Betreff
Erneuerung der Poststraße (53014-507) I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
407/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:          Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bauausschuss beschließt das nachfolgende Bauprogramm für die Erneuerung der Poststraße:

 

Abschnitt 1 von Am Thietor bis Marktstraße

 

  1. 3,50 m breite Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau, Bauklasse III der RStO

 

  1. Parkspur in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster in 2,00 m Breite mit Unterbau auf der Ostseite der Poststraße

 

  1. Anlegung von Rundborden (r = 9 cm) zur Abgrenzung der Fahrbahn und des Parkstreifens und zum Schutz der angrenzenden Nebenanlagen

 

  1. Anlegung eines 1,25 m breiten Radweges in rotem Klinkerpflaster mit einem dazugehörigen 0,75 m breiten Schutzstreifen in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau auf der Ostseite der Poststraße

 

  1. Anlegung von 1,60 – 1,70 m breiten Gehwegen in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau beidseitig der Fahrbahn

 

  1. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation unter Einbau von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Straßeneinläufen entsprechend der Längsneigung beiderseits der Fahrbahn

 

  1. Aufstellung einer elektrischen Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m

 

 

Abschnitt 2 von Marktstraße bis Bahnhofstraße

 

  1. 5,00 m breite Fahrbahn in aufgehelltem bzw. gefärbtem Asphalt mit Unterbau, Bauklasse III der RStO

 

  1. Anlegung von 2,95 – 3,80 m breiten Gehwegen in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau beidseitig der Fahrbahn

 

  1. Ladezone und Taxistände in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster in 2,00 m Breite mit Unterbau auf der Ostseite der Poststraße

 

  1. Aufstellung von Pollern zur Abgrenzung des Kfz-Verkehrs und zum Schutz der Nebenanlagen

 

  1. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation unter Einbau von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Straßeneinläufen entsprechend der Längsneigung beiderseits der Fahrbahn

 

  1. Aufstellung einer elektrischen Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Die Offenlage des Ausbauentwurfes zur Erneuerung der Poststraße fand in der Zeit vom 04. Oktober bis zum 19. Oktober 2011 in den Diensträumen der Technischen Betriebe, Rathaus, statt. Seitens der Anlieger wurde die vorgestellte Ausbauplanung im Großen und Ganzen befürwortet. Kritisch gesehen wird vor allem die Rücknahme der Stellplätze im unteren Bereich der Poststraße.

 

Während der Offenlage sind folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben eingegangen. Die Eingaben sind als Anlage 2 beigefügt.

 

 

  1. Eingabe Nr. 1

 

    1. Es wird bemängelt, dass Radfahrer im Bereich zwischen Marktstraße und Bahnhofstraße die Fahrbahn entgegen der Einbahnrichtung benutzen sollen. Es wird auch für diesen Teil der Poststraße die Anlegung eines separaten Radweges gefordert.

 

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kann die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr erlaubt werden, wenn u. a. für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn eine Breite von in der Regel 3,50 m vorhanden ist. Die Verkehrsführung im Streckenverlauf und an den Knotenpunkten muss übersichtlich und die Begegnungsstrecke darf nur von geringer Länge sein.

 

Die Fahrbahnbreite der Poststraße im unteren Abschnitt soll 5,00 m betragen. Diese Breite ist für den Begegnungsverkehr mit Radfahrern vollkommen ausreichend. Weiterhin ist vorgesehen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h herabzusetzen.

 

Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) soll der Radverkehr Einbahnstraßen in beiden Richtungen nutzen können, sofern Sicherheitsgründe nicht dagegen sprechen. Auch hierbei kann Radverkehr gegen die Einbahnrichtung zugelassen werden, wenn die Geschwindigkeit unter 30 km/h und eine Mindestbreite von 3,00 m vorhanden sind.

 

    1. Aus Sicht des Anliegers ist die Entfernung der Stellplätze im unteren Bereich nicht hinnehmbar, da sich im unteren Bereich die Stadtsparkasse und Wohn- und Geschäftshäuser befinden, die zum überwiegenden Maße von Arztpraxen und Anwaltskanzleien genutzt werden. Es wird die Einrichtung von Kurzparkzonen gefordert, um sowohl den Anliegern als auch den Besuchern und Patienten der anliegenden Praxen und Büros eine Parkmöglichkeit zu ermöglichen.

