Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Â
Der Kulturausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss, den kw-Vermerk für die Stelle 1617/Musiklehrerin in der
elementaren Musikpädagogik im Fachbereich 1 aufzuheben, den Stellenplan
entsprechend zu ändern und die Stelle verwaltungsextern auszuschreiben.
Begründung:
Â
1. Allgemeine Ausführungen
zum Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept
1.1. Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzept
Angesichts der sich
dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und den daraus
resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre
2006 das so genannte Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept
entwickelt und am 05.12.2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage
508/06).
Im Rahmen dieses
Konzeptes wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und
Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden
einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart
werden kann.
Die überwiegende
Zahl der Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und
III. zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise
aufwändige organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für
derartige Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden
personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater
ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen
Umsetzbarkeit der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde
in der Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe
„Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation des Fachbereiches
„Interner Service“ führen die Controller/innen aller 6 Fachbereiche der Stadtverwaltung
stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste verwaltungsinterne
Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits vor und werden in
die nächsten Stellenplanberatungen einfließen.
In diesem Sinne
wurden Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes in
mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv
diskutiert.
1.2. Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Zur konkreten
Ausgestaltung des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes war es
notwendig, für einen überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende
personelle Entwicklung bei der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck
wurde im Jahre 2008 eine Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für den
Zeitraum 2008 – 2015 erstellt. Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche
Einflussfaktoren gibt, die in einer Verwaltung unserer Größenordnung kaum
statistisch planbar sind. Für eine annähernd realistische Planung war es daher
insbesondere erforderlich, die im Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation
möglichst realistisch einzuschätzen. Neben den bekannten Altersgrenzen ist
dabei auch ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im
Rahmen der Altersteilzeit eine feste Planungsgröße.
Unter
Berücksichtigung der erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen, dass bis zum
Ende des Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine
ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung der
Verwaltung bis 2015 18 Planstellen eingespart werden. 39 Stellen sollen durch
die Einstellung und Ãœbernahme von Auszubildenden und 23 Stellen extern wieder besetzt
werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel erreichbar sein.
Einzelheiten zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung sollen im Herbst 2011
in der Strategie- und Finanzkommission sowie im Rahmen des 3.
Umsetzungsberichtes Anfang 2012 dargestellt werden.
1.3.
Gewährung
von Altersteilzeit (ATZ) als Element der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
2008 – 2015
Um das Ziel des
Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist
eine möglichst planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im
Rahmen dieses sog. aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine
eine Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt
Rheine beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010
insgesamt 33 Mitarbeiter/innen Gebrauch gemacht, so dass die Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt
werden konnte.
1.4.
Ausweisung von kw–Vermerken im Rahmen der Stellenpläne
  2010 und 2011
Die nach der
Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18
Stelleneinsparungen können aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus
nicht in allen Fällen konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die
Verwaltung in mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA
erklärt, dass sie dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen
wird.
Wegen dieser
fehlenden Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine
im Wege der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die
altersteilzeitbedingt frei werdenden Planstellen einen kw–Vermerk erhalten. Dieser
Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem Ausscheiden des
Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für eine Wiederbesetzung
nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung hat
bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der
kw-Vermerke im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes
kein geeignetes Mittel ist, die beabsichtigten Ziele schneller oder effizienter
zu erreichen. Gleichwohl wurden die kw–Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den
Stellenplan 2011 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer
entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes
einzelnen kw–Vermerkes zu entscheiden.
2. Aufhebung des
kw–Vermerkes bei der Stelle 1617/Musiklehrerin in der elementaren
Musikpädagogik im Fachbereich 1
Die Stelle 1617 ist
im aktuellen Stellenplan nach Entgeltgruppe (Eg) 9 TVöD mit einem kw–Vermerk
ausgewiesen. Sie umfasst 10 Jahreswochenstunden (JWstd.), dies entspricht einer
0,40 Stelle.
Die Stelleninhaberin
ist am 01.06.2011 altersteilzeitbedingt ausgeschieden.
