Betreff
Entwicklung der Klimaschutzaktivitäten in der Stadt Rheine, Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO
Vorlage
405/11
Aktenzeichen
Leitstelle Klimaschutz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung gem. § 60 GO:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst gemäß § 60 Abs. 1 GO folgende Beschlüsse im Wege der Dringlichkeit:

 

  1. Der HFA der Stadt Rheine stimmt dem Projektantrag für den Masterplan 100 % Klimaschutz zu und beschließt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 95% zu senken (Basisjahr 1990), sowie die Senkung des Energiebedarf um 50 % ebenfalls bis zu Jahr 2050.
  2. Der HFA der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung damit, die Voraussetzungen für die Weiterbeschäftigung des Klimamanagers im Rahmen des Masterplans 100 % Klimaschutz zu schaffen.
  3. Der HFA der Stadt Rheine beschließt, den Masterplan durch ein geeignetes Controlling und institutionalisiertes Managementsystem zu begleiten. Er beschließt die weitere Teilnahme am Programm European Energy Award und beauftragt die Leitstelle Klimaschutz damit, die Folgeförderung für die Aufbauphase des EEA in die Wege zu leiten. Das, im Rahmen des Masterplan einzuführende Controllingsystem beruht auf den Grundlagen des EEA, die Umsetzungen von Maßnahmen des Masterplan wird mit ergänzenden Controlling-Instrumenten überprüft.
  4. Der HFA der Stadt Rheine beschließt, sich an der Durchführung einer wissenschaftlichen Begleitforschung im Rahmen des Masterplans zu beteiligen.  Eine Untersuchung von technischen und wirtschaftlichen Klimagasminderungspotentialen in Kommunen soll durch eine Studie des Solar Institut Jülich(SIJ) erfolgen. Der HFA beauftragt die Leitstelle Klimaschutz mit der Projektkoordination innerhalb der Stadt Rheine.
  5. Der HFA der Stadt Rheine beschließt die Einrichtung eines Kontroll- und Beratungsgremium für die Umsetzung des Masterplans (Klimaschutzrat) nach dem Vorbild für die Steuerungsgruppe IKKK.

 


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 27. September 2011 teilt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit, dass die eingereichte Projektskizze „Masterplan 100 % Klimaschutz“ positiv bewertet wurde, und fordert die Stadt Rheine auf, bis zum 14. November 2011 einen Projektantrag für das Vorhaben beim Projektträger Jülich einzureichen.

 

Da eine Entscheidung des Rates bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist und um die im Rahmen des Förderprogramms „Masterplan 100% Klimaschutz“ vorgesehenen Fördermittel in Höhe von max. 512.000,00 € beantragen zu können, entscheidet der HFA im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung.

 

 

Rückblick

 

Der am 6. September 2007 von allen Ratsfraktionen einstimmig gefasste Beschluss zur Durchführung des Klimaschutzkonzeptes „Die Schöpfung bewahren“ stellt den Beginn eines erfolgreichen Prozesses dar. Die erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb „NRW-Klimakommunen der Zukunft“ im Jahr 2008 ermöglichte die Erstellung eines Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept IKKK. Mit Fördermittel des Landes konnte damit im Rahmen der 3-jährigen Programmlaufzeit von 2009 bis 2011 ein umfangreiches Umsetzungsprogramm erfolgreich durchgeführt werden.

 

Ebenfalls im Jahr 2008 fasste die Stadt Rheine den Beschluss, am Zertifizierungsprogramm „European Energy Award“ teilzunehmen. Bereits im Jahr 2009 erhielt die Stadt diese Auszeichnung. Als Trägerin des Labels „European Energy Award“ in Silber wird seither dokumentiert, dass Rheine zu den energieeffizientesten Städten und Gemeinden in Europa zählt. Aktuell wurde von dem aus verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung, der TBR AöR und den Stadtwerken bestehendem Energieteam ein Energiepolitisches Arbeitsprogramm EPA mit Vorschlägen für weitere Klimaschutzaktivitäten entwickelt. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist die Voraussetzung dafür, dass Rheine sich seinem angestrebtem Ziel, der Auszeichnung mit dem European Energy Award in Gold, weiter nähert.