 

Um die Aufenthaltsqualität des Straßenraumes im unteren Teil der Poststraße zu stärken, soll bewusst der ruhende Verkehr auf die sich in der Nähe befindenden Stellplätze (Parkplatz Klostergarten, Parkhäuser und Stellplätze im oberen Teil der Poststraße) verdrängt werden. Bisher wird die Aufenthaltsqualität durch die Möglichkeit, auf ganzer Länge der Poststraße parken zu können, negativ geprägt. Lediglich in Höhe des Kundencenters der Stadtwerke / Ärztehaus sollen ein Behindertenparkplatz, zwei Kurzzeitparkplätze zum Be- und Entladen und zwei Taxistände angelegt werden.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Erneuerung der Poststraße gemäß der vorgestellten Ausbauplanung.

 

Im Bereich zwischen Markstraße und Bahnhofstraße werden keine separaten Radwege angelegt. Der Radverkehr findet entgegengesetzt der Einbahnrichtung auf der Fahrbahn statt.

 

Neben den vorgesehenen Kurzzeitparkplätzen, dem Behindertenparkplatz und den Taxiständen in Höhe des Kundencenters der Stadtwerke / Ärztehaus sollen keine weiteren Stellplätze angelegt werden.

 

 

  1. Eingabe Nr. 2

 

Im Bereich des Ärztehauses /Sanitätsfachgeschäft werden dringend Parkplätze, vor allem jedoch ein Behindertenparkplatz benötigt.

 

Um die Aufenthaltsqualität des Straßenraumes im unteren Teil der Poststraße zu stärken, soll bewusst der ruhende Verkehr auf die sich in der Nähe befindenden Stellplätze (Parkplatz Klostergarten, Parkhäuser und Stellplätze im oberen Teil der Poststraße) verdrängt werden. Bisher wird die Aufenthaltsqualität durch die Möglichkeit, auf ganzer Länge der Poststraße parken zu können, negativ geprägt. Lediglich in Höhe des Kundencenters der Stadtwerke / Ärztehaus sollen zwei Kurzzeitparkplätze zum Be- und Entladen und zwei Taxistände angelegt werden. Der erste aus Richtung Marktstraße anfahrbare Stellplatz soll als Behindertenparkplatz ausgewiesen werden.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Erneuerung der Poststraße gemäß der vorgestellten Ausbauplanung.

 

Neben den vorgesehenen Kurzzeitparkplätzen, dem Behindertenparkplatz und den Taxiständen in Höhe des Kundencenters der Stadtwerke / Ärztehaus sollen keine weiteren Stellplätze angelegt werden. Der erste aus Richtung Marktstraße anfahrbare Stellplatz soll als Behindertenparkplatz ausgewiesen werden.

 

 

  1. Eingabe Nr. 3

 

Für den unteren Teil der Poststraße wird ein wohnungsnahes Ein- und Ausladen von Autos gefordert. Die vorgesehene Pollerreihe auf der östlichen Seite soll unterbrochen werden, damit für Anlieger ein Kurzparken zum Aus- und Einladen möglich ist.

 

Um die Aufenthaltsqualität des Straßenraumes im unteren Teil der Poststraße zu stärken, soll bewusst der ruhende Verkehr auf die sich in der Nähe befindenden Stellplätze (Parkplatz Klostergarten, Parkhäuser und Stellplätze im oberen Teil der Poststraße) verdrängt werden. Bisher wird die Aufenthaltsqualität durch die Möglichkeit, auf ganzer Länge der Poststraße parken zu können, negativ geprägt. Lediglich in Höhe des Kundencenters der Stadtwerke / Ärztehaus sollen ein Behindertenparkplatz, zwei Kurzzeitparkplätze zum Be- und Entladen und zwei Taxistände angelegt werden. Das Unterbrechen der vorgesehenen Pollerreihe würde unter Umständen zu einem unerwünschten dauerhaften Abstellen von Fahrzeugen führen und sollte deshalb nicht durchgeführt werden.

 

Bei der vorgesehenen Fahrbahnbreite von 5,00 m besteht theoretisch die Möglichkeit des Haltens auf der Fahrbahn, ohne dass der fließende Verkehr behindert würde. Durch Beschilderung soll das Halten auf der Fahrbahn untersagt werden, sodass nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit zum Abstellen von Fahrzeugen gegeben ist.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Erneuerung der Poststraße gemäß der vorgestellten Ausbauplanung.

