Betreff
Haushaltskonsolidierung Fachbereich 5 - Planen und Bauen - Erhöhung Parkgebühren an Parkscheinautomaten auf öffentlichen Verkehrsflächen
Vorlage
387/11
Aktenzeichen
I/5.80 - ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Änderung der Gebühren zu § 2 der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Rheine als 2. Änderungssatzung der Stadt Rheine über die Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Rheine.

 


Begründung:

 

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 12. April 2011 auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, verschiedene Konsolidierungsvorschläge und Handlungsansätze sowie Konsolidierungsvorschläge aus der Bürgerschaft umzusetzen bzw. durch die Verwaltung auf Umsetzbarkeit prüfen zu lassen.

 

Unter der Kategorie 5301 öffentliche Verkehrsflächen lfd. Nr. 1.24 wird die Erhöhung der Parkgebühren im öffentlichen Raum thematisiert.

 

Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Rheine vom 21. Juni 1994 werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung erhoben, soweit das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur während des Laufs einer Parkuhr oder eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist.  

 

Die Bewirtschaftung der Parkscheinautomaten erfolgt durch die Verkehrsgesellschaft Rheine (VSR). Im Haushaltsplan 2011 sind als Einnahmen 211 T€ veranschlagt. Die VSR erhält für die Bereitstellung der Parkscheinautomaten, deren Bewirtschaftung usw.,  momentan jährlich 40 T€.

 

Die derzeit gültige Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten ist im Jahr 2001 überarbeitet und mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt worden.

 

Derzeit gibt es Parkscheinautomaten in folgenden Straßen/Plätze:

 

- Heiligengeistplatz

- Mühlenstraße

- Falkenhof

- Poststraße

- Tiefe Straße

- Kolpingstraße

- Parkplatz Köpi

- Hohe Lucht

- Timmermannufer

- Lingener Straße

- Im Coesfeld

- Marktstraße

- Auf dem Thie

- Elter Straße

- Brucknerstraße

- Kugeltimpen

 

 

 

 

 

Zurzeit gelten nach § 2 der o. a. Gebührenordnung folgende Sätze:

 


ab 1. Januar 2002

´innerer´ Ring (Innenstadt)

   für 15 Min.:                        0,20 Euro

   für 30 Min.:                        0,50 Euro

                    für jeweils

   weitere 30 Min.:                 0,50 Euro

´außerhalb´ Ring (Außenbereich)

   für 30 Min.:                        0,10 Euro

 

 

Die aktuellen Parkgebühren für durch die Verkehrsgesellschaft Rheine bewirtschafteten Parkflächen und Tiefgaragen im innerstädtischen Bereich sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht aufgelistet. In der Regel beträgt hier die Parkgebühr für 30 Minuten 0,50 €; für 1 Stunde 1,00 € und für jede weitere Stunde 1,00 €.

 

Ziel der Neufestlegung der Parkgebühren in der o. a. Gebührenordnung für den öffentlichen Verkehrsraum soll sein, das Parken aus dem öffentlichen Verkehrsraum (Straßen) auf die eigentlich zum Parken vorgesehenen ausgewiesenen Parkflächen bzw. in die Tiefgaragen zu verlagern. Hier stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Die zentrale Lage dieser Parkmöglichkeiten unterstützt dieses Anliegen. Nur die eigentlichen Kurzparker sollten die durch die Gebührenordnung erfassten Parkplätze nutzen. Deshalb wird eine deutliche Erhöhung der Parkgebühren für Parker über 30 Minuten vorgeschlagen.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt die Verwaltung nachstehend aufgeführte Erhöhung der Parkgebühren für den öffentlichen Verkehrsraum vor:

 


ab 1. Januar 2012

´innerer´ Ring (Innenstadt)

                                 für 30 Min.:     0,50 Euro

                                 für 60 Min.:     2,00 Euro

   für jede

                                 weitere Stunde:   2,00 Euro

´außerhalb´ Ring (Außenbereich)

   für 30 Min.:                        0,50 Euro

   für 60 Min.:                        1,00 Euro

   für jede

   weitere Stunde:                  1,00 Euro

 

 

Ein Vergleich mit anderen Städten bietet sich aufgrund der unterschiedlichen Strukturen, Einwohnerzahl, Nähe zu anderen Städten nur bedingt an. In Münster und Osnabrück ist das Parken deutlich teurer als in Rheine. Andere benachbarte Städte wie Nordhorn, Lingen und Ibbenbüren verfolgen offenbar eine andere Zielrichtung und ermöglichen das Parken zu moderaten Preisen. In Lingen und Ibbenbüren kostet das Parken in der Innenstadt 0,50 € pro Stunde; in Nordhorn hingegen werden 0,50 € je 30 Minuten berechnet. Um einen aussagekräftigen Vergleich herstellen zu können, müsste zusätzliche Informationen von den jeweiligen Städten angefordert werden. Ob dieser Vergleich anschließend zu einem anderen Ziel für die Stadt Rheine führen würde, ist rein hypothetisch.

 

Für den Außenbereich wird eine Anpassung an die Regelung der Parkflächen/Tiefgaragen der VSR vorgeschlagen, da die Entfernungen zu den alternativen Parkflächen der VSR größer sind.

 

Eine Schätzung der Höhe der jährlichen Mehreinnahmen bei unveränderter Anzahl von Parkscheinautomaten ist kaum möglich, da es zu den einzelnen Parkscheinautomaten lt. Auskunft der VSR, die diese Parkscheinautomaten bewirtschaftet, keine Auswertungen bezüglich des Parkverhaltens gibt.

 

Zudem werden laut derzeitiger Planung für den Umbau der Poststraße ca. 13 Parkplätze ab 2012 entfallen und damit auch die damit verbundenen Einnahmen.

 

Unter Berücksichtigung aller aufgeführten Argumente geht die Verwaltung bei der vorgeschlagenen Erhöhung von geringen Mehreinnahmen aus. Eine Aussage zur Höhe der Mehreinnahmen wäre unseriös.

 

Insgesamt allerdings erscheint die vorgeschlagene Erhöhung der Parkgebühren aufgrund des Ziels, das Parken aus dem öffentlichen Verkehrsraum auf die Parkflächen/in die Tiefgaragen zu verlagern, vertretbar.


Anlagen:

 

Gesamtübersicht Parkgebühren VSR

2. Änderungssatzung