, die allerdings
ermächtigt sind, Aufgaben zu delegieren. Im Rahmen dieser Delegation ist die
Stadt Rheine derzeit für alle ambulanten Leistungen mit Ausnahme der Hilfe zur
Pflege und der Blindenhilfe zuständig.
3. Entwicklung der Fallzahlen und
Stellenbemessung
Die Fallzahlen sind seit
Einführung des SGB XII kontinuierlich gestiegen und werden, da die
Fallzahlentwicklung maßgeblich von der demografischen Entwicklung bestimmt ist,
auch zukünftig weiter ansteigen:
|
Summe Fälle |
Anzahl Stellen |
Fälle pro Stelle |
01.12.2005 |
643 |
5 |
128,6 |
01.12.2006 |
681 |
5 |
136,2 |
01.12.2007 |
729 |
5 |
145,8 |
01.12.2008 |
788 |
5,36 |
147 |
01.12.2009 |
810 |
5,44 |
148,9 |
01.12.2010 |
807 |
4,94 |
163,4 |
01.06.2011 |
845 |
4,94 |
171,1 |
Lediglich von 2009 nach 2010
hat es eine Unterbrechung bei den steigenden Fallzahlen gegeben, da der Kreis
Steinfurt zum 01.01.2010 die Delegation der Hilfe zur Pflege zurückgenommen hat
und deswegen 41 Fälle an den Kreis Steinfurt abgegeben wurden. Die Abgabe
dieser zeitaufwändigeren Teilaufgabe ermöglichte gleichzeitig eine höhere Fallzahlzuordnung
pro Mitarbeiter.
Mit der Frage der
Stellenbemessung hat sich die unter Ziffer I schon erwähnte Arbeitsgruppe
„Organisationsuntersuchung“ ausführlich beschäftigt. Als Ergebnis wurde
festgehalten, dass eine Stellenbemessung von 170 Fällen pro Stelle angemessen
ist. Dieser Wert wurde aus der vom Kreis Steinfurt vorgebenen Stellenbemessung
für das SGB II i.H.v. 114 Fällen/Stelle abgeleitet. Bei der Betrachtung der
Unterschiede zwischen den beiden Aufgaben ergab sich eine um 50 % höhere
Fallbemessung im SGB XII.
4. Fazit:
Angesichts der absehbaren
Fallzahlentwicklung ist die Nachbesetzung der Stelle zum 1.8.2011 unbedingt
erforderlich, da anderenfalls auf die verbleibenden MitarbeiterInnen im
Aufgabengebiet eine unzumutbare Fallzahlmehrbelastung von 25 % und mehr entstünde.
Damit wäre eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung nicht mehr gewährleistet.