 

Neben den vorgesehenen Kurzzeitparkplätzen, dem Behindertenparkplatz und den Taxiständen in Höhe des Kundencenters der Stadtwerke / Ärztehaus sollen keine weiteren Stellplätze angelegt werden. Der vorgesehene Abstand der Poller zum Schutz der Gehwege soll nicht vergrößert werden.

 

 

  1. Eingabe Nr. 4

 

Für den unteren Teil der Poststraße wird in Höhe des Ärztehauses eine gefahrlose Ein- und Ausstiegsmöglichkeit für gehbehinderte Patienten gefordert. Weiterhin wird darum gebeten, den bisherigen Behindertenstellplatz zu erhalten.

 

Um die Aufenthaltsqualität des Straßenraumes im unteren Teil der Poststraße zu stärken, soll bewusst der ruhende Verkehr auf die sich in der Nähe befindenden Stellplätze (Parkplatz Klostergarten, Parkhäuser und Stellplätze im oberen Teil der Poststraße) verdrängt werden. Bisher wird die Aufenthaltsqualität durch die Möglichkeit, auf ganzer Länge der Poststraße parken zu können, negativ geprägt. Lediglich in Höhe des Kundencenters der Stadtwerke / Ärztehaus sollen Kurzzeitparkplätze zum Be- und Entladen angelegt werden. Der erste aus Richtung Marktstraße anfahrbare Stellplatzplatz soll als Behindertenparkplatz ausgewiesen werden.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Erneuerung der Poststraße gemäß der vorgestellten Ausbauplanung.

 

Neben den vorgesehenen Kurzzeitparkplätzen, dem Behindertenparkplatz und den Taxiständen in Höhe des Kundencenters der Stadtwerke / Ärztehaus sollen keine weiteren Stellplätze angelegt werden. Der erste aus Richtung Marktstraße anfahrbare Stellplatz soll als Behindertenparkplatz ausgewiesen werden.

 

 

  1. Eingabe Nr. 5

 

Durch den Wegfall der Parkplätze im unteren Bereich der Poststraße wird eine extreme Mehrbelastung der oberen Poststraße befürchtet. Es wird gefordert, die Poststraße ausschließlich mit Parkplätzen für Anwohner auszustatten, da für Besucher der Stadt eine genügend große Anzahl an Stellplätzen im näheren Umfeld zur Verfügung steht.

 

Problematisch wird die Führung des Radweges im oberen Bereich der Poststraße gesehen, da Fußgänger und Radfahrer einen gemeinsamen Bereich, auch wenn er farblich getrennt ist, nutzen sollen.

 

Um die Aufenthaltsqualität des Straßenraumes im unteren Teil der Poststraße zu stärken, soll bewusst der ruhende Verkehr auf die sich in der Nähe befindenden Stellplätze (Parkplatz Klostergarten, Parkhäuser und Stellplätze im oberen Teil der Poststraße) verdrängt werden. Bisher wird die Aufenthaltsqualität durch die Möglichkeit, auf ganzer Länge der Poststraße parken zu können, negativ geprägt. Lediglich in Höhe des Kundencenters der Stadtwerke / Ärztehaus sollen ein Behindertenstellplatz, Kurzzeitparkplätze zum Be- und Entladen und Taxistände angelegt werden. Um Besuchern der Anwohner und Kunden der ansässigen Banken, Kanzleien und Geschäftshäusern Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrzeugen geben zu können, sollen im oberen Bereich der Poststraße die bisherigen Stellplätze beibehalten bleiben.

 

Sowohl die Führung des Radverkehrs entgegen der Einbahnrichtung auf der Fahrbahn im unteren Abschnitt als auch die Führung des Radverkehrs auf einem separaten Radweg im oberen Abschnitt der Poststraße entsprechen den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. Bei der bisherigen Lage des Radweges zwischen dem Hochbord und den seitlichen Gummischwellen gab es große Einschränkungen für den Radverkehr, die durch die neue Führung auf gleicher Höhe wie der Gehweg aufgehoben werden. Durch unterschiedliche Gestaltung der jeweiligen Flächen, Gehweg in grauem Pflaster-/Plattenbelag und Radweg in rotem Klinkerpflaster, ist eine ausreichende Trennung zwischen Radweg und Gehweg hergestellt.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Erneuerung der Poststraße gemäß der vorgestellten Ausbauplanung.

