Betreff
Ausbau Herefortstraße - Abwägung von Haselweg bis Bergstraße (53014-417) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 311, Kennwort: "Herefortstraße-West" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegungder Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale / entfällt
Vorlage
377/11
Aktenzeichen
TBR/Str-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:     Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale / Ausbaumerkmale für den Ausbau der „Herefortstraße“ (von Haselweg bis Bergstraße) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 311, Kennwort: „Herefortstraße-West“:

 

Herefortstraße:

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone geplant.

 

a)          Fahrbahn und Pkw-Stellfläche

 

è           Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn (neue Deckschicht, z.T. mit Binderschicht und mit Unterbau) in einer Breite von 5,25 m bis 7,25 m, mit Rundborden r=9cm auf der westlichen Straßenseite und Hochborden h=12cm (vorhanden) auf der östlichen Straßenseite eingefasst.

 

 

b)          Begrünung

 

è           Anlegen von Grünbeeten mit / ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung in 2,00 m Breite

 

 

c)            Gehweg

 

è           Anlegung eines zusätzlichen einseitigen Gehweges in 1,55 m – 1,75 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau

 

è           Einfassung des Gehweges mit Rundborden r = 9 cm, in Zufahrten auf 2 cm abgesenkt

 

 

e)          Zufahrten/Einmündungen

 

è           Pflasterung der Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten Grund­stücken und Straßeneinmündungen in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

 

f)            Entwässerung

 

è           Herstellung einer Entwässerungsrinne entlang des westlichen Gehweges

 

è           Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

 

g)          Straßenbeleuchtung

 

è           Zusätzliche betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

Beschluss des Rates:

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

entfällt bei Erneuerung/Instandsetzung von Straßen


Begründung:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Herefortstraße fand in der Zeit vom 4. Oktober bis zum 19. Oktober 2011 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine/Straßen statt.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 11 Anlieger erschienen, die sich in die Teilnehmerliste eingetragen haben. Es wurden 9 Eingaben eingereicht, von denen eine Eingabe (Anlage 4) im Zuge einer Bürgerversammlung der Fraktion eingereicht worden ist. An der Bürgerversammlung haben 43 Personen teilgenommen.

Die gesamten Eingaben sind als Anlagen 4 bis 12 beigefügt.

 

 

1.1    Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 4):

Wegfall der Baumbepflanzung in den Grünbeeten

                                                                                                      

Abwägung:

 

Von zahlreichen Anliegern wird der Wegfall der eingeplanten Baumanpflanzungen gefordert, da dadurch viel Laub anfällt, das zu beseitigen ist. Weiterhin wird als Nachteil gesehen, dass der Lichteinfall in die Wohnräume reduziert wird.

 

Im geplanten Straßenzug sind 21 Grünbeete eingeplant, von denen ursprünglich 8 Beete eine Baumanpflanzung erhalten sollten (zurzeit 6 Bäume). Auf westlicher Seite sind wegen des ungünstig liegenden Regenwasserkanals keine Bäume vorgesehen. Die eingeplante Baumanzahl ist somit sehr gering.

Um die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h baulich und optisch zu unterstreichen, werden Einengungen mittels Grünbeeten eingeplant. Ein Grünbeet ohne Baumbepflanzung wird jedoch kaum als Einengung wahrgenommen.

Damit sich der Verkehr abbremsen lässt ist besonders an den Einmündungsbereichen (dem „Eingangstor“) eine optische Bremswirkung unverzichtbar als Gestaltungsmittel. Bei einem Wegfall der Baumstandorte auf ganzer Länge stellt sich die Frage, inwieweit eine Ausweisung der Herefortstraße als Tempo-30-Zone noch vertretbar ist.

 

Zur Reduzierung des Laubanteiles und um den Lichteinfall in die Wohnräume nicht so stark zu verringern, ist für die Beete eine schmalkronige und weißblühende Kirsche ausgewählt worden.