 

Ein weiteres Förderprogramm des Bundes ermöglichte im Jahr 2009 die auf 3 Jahre befristete Einstellung eines Klimamanagers und führte zur erfolgreichen Umsetzung diverser Maßnahmen. Zu den erfolgreich eingeführten Maßnahmen zählen unter anderem die an mittlerweile 11 Schulen initiierten Schulprojekte „Umwelt mit Zukunft“ die Durchführung von Hausmeisterschulungen, die erfolgreiche und medienwirksame Durchführung der Kampagne „Rheine gewinnt“ sowie die Erstellung und Fortführung einer CO2-Bilanz für Rheine. Auch der ebenfalls im Jahr 2009 vorgenommene Beitritt zum Covenant of Mayors erfordert eine regelmäßige Berichterstattung und Aktualisierung von Daten, die von dem Klimamanager vorgenommen werden.

 

Basierend auf den Schwerpunktsetzungen im Rahmen der Umsetzung des IKKK sind in den vergangenen 3 Jahren ebenfalls zahlreiche Maßnahmen, Aktionen und Aktivitäten von den beteiligten Kooperationspartnern bei der Stadtverwaltung, den Technischen Betrieben, den Stadtwerken, der Wirtschaftsförderung, dem TAT, dem Kreis Steinfurt, Schulen, der Servicestelle Bürgerengagement, Kirchengemeinden und Vereinen etc. geplant und durchgeführt worden, die den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt, vor allem aber auch Außenstehenden, das Bild vermitteln, dass das Thema Klimaschutz in Rheine „ganz oben steht“ und von allen Beteiligten als Querschnittsaufgabe wahrgenommen wird.

 

 

Aktuelle Entwicklung – Masterplan 100 % Klimaschutz

 

Mit Schreiben vom 27. September 2011 teilte das Bundesministerium für Umwelt mit, dass die von der Leitstelle Klimaschutz eingereichte Projektskizze zum „Masterplan 100 % Klimaschutz“ positiv bewertet wurde und die Stadt Rheine sich nunmehr zum Teilnehmerkreis dieses neuen Förderprogramms zählen kann.

 

Steilpass, Flanke, Tooor! Mit einer Anlehnung in der Fußballsprache kann diese aktuelle erfreuliche Entwicklung in dem Klimaschutz-Prozess der Stadt vielleicht am besten beschrieben werden. Mit dem Steilpass ist zunächst das Programm „Die Schöpfung bewahren“ zu nennen. Die Flanke bezeichnet die vielfältigen Aktivitäten im Rahmen der Umsetzung des IKKK, des European Energy Award, der Einrichtung eines Klimabeirates usw., die nun zum Torschuss, der Teilnahme am Programm „Masterplan 100% Klimaschutz“, führten.

 

Mit der Teilnahme an diesem Förderprogramm spielt Rheine, bildlich gesehen, jetzt „Championsleague“!

 

Bei dem Programm „Masterplan 100 % Klimaschutz“ handelt es sich gewissermaßen um eine „Eliteförderung“. Die Wettbewerbsanforderungen für den Masterplan waren hoch gesteckt und reichten vom Vorliegen einer CO2-Bilanz über ein engagiertes Klimaschutz-Akteursnetzwerk, einem hohen Maß an Eigenmotivation bis hin zur Bereitschaft zur Teilnahme an der Begleitforschung und dem Aufbau von Städtepartnerschaften zum Klimaschutz. Der Fördermittelgeber hat sein Interesse bewusst auf Kommunen ausgerichtet, in denen bereits strategische Ziele vereinbart, aktive Umsetzungsmaßnahmen durchgeführt, partizipative Arbeitsprozesse vorgenommen und ein institutionalisiertes Managementsystem eingerichtet wurde.

