Betreff
Anliegerinformation für geplante beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen
Vorlage
378/11
Aktenzeichen
I/5.80 - ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die zukünftige Verfahrensweise für Anliegerinformationen bei geplanten beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen zur Kenntnis.


Begründung:

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Rheine (Anlage 1) vor, in dem beantragt wird, die Grundstückseigentümer an Straßen, die erstmalig ausgebaut oder kostenpflichtig saniert werden, mindestens 2 Jahre vor Maßnahmebeginn über das Vorhaben und die zu erwartenden geschätzten Kosten schriftlich zu informieren. Begründet wird dieser Antrag damit, dass in der Regel die Anlieger erst ca. 6 Monate vor Baubeginn durch die Offenlage über die geplanten Projekte informiert werden. Viele Anlieger seien überfordert, kurzfristig die Beiträge von mehreren tausend Euro aufzubringen. Bei einer zweijährigen Vorlaufzeit könnten die betroffenen Bürger rechtzeitig finanzielle Vorsorge treffen.

 

 

Derzeitige Verfahrensweise:

 

Die Bauverwaltung – zuständig für die Beitragserhebung bei der Stadt Rheine - 

informiert die Anlieger derzeit wie folgt:

 

  1. Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für die erstmalige endgültige Herstellung von Straßen  

 

    1. Neubaugebiete

Nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses – die grob geschätzten Baukosten liegen vor - wird bei Baubeginn eine Vorausleistung per Beitragsbescheid erhoben.

 

    1. Altbaugebiete

Nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses – die grob geschätzten Baukosten liegen vor – wird eine Anhörung durchgeführt. Dabei werden den Anliegern die voraussichtlichen Beiträge (grob geschätzt) mitgeteilt. Danach – in der Regel ca. 2 Monate später – erfolgt die Erhebung von Vorausleistungen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Vorliegen aller Rechnungen erhalten die Anlieger die endgültigen Beitragsbescheide.  

 

 

  1. Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW für die Erneuerung/Verbesserung von Straßen

 

Die Verfahrensweise entspricht in der Regel der Verfahrensweise wie unter 1. b) beschrieben.

 

 

 

Beantragte Verfahrensweise:

 

Die beantragte Verfahrensweise ist aus Sicht der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht umsetzbar:

 

Mit zweijähriger Vorlaufzeit kann der Projektbeginn nicht genau bestimmt werden.

In 2010 sind von allen beitragsfähigen Projekten nur 28,2 % bezogen auf das Vorjahr unverändert im Haushaltsplan veranschlagt worden, in 2011 59,9 % und in 2012 werden es nach derzeitigem Stand 23,2% sein. Beispielhaft wird als Anlage 2 eine aktuelle Aufstellung der voraussichtlichen Änderungen der beitragsbehafteten Investitionsprojekte für den Haushaltsplan 2012 beigefügt. Aus dieser Übersicht ist zu erkennen, dass ca. 40 % der aufgelisteten Beitragsprojekte um mindestens zwei Jahre verschoben werden sollen. Bei der vorgeschlagenen Verfahrensweise würden die betroffenen Anlieger zu einem nicht unerheblichen Teil vier oder mehr Jahre vor eigentlichem Projektbeginn eine Information erhalten, vorausgesetzt die Projekte würde tatsächlich nicht weiter verschoben bzw. ganz entfallen. Die voraussichtlichen Baukosten soweit im Voraus zu berechnen, auch bezogen auf die sich möglicherweise noch ändernden Herstellungsmerkmale, erscheint nicht seriös.

Diese Veränderungen bezogen auf den Projektbeginn werden sich in den nächsten Jahren aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht wesentlich stabilisieren. Eine frühzeitige Information der Bürger würde auch gewisse Erwartungshaltungen bezüglich der Höhe der Kosten und auch des Zeitpunktes des Projektbeginns wecken, die später in den meisten Fällen nicht eingehalten werden können.