 

Neben den vorgesehenen Kurzzeitparkplätzen, dem Behindertenparkplatz und den Taxiständen in Höhe des Kundencenters der Stadtwerke / Ärztehaus sollen keine weiteren Stellplätze angelegt werden.

 

Im oberen Teil der Poststraße werden auf der östlichen Seite separate Rad- und Gehwege angelegt. Im unteren Teil der Poststraße wird der Radverkehr auf der Fahrbahn entgegen der Einbahnrichtung geführt.

 

 

  1. Eingabe Nr. 6

 

Die Eingabe stammt nicht von einem Bewohner oder Eigentümer eines Gebäudes der Poststraße. Bei der Eingabe (3 verschiedene E-Mails) geht es nicht speziell um Gestaltungsmerkmale oder Anregungen zum Ausbau der Poststraße. Aus finanziellen Gründen wird angeregt, den Ausbau zurückzustellen. Weiterhin wird angeregt, das Handy-Parken einzuführen und eine Diskussion über die Einrichtung von Shared-Space zu führen.

 

Der Bauausschuss hat mit Beschluss der Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen am 09. September 2010 den Ausbau der Poststraße für das Jahr 2011 beschlossen, da sich die Poststraße seit langem in einem schlechten Zustand befindet und gleichzeitig im Zuge einer Kanalerneuerung von Grund auf ausgebaut werden soll.

 

Über die Ausrüstung der Parkautomaten und die Einführung von Handy-Parken wird nicht im Rahmen des Straßenausbaus entschieden. Die Anregung wird deshalb an die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine weitergegeben.

 

Bereits zum Offenlagebeschluss (Bauausschuss am 22. September 2011) wurden Ausführungen über die Einrichtung eines Shared Space im Bereich der Poststraße erläutert. Aus verschiedenen Gründen ist es nicht möglich, für die Poststraße einen Shared-Space-Bereich einzurichten.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Erneuerung der Poststraße gemäß der vorgestellten Ausbauplanung.

 

 

  1. Eingabe Nr. 7

 

Es wird gewünscht, dass auch auf der unteren Poststraße die Parkplätze erhalten bleiben. Des Weiteren wird die Befahrbarkeit der Fahrbahn für den Radverkehr entgegengesetzt der Einbahnrichtung als unübersichtlich und gefährlich angesehen.

 

Um die Aufenthaltsqualität des Straßenraumes im unteren Teil der Poststraße zu stärken, soll bewusst der ruhende Verkehr auf die sich in der Nähe befindenden Stellplätze (Parkplatz Klostergarten, Parkhäuser und Stellplätze im oberen Teil der Poststraße) verdrängt werden. Bisher wird die Aufenthaltsqualität durch die Möglichkeit, auf ganzer Länge der Poststraße parken zu können, negativ geprägt. Lediglich in Höhe des Kundencenters der Stadtwerke / Ärztehaus sollen ein Behindertenparkplatz, zwei Kurzzeitparkplätze zum Be- und Entladen und zwei Taxistände angelegt werden. Der erste aus Richtung Marktstraße anfahrbare Stellplatz soll als Behindertenparkplatz ausgewiesen werden.

 

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kann die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr erlaubt werden, wenn u. a. für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn eine Breite von in der Regel 3,50 m vorhanden ist. Die Verkehrsführung im Streckenverlauf und an den Knotenpunkten muss übersichtlich und die Begegnungsstrecke darf nur von geringer Länge sein.

 

Die Fahrbahnbreite der Poststraße im unteren Abschnitt soll 5,00 m betragen. Diese Breite ist für den Begegnungsverkehr mit Radfahrern vollkommen ausreichend. Weiterhin ist vorgesehen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h herabzusetzen.

 

Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) soll der Radverkehr Einbahnstraßen in beiden Richtungen nutzen können, sofern Sicherheitsgründe nicht dagegen sprechen. Auch hierbei kann Radverkehr gegen die Einbahnrichtung zugelassen werden, wenn die Geschwindigkeit unter 30 km/h und eine Mindestbreite von 3,00 m vorhanden sind.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Erneuerung der Poststraße gemäß der vorgestellten Ausbauplanung.