 

Das Förderprogramm des BMU, an dem bundesweit nur 19 Kommunen und Landkreise teilnehmen, eröffnet uns in Rheine die Möglichkeit, den begonnenen Klimaschutz-Prozess in den nächsten 4 Jahren forciert weiterzuentwickeln. Erfreulich dabei ist, dass das neue Förderprogramm nahtlos an das Förderprogramm zur Umsetzung des IKKK angeknüpft. Die Schwerpunktbereiche und Maßnahmen der Roadmap können fortgeführt werden. Die Arbeit und Aufgaben des Klimamanagers, der im Rahmen des neuen Programms weiterbeschäftigt werden kann, erfahren keinen Bruch. Neue innovative Projekte können beschrieben und angestoßen werden.

 

Im Rahmen der 4-jährigen und in 2 Phasen unterteilten Umsetzung des Masterplans sind max. 640.000,00 € Gesamtausgaben förderfähig. Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.

 

Bemerkenswert und besonders erfreulich ist, dass auch der Kreis Steinfurt, mit dem eine intensive und fruchtbare Zusammenarbeit in Bezug auf Klimaschutzaktivitäten z .B. im Bereich Energieautark 2050, Haus im Glück, LEADER etc. besteht, ebenfalls den Zuschlag zur Teilnahme am Masterplan erhalten hat. Darüber hinaus wurden auch der Landkreis Osnabrück sowie die Stadt Osnabrück aufgefordert, einen Antrag beim BMU einzureichen. Es ist dabei ausdrücklicher Wunsch des Fördermittelgebers, dass diese 4 Antragsteller im Rahmen der Vorhaben miteinander kooperieren und sich zu einer „Masterplan-Region“ vernetzen. Der Umstand, dass der Fördermittelgeber entschieden hat, nicht unerhebliche Gelder gezielt in unsere Region zu investieren, würdigt zuallererst die von Stadt und Kreis begonnenen Aktivitäten, lenkt zusätzliche bundesweite Aufmerksamkeit in unsere Richtung, fordert aber auch einen gewissen Anspruch ein.

 

Beigefügt ist der Projektantrag „Masterplan 100 % Klimaschutz“ in der Fassung vom 31. Oktober 2011. Dieser Antrag wird noch bis zum 14. November 2011 überarbeitet, wird aber keine wesentlichen inhaltliche Abweichungen aufweisen. Dies gilt selbstverständlich nicht für Änderungen, die der HFA in seiner Sitzung am 8. November 2011 beschließt.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass nach Genehmigung des Projektantrages noch ein gesonderter Umsetzungsbeschluss des Masterplans durch den Rat der Stadt Rheine erfolgen muss.

 

 

Nächste Schritte nach Genehmigung des Antrages

 

Die Stadt Rheine steht nun vor der Aufgabe, die oben angesprochenen teilweise parallel laufenden Prozesse, Maßnahmen und Aktivitäten unter dem Dach des Masterplans zu bündeln und fortzuführen und dabei die Aspekte der Masterplanregion zu berücksichtigen.

 

Zunächst sind nun die nachfolgenden 7 Prozesslinien weiterzuführen bzw. zu initiieren:

 

1. Formulierung des „Masterplan 100 % Klimaschutz“ mit Umsetzungsbeschluss

2. Weiterbeschäftigung des Klimamanagers

3. Fortführung des European Energy Award-Prozesses

4. Durchführung einer wissenschaftlichen Begleitforschung

5. Einrichtung eines Kontroll- und Beratungsgremiums Masterplan

6. Vernetzung zu einer Masterplanregion

7. Ausgestaltung des Klimaschutzrates

 

Begünstigt durch die bereits laufenden Prozesse, bestehenden Strukturen und die vorliegende politische Legitimation kann erwartet werden, dass diese Schritte ohne Verzug und ohne zusätzliche Belastung der bereitstehenden Haushaltsmittel umgesetzt werden können.

 

 

Finanzierung

 

Die Förderung des Masterplan erfolgt in 2 Phasen: In Phase 1 wird der Masterplan erstellt, und es erfolgt der Einstieg in das Prozessmanagement. Phase 2 beinhaltet die Begleitung und Umsetzung des Masterplans. Die maximal förderfähigen Gesamtausgaben sind von der Größe der Kommunen abhängig und betragen für Rheine 160.000,00 € pro Jahr.

