Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den als Anlage 1
beigefügten Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die
Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Rettungsdienstvertrag) zwischen dem Kreis
Steinfurt und der Stadt Rheine zu schließen.
Begründung:
In seiner
Sitzung am 12. April 2011 (Vorl. 110/11/1) hat der Rat der Stadt Rheine folgenden
Beschluss gefasst:
- Der
Rat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die in der
Anlage 1 der Vorlage aufgeführten Vorschläge zum frühestmöglichen
Zeitpunkt zur dauerhaften strukturellen Konsolidierung des städtischen Haushalts
umzusetzen und die Verwaltung zu beauftragen, die dazu notwendigen
weitergehenden Vorbereitungen zu treffen. Ãœber die konkrete Umsetzung der
Vorschläge entscheidet nach Vorberatung des zuständigen Fachausschusses
der Haupt- und Finanzausschuss. Ãœber die KonsolidierungsergebÂnisse ist
dem Rat der Stadt zweimal jährlich zu berichten, und zwar nach Abschluss
des 1. Halbjahres sowie nach Abschluss des Haushaltsjahres.
- Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage 2 der Vorlage aufgeführten
Handlungsansätze inhaltlich und vom Konsolidierungsumfang her weiter zu
konkretisieren und sukzessive zur Entscheidung vorzulegen.
In der Anlage zu diesem Beschluss ist unter Punkt 1.13
das Vertragsverhältnis mit dem Kreis Steinfurt in Bezug auf den Rettungsdienst
aufgeführt.
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Zunächst darf auf die
Beschlussvorlagen des Rates der Stadt Rheine 079/11 und 266/11 sowie die Verwaltungsinformationen
an die Fraktionsvorsitzenden zum Sachstand der Vertragsverhandlungen zwischen
dem Kreis Steinfurt sowie der Stadt Rheine über die künftige Zusammenarbeit im
Bereich des Rettungsdienstes verwiesen werden. Nach langen und sehr schwierigen
Vertragsverhandlungen ist nunmehr auch die Klärung letzter offener Fragen
erfolgt. Der ausgehandelte Entwurf für einen Rettungsdienstvertrag
einschließlich eines Anschreibens des Kreises Steinfurt ist als Anlage 1
beigefügt.
Im Wesentlichen konnten
erhebliche Veränderungen finanzieller Art ausgehandelt werden, die im Ergebnis
jährlich Mehrerträge von ca. 140.000 Euro für die Stadt bedeuten.
Diese Mehrerträge ergeben
sich zum einen aus einer grundsätzlichen Anerkennung eines Aufwandes für
Führungs- und Leitungspersonal bezogen auf den Bereich des Rettungsdienstes
sowie darüber hinaus für sog. Overheadaufwendungen (z.B. Verwaltungsführung,
Buchhaltung etc.). Der genannte Aufwand wird nunmehr pauschal finanziell
abgegolten, indem ausgehend von einem Gutachten der Fa. Orgakom Analyse und
Beratung GmbH, Waldbronn, zum Rettungsdienst im Kreis Steinfurt für die Stadt
Rheine die Aufwendungen für 1,56 Stellen der Besoldungsgruppe A 12
Bundesbesoldungsgesetz erstattet werden(s. Anlage 2). Das genannte Gutachten
ist dieser Vorlage nicht als Anlage beigefügt.
Im Ãœbrigen werden nunmehr
die bezogen auf den rettungsdienstlichen Anteil der Feuer- und Rettungswache
nach verursachungsgerechten Maßstäben entstehenden Aufwendungen für
Gebäudeunterhaltung, Reinigung, Wasser, Abwasser, Entsorgung sowie für Energie
erstattet.
Auf weitere im
Vertragsentwurf enthaltene Veränderungen wird nicht eingegangen, da diese keine
wesentlichen finanziellen Fragestellungen beinhalten. Der Vertrag soll
rückwirkend zum 01.08.2011 abgeschlossen werden. Dies entspricht der Regelung
der anderen Gemeinden im Kreis, die rettungsdienstliche Aufgaben für den Kreis
wahrnehmen. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre verbunden mit der Verlängerung um jeweils
ein weiteres Jahr, soweit eine Kündigung zum vertraglich vorgesehenen Termin
nicht erfolgt.
Festzuhalten ist, dass nach
Auffassung der Verwaltung der vorliegende Vertragsentwurf einen guten und
tragfähigen Kompromiss darstellt, wenn auch nicht alle finanziellen Forderungen
vollumfänglich durch den Kreis Steinfurt anerkannt wurden. Dennoch ist die
finanzielle Verbesserung für die Stadt Rheine sowie auch für die Städte
Emsdetten, Gronau, Greven, Ibbenbüren, Lengerich und Steinfurt (sog.
Stationsgemeinden) als erheblich zu bezeichnen. Die Verwaltung wird die weitere
Entwicklung kritisch beobachten, um auch in Zukunft die städtischen
finanziellen und sonstigen Interessen gegenüber dem Kreis Steinfurt als
Rettungsdienstträger gemeinsam mit den anderen Stationsgemeinden zu
verdeutlichen. Hierzu sollen zwischen den Stationsgemeinden künftig regelmäßige
Informationsgespräche stattfinden.
Anlagen:
2 Anlagen