 

Die Verwaltung wird aus ökologischen und verkehrsplanerischen Gründen auf Baumanpflanzungen nicht generell verzichten.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, an der Herefortstraße auf Baumanpflanzungen nicht generell zu verzichten.

 

 

1.2    Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 4):

Unterhaltung des östlichen Gehweges

                                                                                                       

Abwägung:

 

Er wurde im Rahmen der Bürgerversammlung von Anliegern mitgeteilt, dass auf Erhaltungs- und Reparaturmaßnahmen am östlichen Gehweg großen Wert gelegt wird, besonders im Hinblick auf Schäden, die durch Baustellenfahrzeuge entstehen könnten.

 

Im Rahmen der Bauausführung wird eine Beweissicherung vor und nach Bautätigkeit durchgeführt. Nachweislich aufgetretene Bauschäden, z. B. durch Lkw-Verkehr sind anschließend durch den Verursacher zu beheben.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

1.3    Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 4):

Einbeziehung der Telekom/ Mitverlegung Kabel                                                                                 

Abwägung:

 

Es wird um Überprüfung gebeten, ob Telekomkabel mit zu verlegen sind.

 

Im Zuge einer Straßenplanung werden seitens der Verwaltung die Versorger immer beteiligt. Hierzu zählen insbesondere auch die Telekom und Unitymedia.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

1.4          Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 4):

Prüfung der Verkehrssicherheit in Bereich von Grünbeeten

 

Abwägung:

 

Anlieger haben im Rahmen der Bürgerversammlung Bedenken geäußert, inwieweit die Grünbeete eine Verkehrsbehinderung darstellen (s.a. Eingabe 1.7).

Insbesondere wurde die Sichtbehinderung durch das Baumbeet im Bereich der Einmündung Porßenweg angesprochen.

 

Da es sich bei der Herefortstraße zukünftig um eine Tempo-30-Zone handelt, sind geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen unumgänglich. Nur so lässt sich die vorgegebene Geschwindigkeit auch realisieren. Inwieweit man dazu Grünbeete oder andere Mittel, wie z.B. Aufpflasterungen wählt, ergibt sich aus der jeweiligen Situation.

Die Fahrbahneinengungen dürfen jedoch nur so eingesetzt werden, dass der Verkehrsfluss nicht ernsthaft gestört wird und die Verkehrssicherheit darunter leidet. Daher muss ausreichende Fläche zur Begegnung von Fahrzeugen zur Verfügung stehen. Dieses wurde selbstverständlich bei der Planung beachtet.

 

Die Sichtbehinderung durch den Baum, der sich im Bereich der Einmündung Porßenweg befindet, wird durch die gezielte Wahl der Baumsorte gering gehalten. Daher wird eine Baumsorte gepflanzt, deren Baumkrone etwa 2,00 m und mehr über der Fahrbahn liegt und die eine schmale Form aufweist (schmalkronige Kirsche), so dass die Sicht nur durch den recht schmalen Stamm eingeschränkt wird.

Der vorgesehene Baum dient zur Erkennbarkeit der dort geplanten Fahrbahnverschwenkung, die der Geschwindigkeitsüberschreitung entgegen wirkt.

 

Die Verwaltung sieht zurzeit keine sicherheitsrelevanten Gründe dafür, den geplanten Baum entfallen zu lassen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, den geplanten Baum im Bereich der Einmündung Porßenweg beizubehalten.

 

 

1.5    Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 4):

Verengung an der Einmündung zum Haselweg                                                                                    

Abwägung:

 

Von Anliegerseite wird gewünscht, dass im vorderen Bereich der Herefortstraße – zwischen dem Haselweg und dem ersten eingeplanten Grünbeet – eine verstärkte Einengung eingeplant wird.

 

Eine Einengung des Einmündungsbereiches ist auch ein angestrebtes Ziel der Verwaltung. Aufgrund des spitzen Winkels der Abbiegebeziehung Haselweg - Herefortstraße und aufgrund der geringen Breite des vorhandenen Haselweges benötigt die Begegnung von z.B. einem Müllfahrzeug und einem Pkw sehr viel mehr Platz als üblich. Eine Verschmälerung der Fahrbahn – gleich zu Beginn – hätte ein Festsetzen/Stau der Fahrzeuge zur Folge.