 

Der Eigenanteil für die Stadt Rheine beläuft sich daher auf 32.000,00 €/a. Für das gesamte Projekt ist eine maximale Förderdauer von 4 Jahren möglich.

 

Die Finanzierung ist gesichert, da die erforderlichen Haushaltsmittel unter dem Produkt 52023 zur Verfügung stehen.

 

Es ist erforderlich, die Haushaltsmittel dieses Produktes für den Zeitraum 2012 bis 2015 festzuschreiben.

 

Anlage A:     Hinweise zur Antragstellung „Masterplan 100% Klimaschutz“

 

Anlage B:     Finanzierungsübersicht Verwendung Eigenmittel

 

Prozesslinie 1 – Formulierung des Projektantrages Masterplan

 

Die Vorhabensbeschreibung soll maximal 25 Seiten umfassen, auf der Projektskizze aufbauen und folgende Punkte enthalten:

 

  • Darstellung der geplanten Aktivitäten der Kom­mune im ersten Jahr inkl. Mitteleinsatzplanung (Kosten Masterplanerstellung, eingeplante Sachkos­ten für erste Maßnahmenumsetzungen, Kosten für Klimaschutzmanager)

 

  • Arbeitsplan für Erstellung des Masterplans 100 % Klimaschutz inkl. Meilensteinen

 

  • Tätigkeitsbeschreibung des/der Klimaschutzmanagers

 

  • Darstellung der Maßnahmen und Mittelpla­nung, die bereits im ersten Jahr durchgeführt werden sollen

 

  • Balkenplan mit Meilensteinen (z. B. Einstellung Klimaschutzmanager(in), Erstellung des Master­plans, Umsetzungsbeschluss für die ausgewählten, im Projektzeitraum umzusetzenden Maßnahmen des höchsten kommunalen Gremiums, Bereitstel­lung der benötigten Haushaltsmittel, Öffentlich­keitsarbeit

 

  • Einrichten eines Klimaschutzrats, Managementprozess einleiten

 

  • Planung zur Öffentlichkeitsarbeit, Kommunika­tionskonzept

 

  • Planung der Akteurseinbindung (innerhalb der Kommune, mit kommunalen Unternehmen, der Wirtschaft und dem Umland, interkommunal)

 

  • Dem Projektantrag sind bereits erste unverbind­liche Angebote für zu vergebende Unteraufträge beizufügen, z. B. zur Erstellung des Masterplans durch externe Dritte.

 

Anlage C: Projektantrag Masterplan 100% Klimaschutz

                   (Entwurfsstand 31.10.2011)

 

 

Prozesslinie 2 –   Voraussetzungen für die Weiterbeschäftigung des Klimamanagers schaffen

 

Der Masterplan erfordert zwingend die Einstellung eines Klimamanagers.

 

Diese Voraussetzung ist in Rheine bereits erfüllt. Herr Wermers ist seit dem 1 Juni 2009 als Klimamanager bei der Stadt Rheine beschäftigt und der Leitstelle Klimaschutz zugeordnet. Sein auf 3 Jahre befristeter Arbeitsvertrag läuft am 31. Mai 2012 aus.

 

Im Rahmen des Masterplans soll Herr Wermers seine Tätigkeiten übergangslos fortsetzen.

 

Prozesslinie 3 – Fortführung des European Energy Award-Prozess

 

Im Rahmen des Masterplans ist eine Akteurseinbindung innerhalb der Kommune mit kommunalen Unternehmen, der Wirtschaft und dem Umland vorzusehen. Ebenfalls wird die Einrichtung eines Managementprozesses gefordert.

 

Beide Voraussetzungen sind in Rheine gegeben. Die (in Rheine sehr erfolgreiche) Teilnahme am European Energy Award sowie die Einrichtung des Klimabeirats sieht genau diese Akteurseinbindung vor. Es ist vorgesehen, den Prozess des EEA und die Beteiligung des Klimabeirats im Rahmen des Masterplans weiter fortzusetzen.