 

Zudem sind im Rahmen des Konjunkturförderprogramms ca. 85 zusätzliche Abrechnungsprojekte für die Erneuerung von Straßenbeleuchtung zu bearbeiten. Die Abrechnungen müssen bis spätestens Dezember 2015 abgeschlossen sein, um alle Beiträge vereinnahmen zu können. Jedes Projekt – unabhängig von der Höhe der abzurechnenden Kosten – erfordert größtenteils die Arbeitsschritte, die auch bei der Abrechnung einer Erneuerungs-/Verbesserungsmaßnahme einer Straße erforderlich sind. Es entfällt zwar die Abrechnung von weiteren Teileinrichtungen (z. B. die Fahrbahn) und die Erhebung von Vorausleistungen, jedoch sind alle zeitintensiven Arbeitsschritte, wie z. B. Ermittlung der beitragspflichtige Anlieger, Ermittlung der beitragsrelevanten Grundstücksgrößen und Geschosse und die Aufteilung der beitragsfähigen Kosten auf die Beitragspflichtigen notwendig. Insgesamt werden sich in den nächsten 2 - 3 Jahren die abzurechnenden Beitragsprojekte mindestens pro Jahr und Mitarbeiter/in verdoppeln. Dies mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen erfordert einen ganz besonderen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung.

 

Des Weiteren müssten bei der beantragten Verfahrensweise alle Arbeitsschritte einer Beitragsabrechnung mit einem enormen Zeitaufwand durch die Mitarbeiter/innen der Bauverwaltung  vorab getätigt werden, obwohl nicht sicher ist, dass das Projekt tatsächlich durchgeführt bzw. wann und wie es durchgeführt wird. Dieser zusätzliche Personaleinsatz ist mit den vorhandenen Stellenanteilen nicht leistbar.

 

 

Vorschlag zur künftigen Verfahrensweise:

 

 

Kurzfristig wird eine gesonderte Information der Bürger nach Verabschiedung des Haushaltsplanes zu geplanten Beitragsprojekten des Investitionsplanes über die Internetseite der Stadt Rheine veröffentlicht. Unter der Rubrik „Topthemen Bauen & Verkehr“ werden die Bürger zu den geplanten beitragspflichtigen Straßenbauprojekten des jeweiligen Haushaltsjahres und der folgenden drei Jahre des Finanzplanungszeitraums per „Link“ geführt. Ergänzend leitet ein weiterer „Link“ die Internetnutzer auf die grundsätzlichen Beitraginformationen – Merkblatt zu Erschließungs- und Straßenbaubeiträge - der Bauverwaltung. Jeweils zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der neuen Haushaltssatzung erfolgt eine gesonderte Presseinformation mit dem Hinweis, dass die aktuell geplanten Beitragsprojekte auf der Internetseite der Stadt Rheine unter der o. g. Rubrik zu finden sind.    

 

Mittelfristig (geplant ab 2013) schlägt die Bauverwaltung vor, dass schrittweise die Information der betroffenen Anlieger – beginnend mit den Maßnahmen außerhalb von Neubaugebieten – nach Beschluss der Prioritätenliste im Bauschuss für die Projekte des Folgejahres mit der Nennung eines voraussichtlichen Beitragssatzes erfolgen soll. Bis Ende 2011 und in 2012 wird die Abrechnung der Beleuchtungsprojekte Schwerpunkt der Beitragsabrechnungen sein. Daneben wird aufgrund des zurückgehenden Investitionsvolumens des Haushaltes der Stadt Rheine auch eine rückläufige Anzahl an Beitragsprojekten erwartet. Die Verabschiedung der Prioritätenliste erfolgt in der Regel Mitte des Jahres. Der voraussichtliche Beitragssatz wird den Anliegern unter deutlichem Vorbehalt bezüglich der Beitragshöhe mitgeteilt werden müssen. Im Ergebnis würden die Anlieger ca. 1 Jahr vor Baubeginn informiert werden.

 


Anlagen:

 

Aufstellung Änderungen Beitragsprojekte 2011 - 2012

Antrag der CDU Fraktion