Im Rahmen des
Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist diese Stelle der
Prioritätenkategorie „4.2“ und der Maßnahmeneinteilung „II/III“ zugeordnet.
Das bedeutet, dass
detaillierte organisatorische Überprüfungen zu der Frage erforderlich sind, ob
die Stelle wiederbesetzt werden muss. Die Nichtwiederbesetzung würde
Einschränkungen freiwilliger Aufgaben bedeuten.
Aus Sicht der
Verwaltung ist die sofortige Wiederbesetzung dieser Stelle erforderlich.
2.1.
Aufgaben, Verantwortlichkeiten sowie Personalsituation im
         Elementarbereich
Die Stelleninhaberin
(1617) unterrichtete in folgenden Bereichen der elementaren Musikpädagogik:
-
Musikalische
Früherziehung
-
Musikalische
Grundausbildung
-
Elementarer
Blockflötenunterricht
-
Musik
mit Behinderten
-
Offener
Ganztag (OGS)
Zusätzlich zum
Weggang der o. g. Kollegin sind in den vergangenen zwei Jahren zwei Kolleginnen
aufgrund von Verrentung bzw. langfristiger Erkrankung aus dem Elementarbereich
ausgeschieden.
Im Einzelnen sieht
die personelle Situation folgendermaßen aus:
a)
Grundausbildung, Elementarer Blockflötenunterricht, OGS
Die Mitarbeiterin (4
JWstd.) hat im Sommer 2010 ihre Tätigkeit an der Musikschule beendet
(Verrentung). Der von ihr erteilte Unterricht konnte nur zum Teil von den
Kolleginnen übernommen werden (s. Tabelle Verteilung der Unterrichtsstunden).
b)
Elementar (Fachbereichsltg.), Musikzwerge, Klavier, Blockflöte
Die Kollegin ist
nach langer Krankheit im Januar 2011 zurückgekehrt, kann jedoch aufgrund ihrer
Erkrankung ihren bisherigen Schwerpunkt, den Elementarbereich, nicht ausüben.
Sie fällt für diese Arbeit bis auf Weiteres vollständig aus.
c)
Elementar, Klavier, Blockflöte, Chor/Stimmbildung, OGS
Ein Schwerpunkt der
Arbeit liegt bei dieser Mitarbeiterin in der Betreuung der Musikgruppen im
offenen Ganztag. Somit steht diese Kollegin seit der 3-Jahresplan-Offensive
OGS, die politischer Beschluss war, nur noch mit geringer Stundenzahl dem
Elementarbereich zur Verfügung.
d)
Elementar, Musikzwerge, Klavier, Blockflöte, Chor/Musical, OGS
Durch die Tätigkeit
als musikpädagogische Fachleitung hat sich die Unterrichtstätigkeit der
Kollegin im Elementarbereich stark reduziert.
e)
Früherziehung, Grundausbildung, Musicalarbeit, OGS
Die Kollegin (14
JWstd.) wird am 01.04.2013 die Freistellungsphase der Altersteilzeit antreten.
f)
Blockflöte, Grundausbildung, OGS
Das Stundendeputat
der Mitarbeiterin ist durch den Einsatz im Blockflötenbereich nahezu
ausgeschöpft. Aus diesem Grund ist die Kollegin im Elementarbereich nur noch
mit 2 JWstd. einsetzbar.
g)
Elementar, Musikzwerge, Klavier
Die Mitarbeiterin
wurde als Honorarkraft eingesetzt, um einen Teil der Unterrichtsstunden
aufzufangen, die durch die Erkrankung der o. g. Kollegin nicht erteilt werden
konnten.
Sie ist derzeit die
einzige Lehrkraft, die im Bereich „Musikzwerge“ unterrichtet. Da die Kollegin
an einer anderen Musikschule eine halbe TVöD-Stelle hat, muss damit gerechnet
werden, dass sie ihre Honorartätigkeit an der Musikschule Rheine beenden wird,
falls ihre TVöD-Stelle aufgestockt würde.