 

Unabhängig von der aktuellen Entwicklung hat das Energieteam des EEA ein Energiepolitisches Arbeitsprogramm (EPA) erstellt, um die klimapolitischen Arbeitsschritte des kommenden Jahres/der kommenden Jahre zu beschreiben.

Die Laufzeit der vom Land NRW geförderten Einführungsphase des EEA endet am 30. April 2012.

 

Es wird vorgeschlagen, einen Antrag auf Folgeförderung zu stellen. Die zu erwartende und durch die Fördermittel des Masterplan ermöglichte forcierte Entwicklung der klimapolitischen Aktivitäten durch die Verzahnung der Projekte Masterplan und EEA lässt erwarten, dass am Ende der 3-jährigen Aufbauphase des EEA eine Zertifizierung in Gold greifbar wird.

 

Ob die Finanzierung der Aufbauphase des EEA über das Programm „Masterplan“ abgewickelt werden kann, ist derzeit noch unklar, da die Bestimmungen des neuen Programms noch nicht detailliert vorliegen. Die für die Belange des Klimaschutzes bereitgestellten Haushaltsmittel der Stadt erlauben jedoch eine parallel finanzierte Weiterführung des EEA-Prozesses ohne eine zusätzliche Belastung des Haushaltes.

 

Die vorgestellten Maßnahmen des EPA/Masterplan erfordern aufgrund ihrer Komplexität oder ihres Finanzierungsbedarf in der Regel gesonderte Vorstellungen und Einzelberatungen in den zuständigen politischen Gremien, die projektbezogen und zeitnah erfolgen wird. Aufgrund der gleichgelagerten Thematik wird vorgeschlagen, die im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Datum vom 8. Juni 2011 dargestellten Fragestellungen und Maßnahmen ebenfalls in dieser Form zu bearbeiten.

 

Anlage D: Skizze EPA

 

Anlage E: Schreiben der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

 

Prozesslinie 4 – Durchführung einer wissenschaftlichen Begleitforschung

 

Mit der Umsetzung des Masterplans ist die Bereitschaft der Stadt Rheine zur Teilnahme an einer wissenschaftlichen Begleitforschung verbunden. Einzelheiten zu diesem Punkt können zz. noch nicht beschrieben werden, da die genauen Bestimmungen hierzu noch nicht vorliegen.

 

Durchführung einer Studie zur Untersuchung von Klimagasminderungspotentialen durch das SIJ (Solar Institut Jülich)

 

Bereits im Vorfeld der Masterplanbeteiligung hat das Solar-Institut Jülich Interesse gezeigt, die Stadt Rheine als Projektpartner für ein längerfristiges Forschungsprojekt zu gewinnen.

 

Das Solar-Institut Jülich der FH Aachen ist eines der renommiertesten Institute im Bereich der Entwicklung anwendungsorientierter technischer Lösungen in den Bereichen der regenerativen und effizienten Energienutzung. Das SIJ unterhält weltweite Kooperationen insbesondere durch seine nationale Vorreiterrolle bei der Verbreitung von solaren Technologien für Entwicklungsländer.

 

Das SIJ plant ein Projekt zur Untersuchung von technischen und wirtschaftlichen Klimagasminderungspotentialen in Kommunen und sucht dafür Partner. Dabei sollen insbesondere die effektive Vernetzung der verschiedenen Sektoren (Haushalte, Gewerbe, Industrie, Verkehr) und Versorgungsbereiche (Wärme, Strom, Gas, Treibstoff) berücksichtigt werden.

 

Das Projektziel ist die Entwicklung einer stark kommunal ausgerichteten zukunftsfähigen Energieversorgungs-Vision mit hohem Minderungspotential für kommunale THG-Emissionen. Voraussetzung für einen konsistenten Transformationspfad ist dabei als erster Schritt die Erarbeitung eines optimierten Konzepts für ein weitgehend gekoppeltes Energieversorgungssystem aller Sektoren als Orientierungspunkt für richtungssichere Investitionsentscheidungen. Der im Verlauf des Projektes herauszubildende Entwicklungspfad soll innerhalb von rund 4 Jahrzehnten eine Klimagasreduktion von 80 bis 100 % ermöglichen, dabei die notwendigen Gesamtinvestitionen so effektiv wie möglich einsetzen und den Energiebezug aus vorgelagerten Ebenen innerhalb eines ökonomisch vertretbaren Rahmens verringern.