Ein Grünbeet auf westlicher Seite kann aufgrund der breiten Zufahrt/Absenkung  des Grundstückes im Einmündungsbereich leider nicht eingeplant werden.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im hinteren Straßenabschnitt der Herefortstraße vor der Einmündung zum Haselweg zurzeit keine weiteren einengenden und geschwindigkeitssenkenden Maßnahmen eingeplant werden können.

 

 

1.6    Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 4):

Sperrung der Herefortstraße für Lkw

                                                                                             

Abwägung:

 

Da aufgrund von Navigationsfehlern immer wieder Lkw-Verkehr über den Hopstener Damm/Paschenaustraße durch die Herefortstraße geführt wird, ist im Rahmen der Bürgerversammlung ein Verbot der Durchfahrt für Lkw an der Herefortstraße gewünscht worden, das bereits am Haselweg beginnen soll.

 

Aus Richtung Sandkampstraße kommend ist in Höhe der Straße „Zum Vennegroben“ bereits ein Durchfahrtsverbot für Lkw eingerichtet. Zudem ist nach Fertigstellung der Wohnbebauung - außer mit geringem Anliegerverkehr (als Lkw) - nicht mit nennenswertem Lkw-Anteil zu rechnen.

Durch den Einbau von Grünbeeten in der Herefortstraße wird die Durchfahrt für Lkw zukünftig erschwert und die Herefortstraße, sowie die umliegenden Straßen werden vom Lastverkehr entlastet. Die Verwaltung rät daher, keine weiteren Durchfahrtsverbote für Lkw aufzustellen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Durchfahrt für Lastkraftwagen zum Haselweg in Höhe der Straße „Zum Vennegroben“ bereits verboten wurde.

 

 

1.7    Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 4):

Wegfall der Grünbeete im Einmündungsbereich der Rodenstraße                                                                                                     

Abwägung:

 

Wie oben bereits erwähnt, haben zahlreiche Anlieger im Rahmen der Bürgerversammlung Bedenken geäußert, inwieweit die Grünbeete eine Verkehrsbehinderung darstellen (s. Eingabe 6 und 1.4). Insbesondere wurde befürchtet, dass die geplante Herefortstraße an der Einmündung zur Rodenstraße durch die zwei beieinander liegenden Beete zu stark eingeengt wird.

 

Bei der Straßenplanung wird die Anlegung von Grünbeeten so eingeplant, dass sie einerseits zur Geschwindigkeitsreduzierung (hier auf 30 km/h) beiträgt, anderseits soviel Platz lässt, wie die Begegnung zweier Fahrzeuge benötigt. Dieser Platzbedarf wird anhand von Fahrkurven (z.B. Pkw, Müllfahrzeug) ermittelt und ist in der Planung beachtet worden.

Um dem Wunsch nach Verbreiterung der Begegnungsfläche in Höhe der Einmündung Rodenstraße entgegen zu kommen, schlägt die Verwaltung vor, die beiden Beete zu verschmälern und somit die Durchfahrt weniger einzuengen.

Ein Wegfall der Beete ist aus verkehrlicher Sicht nicht empfehlenswert, da sonst die große Fahrbahnbreite zum Fahren mit hoher Geschwindigkeit verleitet und dem einmündenden Verkehr unter Umständen die Vorfahrt genommen wird.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass die beiden Grünbeete im Bereich der Einmündung Rodenstraße auf 5,00 m Breite verkleinert werden, so dass sich die Begegnungsfläche für Fahrzeuge um etwa 1,80 m verbreitert.

 

 

1.8    Eingabe der Bürgerversammlung der Fraktion (Anlage 4):

Freies Parken auf der Fahrbahn

                                                                                                      

Abwägung:

 

Im Rahmen der Bürgerversammlung wurde darüber gesprochen, ob man zwingend auf den markierten Stellplätzen zu parken hat. Es wurde der Wunsch geäußert, auch an anderen Stellen zu parken, da der Bedarf an Stellfläche sehr hoch ist.

