Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat nimmt die
Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für
2010 zur Kenntnis.
Begründung:
In den
Rahmenleitlinien „Ausführung des Haushaltsplanes“ sind unter Punkt 5.2
die
nachstehenden Regelungen für über- und außerplanmäßige Aufwendungen,
Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen festgelegt:
Auf gesetzlicher
oder vertraglicher Grundlage beruhende über- und außerplanmäßige Aufwendungen,
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich.
Alle übrigen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen
gelten als unerheblich, soweit sie im Einzelfall
- bei einer außerplanmäßigen
Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung nicht mehr als
50.000 €
- bei einer überplanmäßigen Aufwendung,
Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz bis zu 500.000
€ nicht mehr als 50.000 € und
- bei einer überplanmäßigen Aufwendung,
Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz über 500.000 €
höchstens 10 % des Ansatzes, maximal jedoch 150.000 €
betragen.
Über die
Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen
und
Verpflichtungsermächtigungen entscheidet die Fachbereichsleitung, soweit
die Deckung der
Mehraufwendungen/-auszahlungen in den eigenen Budgets gewährleistet ist.
Soweit die
Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen nicht in den Budgets
des Fachbereichs
realisiert werden kann, ist die Entscheidung über die Leistung
über- und
außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen
dem/der Kämmerer/in vorbehalten.
Nach § 83 Abs. 2
GO sind nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Die beigefügte
Liste enthält die im Jahr 2010 von den Fachbereichen genehmigten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Anlagen:
Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2010