 

Für die Stadt Rheine bzw. die Stadtwerke Rheine ergäbe sich der Vorteil, dass das im Rahmen der Forschungsarbeit entstehende Konzept eines Entwicklungspfades, der im bestehenden IKKK fehlt, einer vollständigen Kopplung aller Sektoren und aller Energieformen in der kommunalen Energieversorgung als Orientierungshilfe und überzeugende Argumentationsunterstützung bei der Schaffung zukunftsweisender energiepolitischer Leitplanken auf kommunaler Ebene dient.

 

Die Leitstelle Klimaschutz hält die Teilnahme am Projekt des ISJ für sinnvoll, Image fördernd und zukunftweisend. Die Ergebnisse der Studien sind für die Stadtwerke nutzbar und bieten künftig fundierte Entscheidungsgrundlagen für die Stadt.

Finanzielle Auswirkungen der Teilnahme stehen abschließend noch nicht fest. Der Projektansatz des ISJ sieht vor, dass Stadt und Stadtwerke für entstehenden Personalaufwand in Höhe von ca. 40.000,00 € entschädigt werden.

 

Prozesslinie 5 –   Einführung eines Kontroll- und Beratungsgremiums Masterplan (Klimaschutzrat)

 

In der Ratssitzung vom 30. Juni 2009 wurden Mitglieder für die Steuerungsgruppe zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept (IKKK) der Stadt Rheine benannt. Die Mitglieder rekrutieren sich aus den Fraktionen des Rates, der Verwaltung, städtischer Töchterunternehmen und Unternehmen (siehe unten). Mit dem Auslaufen des Umsetzungsprogramm IKKK Ende 2011 ist auch die Tätigkeit der Steuerungsgruppe IKKK beendet.

 

Die Umsetzung des Masterplans erfordert ebenfalls die Einrichtung eines Kontroll- und Beratungsgremiums, den sogenannten Klimaschutzrat. Es wird vorgeschlagen, dieses Gremium nach dem Vorbild der Steuerungsgruppe IKKK zu besetzen. Die Benennung der Mitglieder und die Entscheidung über die Zusammensetzung des Kontroll- und Beratungsgremiums Masterplan obliegen dem Rat der Stadt Rheine.

 

Prozesslinie 6 – Vernetzung zu einer Masterplan Region

 

Am 17. Oktober 2011 fand ein erstes Vernetzungstreffens zur Masterplanregion Kreis Steinfurt – Stadt Rheine – Landkreis Osnabrück – Stadt Osnabrück statt, bei dem zumeinen die Schwerpunkte der eingereichten Projektskizzen und Ausgangslage bei den Antragsstellern erörtert wurden. Zum anderen wurden Ansprüche und Wünsche für die Zusammenarbeit und den Dialogprozess formuliert.

 

Als mögliche Themen und Arbeitsschwerpunkte für die Kooperation wurden genannt:

 

  • Stadt-Umland-Beziehungen
  • Energieversorgung
  • Mobilität
  • Wie organisieren wir „von einander lernen“?
  • Suffizienz und Lebensstile
  • Abstimmung der Methodik/Standards z.B. bei Bilanzierungen
  • Wertschöpfung
  • Smart Governance – notwendige Strukturen für erfolgreichen Klimaschutz
  • Kulturlandschaft – Landkreise?
  • Hochschulen/Ausbildung
  • Öffentlichkeitsarbeit/Beteiligungsverfahren/Akteursansprache
  • Kampagnen

Anlagen:

 

Anlage A – Hinweise Antragstellung

Anlage B – Verwendung Eigenmittel

Anlage C – Projektantrag Rheine, Stand: 31.10.2011

Anlage D – EPA Rheine 2011

Anlage E – Schreiben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN