Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Kriegsopferfürsorge von der Stadt Rheine als Örtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge auf den Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Hauptfürsorgestelle – als Überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge in der als Anlage 1 beigefügten Form zu.
Begründung:
Die Fallzahlen im Bereich der Fürsorgestellen für Kriegsopfer sind seit Jahren rückläufig. Um eine wirtschaftliche und fachlich kompetente Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, hat die Stadt Rheine die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge zum 01.04.2005 gegen Erstattung der anteiligen Personal- und Sachkosten auf den Kreis Steinfurt übertragen.
Aufgrund der Altersstruktur der Berechtigten (Kriegerwitwen und Kriegsbeschädigte) ist mit einem jährlichen Rückgang der Antragszahlen im Bereich von 10 ‑ 20 % zu rechnen. Um den weiter sinkenden Fallzahlen gerecht zu werden, beabsichtigt der Kreis Steinfurt, die Aufgaben der dortigen Fürsorgestelle ab dem 01.01.2007 auf den Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Hauptfürsorgestelle - (LWL) zu übertragen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Übertragung der Aufgaben der Kriegsopferfürsorge der Stadt Rheine als Örtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge auf den Landschaftsverband Westfalen Lippe als Überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge angezeigt.
Durch eine Übertragung der Aufgaben wird auch in Zukunft Personal mit hohem Fachwissen für die Belange der Kriegsopfer vorgehalten und es ergibt sich gegenüber der bisherigen Aufgabenwahrnehmung durch den Kreis Steinfurt eine weitere Kostenersparnis. Die für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung notwendige Bürgernähe wird durch Beratungen vor Ort und Hausbesuche durch Mitarbeiter der Hauptfürsorgestelle sichergestellt. Weiterhin wird es auch wie bisher möglich sein, alle notwendigen Anträge vor Ort zu stellen und Unterlagen einzureichen.
Die Übertragung der Aufgaben erfolgt wie bei der Übertragung auf den Kreis Steinfurt durch Öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Der Entwurf einer solchen Vereinbarung ist als Anlage 1 beigefügt. Der Sozialausschuss des LWL hat in seiner Sitzung am 21.06.2006 der zentralen Aufgabenwahrnehmung bereits zugestimmt.
Bei einer Übertragung der Aufgaben zum 01.01.2007 ist für
das Jahr 2007 zur Abdeckung der Personal- und Sachkosten eine Fallpauschale in
Höhe von 70,00 € und für das 1. Halbjahr 2008 eine Fallpauschale in Höhe von
35,00 € an den LWL zu zahlen. Ab dem 01.07.2008 entfällt die Personal- und
Sachkostenerstattung komplett.
Daneben ist wie bisher der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil in Höhe von 20 % an den Kosten der Kriegsopferfürsorge zu tragen. Im Jahr 2005 lag dieser Eigenanteil bei 7.658,84 €.
Finanzielle Auswirkungen
Ausgehend von derzeit 25 Fällen im Bereich der Stadt Rheine ist mit einer Personal- und Sachkostenerstattung an den LWL
       in 2007   für 25 Fälle  x   70,00 €    =     1.750,00 €
       in 2008   für 25 Fälle  x   35,00 €    =        875,00 €
                                                 gesamt         2.625,00 €
zu rechnen.
Diesen Erstattungsbeträgen stehen bei der derzeitigen Aufgabenwahrnehmung durch den Kreis Steinfurt eine Personal- und Sachkostenerstattung in Höhe von 5.251,40 € jährlich gegenüber.
Ersparnisse ab 2007
       2007      Erstattung an den Kreis Steinfurt          5.251,40 €
                      abzüglich Erstattung an den LWL          1.750,00 €
                                                                                  Ersparnis:     3.501,40 €
       2008      Erstattung an den Kreis Steinfurt          5.251,40 €
                      abzüglich Erstattung
an den LWL             875,00 €
                                                                                  Ersparnis:     4.376,40 €
       ab 2009 Ersparnis in Höhe der Erstattung
                      an den Kreis Steinfurt                                                 5.251,40 €
Aus Gründen der Vereinfachung und Vergleichbarkeit wurde von gleich bleibenden Fallzahlen bis 2009 ausgegangen.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Stadt Rheine zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kriegsopferfürsorge