 

Im Bereich zwischen Markstraße und Bahnhofstraße werden keine separaten Radwege angelegt. Der Radverkehr findet entgegengesetzt der Einbahnrichtung auf der Fahrbahn statt.

 

Neben den vorgesehenen Kurzzeitparkplätzen, dem Behindertenparkplatz und den Taxiständen in Höhe des Kundencenters der Stadtwerke / Ärztehaus sollen keine weiteren Stellplätze angelegt werden.

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

 

Die Poststraße ist aufgrund ihres Alters stark renovierungsbedürftig. Die Fahrbahn weist Rissbildungen auf und muss von Grund auf erneuert werden.

 

Im Zuge des geplanten Ausbaus der Poststraße ist auch der in der Straßenmitte liegende Kanal zu erneuern. Da die Grundstücksanschlussleitungen größtenteils das gleiche Alter wie der Kanal aufweisen, sind diese wahrscheinlich ebenfalls zu erneuern.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsansprüche soll die Poststraße nicht durchgängig einheitlich gestaltet werden, sondern in zwei unterschiedliche Bereiche aufgeteilt werden.

 

Der erste Abschnitt von der Straße Am Thietor bis zur Marktstraße soll in ähnlicher Form wie heute erneuert werden. Hervorzuheben ist jedoch, dass der Radweg zukünftig hinter der Bordanlage angelegt werden soll, um dem Radfahrer mehr Raum zu verschaffen. Als Material für den Radweg ist rotes Klinkerpflaster vorgesehen.

 

Die Parkstände sollen in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster und die Fahrbahn in Asphalt hergestellt werden.

 

Die Gehwege sollen sowohl im oberen Teil als auch im unteren Teil der Poststraße in einem optisch ansprechenden Material, geschliffene Betonsteinplatten, grau, hergestellt werden. Um nicht zu viele verschiedene Materialien in der Innenstadt zu verwenden, soll das gleiche Pflaster wie beim Neubau der Volksbank zum Einsatz kommen.

 

Für den unteren Teil der Poststraße ist eine Stärkung der Aufenthaltsqualität des Straßenraumes, die bisher durch die Vielzahl der abgestellten Pkw negativ geprägt wurde, vorgesehen.

 

Dieser zweite Abschnitt der Poststraße von der Marktstraße bis zur Bahnhofstraße soll aufgrund der Lage zur Innenstadt (Fußgängerzone) als Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich gestaltet werden. Auch in diesem Abschnitt bleibt die Einbahnregelung für den Kfz-Verkehr erhalten. Radfahrern wird die Nutzung der Fahrbahn entgegen der Einbahnregelung wie bisher gestattet.

 

In Höhe des Kundencenters der Stadtwerke / Ärztehaus sollen ein Behindertenstellplatz, zwei Kurzzeitparkplätze zum Be- und Entladen und zwei Taxistände in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster angelegt werden.

 

Die Fahrbahn im zweiten Abschnitt der Poststraße soll zur Betonung der Aufenthaltsqualität des Straßenraumes in aufgehelltem bzw. gefärbtem Asphalt hergestellt werden.

 

Zum Schutz der Gehwegflächen vor parkenden Autos und zur Abgrenzung sollen im oberen Bereich der Poststraße auf der westlichen Seite von der Einmündung bis zur 1. Grundstückszufahrt und im unteren Bereich der Poststraße auf beiden Seiten der Fahrbahn Poller aufgestellt werden

 

Die Beleuchtung soll erneuert und auf die östliche Seite der Poststraße verlegt werden.

 

Der Straßenentwässerung erfolgt durch den Einbau von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Straßeneinläufen entsprechend der Längsneigung der Fahrbahn.

 

Bei der Erneuerung der Poststraße handelt es sich um eine nochmalige Herstellung im Sinne des Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Kostenbeteiligung der Anlieger an den Straßenausbaukostenerfolgt gemäß der Satzung der Stadt Rheine.


Anlagen:

 

Anlage 1: Ausbau Poststraße, Festlegung des Bauprogramms, Lagepläne Bl. 1 und 2

Anlage 2: Eingaben und Anregungen zum Ausbau der Poststraße (1-7)