 

Das Parken in Tempo-30-Zonen ist sowohl auf markierten Parkplätzen, als auch auf unmarkierten Flächen der Fahrbahn erlaubt (StVO §41 Abs. 3 Nr. 7). Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss aber gewährleistet sein, dass eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,05 m verbleibt (Fahrzeug größtmöglicher Breite = 2,55 m / zuzüglich Sicherheitsabstand > 0,25 m rechts und links).

Vor Grundstückszufahrten und Bordsteinabsenkungen, sowie vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen (bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten) ist das Parken nicht zulässig. Ebenso ist nicht über Kanaldeckeln zu parken.

Im Übrigen sollte immer so geparkt werden, dass Ausweichstellen für den Begegnungsverkehr verbleiben. Die Markierung von Parkflächen dient lediglich als Hilfe, um raumsparend und unbehindert einparken zu können.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass in Tempo-30-Zonen auch außerhalb markierter Stellplätze geparkt werden kann (s. Beschluss zu Eingabe 8.1: Wegfall der Markierung).

 

 

2.1    Eingabe (Anlage 5):

Zusätzliche Stellplätze zwischen dem Haselweg und dem 1. Grünbeet

                                                                                                      

Abwägung:

 

Ein Anlieger des Haselweges wünscht zusätzliche abmarkierte Parkplätze im Bereich vom Haselweg bis zum ersten Grünbeet.

 

Da das Parken auch außerhalb der markierten Parkplätze laut StVO erlaubt ist, kann auch ohne Markierung vor dem Grünbeet geparkt werden. Der Platz in dem o.g. Bereich reicht zum Abstellen von 1 Fahrzeug – direkt vor dem Beet. Falls dort mehr Fahrzeuge geparkt werden, führt dies voraussichtlich zum Rückstau.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass in der Ausbauplanung keine weitere Markierung von Stellplätzen an der Herefortstraße vorgesehen ist (s. Beschluss zu Eingabe 8.1: Wegfall der Markierung)

 

 

2.2    Eingabe (Anlage 5):

Einbeziehung des Haselweges (Herefortstraße bis „Am Moosgraben“) in die Tempo-30-Zone

                                                                                                      

Abwägung:

 

Ein Anlieger des Haselweges wünscht die Einbeziehung dieser Straße in die Tempo-30-Zone, da auf dem Haselweg sehr schnell gefahren wird.

 

Vom Arbeitskreis „Verkehr“ wird empfohlen den Haselweg nordöstlich der Herefortstraße mit in die Tempo-30-Zone zu integrieren. Durch Lockerungen in der StVO können - im Gegensatz zu früher - auch Straßen, bei denen z.B. nur ein einseitiger Gehweg existiert, als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Daher bietet sich die Möglichkeit auch das Wohngebiet am Haselweg miteinzubeziehen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Haselweg von der Herefortstraße bis zur Straße „Am Moosgraben“ in die Tempo-30-Zone einbebezogen wird.

 

 

3.      Eingabe (Anlage 6):

Wegfall des geplanten Grünbeetes vor Haus 49

                                                                                                      

Abwägung:

 

Anlieger wünschen dringlichst, dass das Grünbeet vor Haus Nr. 49 entfallen soll. Als Begründung wird aufgeführt, dass das Grundstück an der Herefortstraße auch deshalb erworben wurde, weil es als Mischgebiet ausgewiesen ist. Daher sind die Anlieger auch davon ausgegangen, dass die Anfahrbarkeit ganz ungehindert sein würde.

Da das Grundstück- insbesondere die nördliche Zufahrt - oft mit Pkw plus Anhänger angefahren wird, werden die beiden Grünbeete dort, im Rangier- und Anfahrtsbereich, als sehr störend betrachtet, da es zu unnötigen Verzögerungen führt. Daher wird der Wegfall des Beetes direkt vor dem Grundstück gewünscht; statt des Grünbeetes soll ein weiterer Stellplatz eingeplant werden, der zum zeitweiligen Parken des Pkw (u. Anhängers) genutzt werden kann.

 

Aufgrund der großen Fahrbahnbreite und der breiten Zufahrt ist keine nennenswerte Beeinträchtigung beim Rangieren zu erwarten. Der Wunsch auf Entfernung des geplanten Grünbeetes vor dem Grundstück ist insofern nachvollziehbar, weil es das Halten vor dem Grundstück ermöglicht.

Aus Sicht der Verwaltung muss aber das Interesse der gesamten Straße betrachtet werden. Durch den Wegfall des Beetes werden Autofahrer zum schnelleren Fahren verleitet. Hierdurch kommt es zur Benachteiligung anderer Anlieger – wie Fußgänger und Radfahrer.

Die Einplanung eines weiteren Stellplatzes (anstelle des Beetes) schließt zudem nicht aus, dass dort auch andere Anlieger parken, da sich die zwei Stellplätze im öffentlichen Straßenraum befinden.

Damit eine Errichtung als Tempo-30-Zone nicht nur eine „Beschilderung“ bleibt, sondern von den Autofahrern auch akzeptiert und umgesetzt wird, wird empfohlen, auf einen Wegfall des Beetes zu verzichten. 

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Grünbeet vor Haus Nr. 49 beizubehalten.

 

 

4.      Eingabe (Anlage 7):

Wegfall des geplanten Baumes vor dem Anliegergrundstück

(Haus 24)

                                                                                                      

Abwägung:

 

Ein Anlieger wünschte zunächst den Wegfall des o.g. Grünbeetes und dann zumindest eine Strauchbepflanzung anstelle eines Baumes, da die Beseitigung des anfallenden Laubs zu aufwendig und anstrengend sei.

 

Um dem Wunsch des älteren Anliegers entgegen zu kommen, wird vorgeschlagen den Baum entfallen zu lassen und stattdessen z. B. eine Strauchbepflanzung zu wählen, die von weitem gut sichtbar ist, so dass das Grünbeet erkennbar bleibt.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, den geplanten Baum in Höhe von Haus Nr. 24 im Grünbeet entfallen zu lassen.

 

 

5.      Eingabe (Anlage 8)+Telefonat:

Wegfall des geplant.  Baumes vor dem Anliegergrundstück (Haus 20)

                                                                                                      

Abwägung:

 

Von einer Anliegerin wird der Wegfall des geplanten Baumes in dem Beet vor Haus Nr. 20 dringlichst gewünscht. Bei einem früheren Umbau des Hauses wurden extra 2 Fenster für die Wohnküche/Wohnraum angesetzt, damit es nicht zu dunkel wird.

Durch den typischen Zuschnitt der Altbauten - wie hier - sind die Fenster insgesamt sehr klein und erfordern tagsüber schon oftmals das Zuschalten von elektrischem Licht.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Beibehaltung des Baumes sinnvoll, da dieser als vertikales Element das Grünbeet stärker in Erscheinung treten lässt und so zur Verkehrsberuhigung beiträgt. Da sich auf dem Privatgrund der Anliegerin bereits zwei Bäume befinden und um dem Wunsch der Anliegerin entgegen zu kommen, wird vorgeschlagen den Baum entfallen zu lassen und stattdessen z. B. eine Strauchbepflanzung zu wählen, die von weitem gut sichtbar ist, so dass das Grünbeet erkennbar bleibt.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, den geplanten Baum in Höhe von Haus Nr. 20 im Grünbeet entfallen zu lassen.

 

 

6.      Eingabe (Anlage 9):

Wegfall des Grünbeetes vor dem Anliegergrundstück Haus Nr. 16

                                                                          

Abwägung:

 

Ein Anlieger wünscht den Wegfall des geplanten Grünbeetes vor seinem Grundstück in Bereich der Einmündung zur Rodenstraße, da er darin eine zu starke Verkehrsbehinderung für den Verkehr der Herefortstraße und für den einmündenden Verkehr der Rodenstraße sieht (s. Eingaben 1.4 und 1.7).