Zur
Verdeutlichung: |
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Verteilung
der Unterrichtsstunden der Elementarlehrkäfte auf die verschiedenen
Unterrichtsformen |
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(JWstd. =
Jahreswochenstunde; 30 JWstd. entsprechen einer Vollzeitstelle) |
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Elementar |
OGS |
Instrumental |
Fachbereichs- leitung |
Vertrags- stunden |
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Stelle 1617 |
0 |
0 |
0 |
|
0 |
|
||||
a) |
0 |
0 |
0 |
|
0 |
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||||
b) |
0 |
0 |
27 JWstd. |
3 JWstd. |
30 JWstd. |
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||||
c) |
7 JWstd. |
7 JWstd. |
8,5 JWstd. |
|
22,5 JWstd. |
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||||
d) |
2 JWstd. |
4 JWstd. |
9 JWstd. |
|
15 JWstd. |
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||||
e) |
8 JWstd. |
1 JWstd. |
5 JWstd. |
|
14 JWstd. |
|
||||
f) |
2 JWstd. |
1,5 JWstd. |
9,5 JWstd. |
|
13 JWstd. |
|
||||
g) |
7 JWstd. |
0 |
3 JWstd. |
|
10 JWstd. |
|
||||
insg. |
26 JWstd. |
13,5 |
62 JWstd. |
3 JWstd. |
104,5 JWstd. |
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||||
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Die
Jahreswochenstunden im Elementarbereich haben sich aufgrund der oben geschilderten
personellen Entwicklung im Laufe der letzten drei Jahre von 54 JWstd. auf 26
JWstd. verringert. Das entspricht einer Reduzierung im Elementarbereich von
mehr als 50%. Wie oben beschrieben, konnte ein Teil der Stunden durch Umschichtung
aufgefangen werden. Dennoch gibt es Standorte, die nicht mehr bedient werden
können, da die Deputate der Elementarlehrkräfte voll ausgeschöpft sind. In der
praktischen Umsetzung führte der erneute Lehrerwechsel im Bereich der „Musikzwerge“
im Frühsommer 2011 zu der Auflösung einer kompletten Gruppe.
Der
Elementarbereich bildet die Basis
einer Musikschule. Qualität und Kontinuität sind die Grundlage einer
erfolgreichen Arbeit mit den jüngsten aller Schüler, Kinder zwischen zwei und
sechs Jahren. Da das Unterrichten im Elementarbereich ein spezielles Studium
voraussetzt (AME: Allgemeine Musikerziehung), ist es nicht möglich, andere
Kolleginnen und Kollegen aus dem Instrumentalunterricht (IP), die dieses
Zusatzstudium nicht absolviert haben, im Bereich der Früherziehung einzusetzen.
Projekte wie JeKi
oder JeKiss haben außerdem dazu geführt, dass der Markt kaum mehr
hochqualifizierte Elementarlehrkräfte hergibt. Da eine JeKi-Lehrkraft in der
Regel einen TVöD-Vertrag erhält, ist es nahezu unmöglich, mit Honorarverträgen
im Wettbewerb um gute Kräfte zu konkurrieren.
Aufgrund massiver
Wegbrüche bei den Lehrkräften im Elementarbereich (drei Kolleginnen sind aus
oben genannten Gründen gar nicht mehr, zwei nur noch in begrenztem Umfang in
der Früherziehung tätig) ist es dringend erforderlich, die Stelle von Frau
Schröder nachzubesetzen.
2.2.
Fazit
Notwendige
Voraussetzung, um auch in Zukunft den Bestand und die erfolgreiche Arbeit der
Musikschule zu gewährleisten, sind verlässliche Rahmen- und Planungsbedingungen
im Finanz- und Personalbereich.
Aufgrund der o. a.
Ausführungen ist die Nachbesetzung der Stelle 1617 zum nächst möglichen
Zeitpunkt unbedingt erforderlich.