Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt nimmt die Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2010 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach § 22 GemHVO ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen aus den Haushaltsjahren vorzulegen.
Übertragungen für Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen belasten das neue Haushaltsjahr. Bei einer Übertragung führen sie zu Erhöhungen der beschlossenen Aufwands- und Auszahlungspositionen im entsprechenden Haushaltsjahr. Daraus folgt, dass Verbesserungen des Ergebnis- bzw. Finanzplanes im abgelaufenen Jahr dann grundsätzlich Verschlechterungen im neuen Haushaltsjahr gegenüberstehen.
Im Ergebnisplan wurden lediglich Ermächtigungen im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II und dem Klimaschutz übertragen, da diesen Aufwendungen auch Erträge aus Zuwendungen gegenüberstehen.
In der Anlage sind die gebildeten Ermächtigungsübertragungen für die jeweiligen Fachbereiche für das Jahr 2010 aufgeführt.
Anlagen:
Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen im Ergebnisplan 2010
Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen im Finanzplan 2010