 

Da die Begegnungsfläche im Einmündungsbereich ausreichend groß angesetzt wurde, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit zum Wegfall des Beetes. Ein zu nahes Parken – bei Wegfall des Beetes - könnte jedoch eine Behinderung hervorrufen.

 

Wie in der Eingabe 1.7 aufgeführt, sollen aber dieses Grünbeet, sowie das gegenüberliegende Beet verkleinert werden, um die Einengung abzuschwächen.

 

 

Abwägungsbeschluss:

 

Siehe Beschluss zu Eingabe 1.7

 

 

7.      Eingabe (Anlage 10)+Telefonat:

Verschiebung des Grünbeetes vor Haus Nr. 5a/b in Richtung Bergstraße zugunsten einer geänderten Stellplatzzufahrt auf Privatgrund

                                                                          

Abwägung:

 

Die Anlieger eines Doppelhauses haben je einen zusätzlichen Stellplatz vor ihrem Haus (neben der Garagenzufahrt) geplant, wodurch die Lage des von der Verwaltung geplanten Grünbeetes verändert werden muss. Es wurde die Verschiebung zur Mitte des Hauses vorgeschlagen.

 

Aufgrund der vom Anlieger geplanten Stellplätze auf Privatgrund ergibt sich eine notwendige Verschiebung des Beetes um etwa 2,00 m in Richtung Bergstraße.

Damit der Begegnungsverkehr ermöglicht werden kann, muss auch das gegenüberliegende Grünbeet mit Baum vor Haus 4 um 2,00 m in dieselbe Richtung verschoben werden. Diese Änderung wurde mit den Anwohnern von Haus 2 und 4 besprochen und dann im Ausbauplan übernommen (s. Eingabe 8.2).

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, das geplante Grünbeet vor Haus Nr. 5a/b um etwa 2,00 m in Richtung Bergstraße zu verschieben und in folge dessen das gegenüberliegende Grünbeet mit Baum vor Haus Nr. 4 ebenfalls um 2,00 m in Richtung Bergstraße zu verschieben.

 

 

8.1    Eingabe (Anlage 11):

Weglassen der geplanten Markierung der Parkplätze, falls nur auf markierten Stellplätzen geparkt werden darf

                                                                          

Abwägung:

 

Ein Anlieger regt an, die Markierung wegfallen zu lassen, so dass die Anwohner und Besucher der Herefortstraße dort frei parken können.

 

Das Parken ist, über markierte Parkflächen hinaus, auch auf der übrigen Fahrbahnfläche möglich (StVO/s. Eingabe 1.8). Die bisher vorgesehene Markierung wäre daher keine Einschränkung der Stellplatzsituation.

Seitens der Verwaltung wurden Parkplätze in aufgereihter Längsaufstellung eingeplant, die jeweils zu  Beginn und am Ende durch ein Grünbeet eingegrenzt werden.

Die Markierung von Parkständen soll dem platzsparenden Einparken dienen. In dieser Planung sollte sie aber in erster Linie dazu beitragen, die Fahrbahnfläche der Herefortstraße auf eine Breite von 5,25 m optisch zu verschmälern.

Aus Sicht der Verwaltung ist ein Wegfall der Markierung allerdings vertretbar, um weitere Unklarheiten bezüglich des Parkens bei Anliegern und Besuchern zu vermeiden.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, im Zuge der Erneuerung/Instandsetzung der Herefortstraße auf die Markierung der Stellplätze zu verzichten.

 

 

8.2    Eingabe (Anlage 11):

Möglichst geringe Verschiebung des Baumbeetes vor Haus Nr. 4 – falls Verschiebung unumgänglich ist

                                                                          

Abwägung:

 

Der Anlieger wurde darüber informiert, dass sich das Beet vor Haus Nr. 4 in Richtung Bergstraße verschiebt aufgrund der Verschiebung des gegenüberliegenden Beetes (s. Eingabe 7). Daraufhin wurde der Wunsch geäußert, dass das Beet so gering wie möglich verschoben werden soll, so dass die Ausleuchtung durch die in der Nähe stehende Straßenleuchte nicht verschlechtert wird.

