Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Bauausschuss nimmt die zukünftige Verfahrensweise für Anliegerinformationen bei geplanten beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen zur Kenntnis.
Begründung:
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Der Verwaltung liegt ein Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Rheine (Anlage 1) vor, in dem beantragt wird, die Grundstückseigentümer an Straßen, die erstmalig ausgebaut oder kostenpflichtig saniert werden, mindestens 2 Jahre vor Maßnahmebeginn über das Vorhaben und die zu erwartenden geschätzten Kosten schriftlich zu informieren. Begründet wird dieser Antrag damit, dass in der Regel die Anlieger erst ca. 6 Monate vor Baubeginn durch die Offenlage über die geplanten Projekte informiert werden. Viele Anlieger seien überfordert, kurzfristig die Beiträge von mehreren tausend Euro aufzubringen. Bei einer zweijährigen Vorlaufzeit könnten die betroffenen Bürger rechtzeitig finanzielle Vorsorge treffen.
Derzeitige
Verfahrensweise:
Die Bauverwaltung – zuständig für die Beitragserhebung bei der Stadt Rheine -Â
informiert die Anlieger derzeit wie folgt:
- Erschließungsbeiträge
nach dem Baugesetzbuch für die erstmalige endgültige Herstellung von
Straßen Â
- Neubaugebiete
Nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses – die grob geschätzten Baukosten liegen vor - wird bei Baubeginn eine Vorausleistung per Beitragsbescheid erhoben.
- Altbaugebiete
Nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses – die grob geschätzten Baukosten liegen vor – wird eine Anhörung durchgeführt. Dabei werden den Anliegern die voraussichtlichen Beiträge (grob geschätzt) mitgeteilt. Danach – in der Regel ca. 2 Monate später – erfolgt die Erhebung von Vorausleistungen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Vorliegen aller Rechnungen erhalten die Anlieger die endgültigen Beitragsbescheide. Â
- Straßenbaubeiträge
nach dem Kommunalabgabengesetz NRW für die Erneuerung/Verbesserung von
Straßen
Die Verfahrensweise entspricht in der Regel der Verfahrensweise wie unter 1. b) beschrieben.
Beantragte Verfahrensweise:
Die beantragte Verfahrensweise ist aus Sicht der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht umsetzbar:
Mit zweijähriger Vorlaufzeit kann der Projektbeginn nicht genau bestimmt werden.
In 2010 sind von allen beitragsfähigen Projekten nur 28,2
% bezogen auf das Vorjahr unverändert im Haushaltsplan veranschlagt worden, in
2011 59,9 % und in 2012 werden es nach derzeitigem Stand 23,2% sein. Beispielhaft
wird als Anlage 2 eine
aktuelle Aufstellung der voraussichtlichen Änderungen der beitragsbehafteten Investitionsprojekte
für den Haushaltsplan 2012 beigefügt. Aus dieser Übersicht ist zu erkennen,
dass ca. 40 % der aufgelisteten Beitragsprojekte um mindestens zwei Jahre
verschoben werden sollen. Bei der vorgeschlagenen Verfahrensweise würden die
betroffenen Anlieger zu einem nicht unerheblichen Teil vier oder mehr Jahre vor
eigentlichem Projektbeginn eine
Diese Veränderungen bezogen auf den Projektbeginn werden
sich in den nächsten Jahren aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht
wesentlich stabilisieren. Eine frühzeitige
Zudem sind im Rahmen des Konjunkturförderprogramms ca. 85 zusätzliche Abrechnungsprojekte für die Erneuerung von Straßenbeleuchtung zu bearbeiten. Die Abrechnungen müssen bis spätestens Dezember 2015 abgeschlossen sein, um alle Beiträge vereinnahmen zu können. Jedes Projekt – unabhängig von der Höhe der abzurechnenden Kosten – erfordert größtenteils die Arbeitsschritte, die auch bei der Abrechnung einer Erneuerungs-/Verbesserungsmaßnahme einer Straße erforderlich sind. Es entfällt zwar die Abrechnung von weiteren Teileinrichtungen (z. B. die Fahrbahn) und die Erhebung von Vorausleistungen, jedoch sind alle zeitintensiven Arbeitsschritte, wie z. B. Ermittlung der beitragspflichtige Anlieger, Ermittlung der beitragsrelevanten Grundstücksgrößen und Geschosse und die Aufteilung der beitragsfähigen Kosten auf die Beitragspflichtigen notwendig. Insgesamt werden sich in den nächsten 2 - 3 Jahren die abzurechnenden Beitragsprojekte mindestens pro Jahr und Mitarbeiter/in verdoppeln. Dies mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen erfordert einen ganz besonderen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung.
Des Weiteren müssten bei der beantragten Verfahrensweise alle Arbeitsschritte einer Beitragsabrechnung mit einem enormen Zeitaufwand durch die Mitarbeiter/innen der Bauverwaltung vorab getätigt werden, obwohl nicht sicher ist, dass das Projekt tatsächlich durchgeführt bzw. wann und wie es durchgeführt wird. Dieser zusätzliche Personaleinsatz ist mit den vorhandenen Stellenanteilen nicht leistbar.
Vorschlag zur
künftigen Verfahrensweise:
Kurzfristig
wird eine gesonderte
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Mittelfristig
(geplant ab 2013) schlägt die Bauverwaltung vor, dass schrittweise die
Anlagen:
Aufstellung Änderungen Beitragsprojekte 2011 - 2012
Antrag der CDU Fraktion