Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Rheine nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den kw -
Vermerk für die Stelle 2132 „Reintegration und Verselbständigung“ im
Fachbereich 2 zum 01.01.2013 aufzuheben und den
Stellenplan entsprechend zu ändern.
Begründung:
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I.    Allgemeine Ausgangssituation – Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzept
Angesichts der sich
dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und der daraus
resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre
2006 das sog. Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und
am 5. 12. 2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06).
Im Rahmen dieses Konzeptes
wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und Maßnahmenkategorien
zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden einer Stelle
entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart werden kann.
Die im Rahmen dieses
Konzeptes definierten Kategorien und Maßnahmen sind in der Anlage 1
dargestellt.
Die überwiegende Zahl der
Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und III.
zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise aufwändige
organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für derartige
Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden
personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater
ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen
Umsetzbarkeit der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde
in der Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe
„Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation des Fachbereiches
„Interner Service“ führen die Controller/innen aller 6 Fachbereiche der Stadtverwaltung
stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste verwaltungsinterne
Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits vor und werden in
die nächsten Stellenplanberatungen einfließen.
In diesem Sinne wurden
Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkon-solidierungskonzeptes in
mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv
diskutiert.
II.  Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008
– 2015
Zur konkreten Ausgestaltung
des Stellen- und Personalkostenkonsolidie-rungskonzeptes war es notwendig, für
einen überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende personelle Entwicklung
bei der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 2008 eine
Personal-bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Zeitraum 2008 – 2015
erstellt. Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche Einflussfaktoren gibt, die
in einer Verwaltung unserer Größenordnung kaum statistisch planbar sind. Für
eine annähernd realistische Planung war es daher insbesondere erforderlich, die
im Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation möglichst realistisch
einzuschätzen. Neben den bekannten Altersgrenzen ist dabei auch ein früheres
Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im Rahmen der
Altersteilzeit eine feste Planungsgröße.
Unter Berücksichtigung der
erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen, dass bis zum Ende des
Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine
ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung der
Verwaltung bis 2015 18 Planstellen eingespart werden. 39 Stellen sollen durch
die Einstellung und Ãœbernahme von Auszubildenden und 23 Stellen extern wieder
besetzt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel erreichbar
sein. Einzelheiten zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung sollen im
Herbst 2011 in der Strategie- und Finanzkommission sowie im Rahmen des 3.
Umsetzungsberichtes Anfang 2012 dargestellt werden.
III. Gewährung von Altersteilzeit (ATZ) als Element
der Personal-bedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Um das Ziel des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist eine möglichst
planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im Rahmen dieses sog.
aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine eine
Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt Rheine
beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt
33 Mitarbeiter/innen Gebrauch gemacht, so dass die Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt werden konnte.
IV. Ausweisung von kw – Vermerken im Rahmen der
Stellenpläne 2010 und 2011
Die nach der Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18 Stelleneinsparungen können
aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus nicht in allen Fällen
konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die Verwaltung in
mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA erklärt, dass
sie dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen wird.
Wegen dieser fehlenden
Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege
der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die
altersteilzeitbedingt frei werdenden Planstellen einen kw – Vermerk erhalten.
Dieser Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem
Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für
eine Wiederbesetzung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung hat bei
verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der kw-
Vermerke im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes
kein geeignetes Mittel ist, die gesteckten Ziele schneller oder effizienter zu
erreichen. Gleichwohl wurde die kw – Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den
Stellenplan 2011 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer
entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes
einzelnen kw – Vermerkes zu entscheiden.
V.   Aufhebung des kw – Vermerkes bei der Stelle Nr.
2132 „Reintegration und Verselbständigung“ im Fachbereich 2
1.   Einstufung der Stelle
Die Stelle Nr. 2132 ist im
aktuellen Stellenplan nach  mit einem kw
– Vermerk ausgewiesen.
Die Stelleninhaberin scheidet
am 31.12.2012 altersteilzeitbedingt aus.
Im Rahmen des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist diese Stelle der
Prioritätenkategorie 1.2 „Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsmöglichkeit: Die Nichtwiederbesetzung
würde den völligen Verzicht auf die Pflichtaufgabe bedeuten“
und der
Maßnahmeneinteilung II „Vor Wiederbesetzung sind detaillierte organisatorische
Überprüfungen erforderlich. Die Stelle muss bis zum Abschluss der Untersuchungen
wiederbesetzt werden.“
zugeordnet.
2.   Aufgaben auf der Stelle „Reintegration und
Verselbständigung“
Im Jahr 2006 wurde im Jugendhilfeausschuss
der Beschluss gefasst, eine „Reintegrationsoffensive“ mit dem Ziel zu starten,
12 – 16 jährigen Jugendlichen die Rückkehr aus der Heimerziehung ins Elternhaus
zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür war eine sehr zeitnahe und sehr
strukturierte Hilfeplanung, die jedoch auch zusätzliches Personal erforderte.
Im Rahmen dieses Projektes
wurden deshalb 1,5 (zunächst zeitlich befristete) Stellen geschaffen, deren
Aufgabe zum einen in der Reintegration von Jugendlichen aus der Heimerziehung
in den elterlichen Haushalt besteht.
In den Fällen, in denen eine
Reintegration aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, soll darauf
hingewirkt werden, dass mit spätestens 16/17 Jahren ein Wechsel aus der
klassischen Heimerziehung in eine Verselbständigungshilfe mit dem Ziel der
Sicherstellung des Lebensunterhaltes außerhalb der Jugendhilfe realisiert wird.
Vor diesem Hintergrund
besteht die Aufgabe im Bereich „Reintegration und Verselbständigung“ in einer
sehr intensiven und auch zeitintensiven Betreuung von Jugendlichen, die sich in
Heimerziehung befinden.
Die intensive Beratung sowohl
der Elternteile als auch des Jugendlichen sowie die Entwicklung von
Unterstützungsprozessen, Zielvereinbarungen und Handlungsalternativen gehören
somit zum „täglichen Geschäft“ der o. a. Stelle.
Ebenso gehören zur
Aufgabenwahrnehmung die Durchführung von Hausbesuchen und im Zusammenhang
hiermit die Abwägung von Gefährdungssituationen sowie die Ausübung des Wächteramtes.
Unbestritten ist, dass das
Projekt „Reintegration und Verselbständigung“ seit seiner Einführung ein
finanzieller Erfolg ist, da hierdurch in den vergangenen Jahren finanzielle
Mehraufwendungen für Heimerziehung in großem Umfang vermieden wurden. So wurde
für das Jahr 2008 eine „Nettominderausgabe“ i. H. v. 589 T€ ermittelt (siehe
Vorlage JHA Nr. 339/08).
Als logische Konsequenz
hieraus hat der JHA deshalb in seiner Sitzung am 18.09.2009 auch einer
Entfristung des Projektes zugestimmt.
4.   Fazit:
Sofern der kw-Vermerk nicht
aufgehoben würde und damit die Stelle nicht wieder besetzt werden könnte, hätte
dieses erhebliche finanzielle Auswirkungen zur Folge. Gerade dieses
Haushaltsjahr zeigt wieder, dass die finanziellen Aufwendungen für die
Erziehungshilfen stetig steigen. Eine der wenigen „Stellschrauben“ den
Kostenanstieg zu bremsen, ist das oben beschriebene Konzept der „Reintegration
und Verselbständigung“.
Angesichts der aktuellen
Haushaltslage und der angestrebten Haushaltskonsolidierung ist eine nahtlose
Stellennachbesetzung unverzichtbar.