 

Wie in Eingabe 7 bereits erwähnt, ist vorgesehen, das Beet mit Baum um 2,0 m zu verschieben. Dadurch wird der Leuchtkegel von der vorhandenen Leuchte vor Haus Nr. 2 nicht allzu sehr verringert. Da ein Stellplatz vor Haus Nr. 4 durch die Neuplanung entfällt, wird der verbleibende Parkstand verlängert und das Beet um 1,0 m verbreitert – ohne aber den Baum weiter Richtung Leuchte zu verschieben. Der direkte Achsabstand zwischen Leuchtenmast und Baumstamm beträgt nun etwas mehr als 6 Meter.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Siehe Beschluss zu Eingabe 7

 

 

8.3    Eingabe (Anlage 11):

Verbesserung der derzeitigen Entwässerungsituation,

Zusätzlicher Straßenablauf in Höhe von Haus Nr. 2

                                                                          

Abwägung:

 

Ein Anlieger hat uns aufgezeigt, dass die derzeitige Entwässerung vor seiner Zufahrt unzureichend ist und fordert dazu auf, dieses bei der Neuplanung zu beachten und zu beheben. Es wird ein zusätzlicher Straßenablauf gewünscht.

 

Durch das sehr geringe Längsgefälle in der vorhandenen Rinne der Herefortstraße und durch zusätzliche Absackungen von Rinnsteinen, kann es zur Ansammlung von Regenwasser vor den Zufahrten kommen. Bei gleichzeitiger geringer Neigung der Zufahrtsfläche (s. Foto) besteht die Gefahr, dass Oberflächenwasser auf die Gehwegfläche dringt.

Bei der Ausführungsplanung wird die Anzahl und Lage der Sinkkästen so bemessen, dass das anfallende Oberflächenwasser zielgerichtet abgeleitet werden kann. Zusätzlich wird es erforderlich sein, die vorhandene Rinne dem neuen, überarbeiteten Längsschnitt anzupassen und Versackungen im Bereich der Rinne auszugleichen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

9.      Eingabe (Anlage 12):

Planung eines Radweges - Erhöhung der Sicherheit für Kinder

                                                                          

Abwägung:

 

Eine Anliegerin gibt zu bedenken, dass AutofahrerInnen im Bereich der Häuser 38 bis 40 bei Gegenverkehr auf den abgesenkten Gehweg ausweichen könnten und so Kinder, die sich dort aufhalten, gefährden.

Um dem entgegen zu wirken, schlägt sie eine Änderung der Planung vor.

Zusätzlich wird für die große Anzahl radfahrender Kinder die Anlegung eines separaten Radfahrstreifens gewünscht.

  

Die Länge der vorhandenen Absenkung in Höhe der Häuser 38 bis 40 beträgt etwa 12 m. Ein Befahren durch Pkw lässt sich mit verkehrstechnischen Mitteln leider nicht generell verhindern. Die Durchfahrtsbreite der Fahrbahn neben dem Grünbeet beträgt dort jedoch 5,25 m und bietet genügend Platz für eine Begegnung zweier PKW. Insofern liegt keine besondere Gefahr vor, dass die Absenkung überfahren wird.

Bei Einplanung eines Radweges müsste ein Großteil der Parkplätze entfallen, wodurch sich die Parksituation sehr verschlechtern würde. Dann bestünde die Gefahr, dass auf den Gehwegen geparkt wird. Hierdurch wären die Kinder wiederum gefährdet.

Der Bau von Radwegen wird aktuell aufgrund der StVO-Novelle nur noch an klassifizierten Straßen und an Hauptverkehrsstraßen empfohlen. Da die Herefortstraße in ihrer Bauart als Tempo-30-Zone hergerichtet wird, ist hier die Markierung oder der Bau eines separaten Radweges nicht angemessen. Auch aufgrund der geringen Verkehrsbelastung ist der Bau eines separaten Radweges nicht notwendig.

In Tempo-30-Zonen ist es ein wichtiges Ziel, den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen (s.a. § 45 Abs. 1c StVO), so kann der Radfahrer komfortabler fahren und befindet sich im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs. Der Straßenverkehr wird entschleunigt und das Unfallrisiko gesenkt.

Eine Ausnahme stellen Kinder unter 8 Jahren dar, die verpflichtet sind, mit dem Fahrrad auf den Gehwegen zu fahren und Kinder unter 10 Jahren, die auf dem Gehweg fahren dürfen.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Herefortstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen und dementsprechend die Anlegung eines separaten Radweges nicht vorzusehen.

 

 

Weitere mündliche Anmerkungen der Anlieger:

 

Mehrere Anlieger sind mit dem Wunsch erschienen, die Planung mit geschwindigkeitssenkenden Maßnahmen wie z. B. die Einplanung von Grünbeeten und Baumbeeten beizubehalten – gleichzeitig haben sich mehrere Bürger in mündlicher Form von den Wünschen (Wegfall der Bäume) in der Eingabe der Bürgerversammlung deutlich distanziert.

 

 

Zu II:  Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Herefortstraße (von Haselweg bis Bergstraße)

 

Die Herefortstraße liegt am Rande eines Wohngebietes, bei dem die angrenzenden Straßen als Tempo-30-Zonen ausgewiesen sind. Zusätzlich weist der Bebauungsplan Nr. 311 im hinteren Bereich (Einmündung Haselweg) auf der Westseite 4 Anliegergrundstücke als Mischgebiet aus. Die Straße dient der Erschließung des Siedlungsgebietes und soll im Separationsprinzip ausgebaut werden.

 

Da die Grundstücke der Neuanlieger (Westseite) fast vollständig bebaut sind, wird die bestehende Fahrbahn nun verbreitert und erhält eine neue Asphaltdecke. Die Zahl der Anlieger hat sich fast verdoppelt - aus diesem Grunde ist die Einplanung großflächiger Stellplatzflächen auf der Fahrbahn einkalkuliert worden.

 

Zur baulichen Geschwindigkeitreduzierung auf 30 km/h werden Fahrbahneinengung in Form von Grün- und Baumbeeten (2,0 m tief) eingeplant, die auch zur Fahrbahnverschwenkung beitragen. Die Beete werden durch Rundborde mit r=9cm von der Fahrbahn abgesetzt

 

Auf der Westseite (Neubebauung) ist der Bau eines Gehweges vorgesehen, dessen Breite zwischen 1,55 m und 1,75 m variiert. Um den Fußgängerverkehr und den Kfz-Verkehr zu trennen, wird der Gehweg durch ein Rundbord höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt. Der neue Gehweg auf der Westseite erhält einen Belag aus grauen Betonsteinplatten. Die Absenkungen für die Zufahrten werden aus grauem Betonsteinpflaster erstellt.

 

Die vorhandene 16cm breite Rinne (Ostseite) bleibt erhalten, auf der Westseite wird eine zusätzliche Rinne eingebaut. Die Entwässerung erfolgt über die seitlichen Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal.

 

Die vorhandene Beleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von etwa 4,5 m bis 5,5 m wird vereinzelt durch neue Leuchten ergänzt. Die Leuchtköpfe der vorhandenen Straßenleuchten werden durch energiesparende Köpfe ausgetauscht.

 

Die Beläge der Fahrbahn und des Gehweges, die energiesparenden Beleuchtungseinrichtungen, sowie die Entwässerungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.

Die Erneuerung der Herefortstraße ist für das Jahr 2012 vorgesehen.

 

 

Zu III:  Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

entfällt bei Erneuerung/Instandsetzung von Straßen

 

 

 

 


Anlagen:

 

1)                  Lageplan Blatt 1

 

2)                  Lageplan Blatt 2

 

3)                  Lageplan Blatt 3

 

4)      - 12)  Eingaben