Betreff
Handlungsansätze zur Haushaltskonsolidierung, Umsetzung der Anlage 1 der Konsolidierungsvorschläge, Ziff. 1.13, hier: Abschluss eines Rettungsdienstvertrages mit dem Kreis Steinfurt
Vorlage
413/11
Aktenzeichen
I-Fb3-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den als Anlage 1 beigefügten Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Rettungsdienstvertrag) zwischen dem Kreis Steinfurt und der Stadt Rheine zu schließen.

 


Begründung:

 

In seiner Sitzung am 12. April 2011 (Vorl. 110/11/1) hat der Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Der Rat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten Vorschläge zum frühestmöglichen Zeitpunkt zur dauerhaften strukturellen Konsolidierung des städtischen Haushalts umzusetzen und die Verwaltung zu beauftragen, die dazu notwendigen weitergehenden Vorbereitungen zu treffen. Über die konkrete Umsetzung der Vorschläge entscheidet nach Vorberatung des zuständigen Fachausschusses der Haupt- und Finanzausschuss. Über die Konsolidierungsergeb­nisse ist dem Rat der Stadt zweimal jährlich zu berichten, und zwar nach Abschluss des 1. Halbjahres sowie nach Abschluss des Haushaltsjahres.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage 2 der Vorlage aufgeführten Handlungsansätze inhaltlich und vom Konsolidierungsumfang her weiter zu konkretisieren und sukzessive zur Entscheidung vorzulegen.

 

In der Anlage zu diesem Beschluss ist unter Punkt 1.13 das Vertragsverhältnis mit dem Kreis Steinfurt in Bezug auf den Rettungsdienst aufgeführt.

 

Zunächst darf auf die Beschlussvorlagen des Rates der Stadt Rheine 079/11 und 266/11 sowie die Verwaltungsinformationen an die Fraktionsvorsitzenden zum Sachstand der Vertragsverhandlungen zwischen dem Kreis Steinfurt sowie der Stadt Rheine über die künftige Zusammenarbeit im Bereich des Rettungsdienstes verwiesen werden. Nach langen und sehr schwierigen Vertragsverhandlungen ist nunmehr auch die Klärung letzter offener Fragen erfolgt. Der ausgehandelte Entwurf für einen Rettungsdienstvertrag einschließlich eines Anschreibens des Kreises Steinfurt ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Im Wesentlichen konnten erhebliche Veränderungen finanzieller Art ausgehandelt werden, die im Ergebnis jährlich Mehrerträge von ca. 140.000 Euro für die Stadt bedeuten.

 

Diese Mehrerträge ergeben sich zum einen aus einer grundsätzlichen Anerkennung eines Aufwandes für Führungs- und Leitungspersonal bezogen auf den Bereich des Rettungsdienstes sowie darüber hinaus für sog. Overheadaufwendungen (z.B. Verwaltungsführung, Buchhaltung etc.). Der genannte Aufwand wird nunmehr pauschal finanziell abgegolten, indem ausgehend von einem Gutachten der Fa. Orgakom Analyse und Beratung GmbH, Waldbronn, zum Rettungsdienst im Kreis Steinfurt für die Stadt Rheine die Aufwendungen für 1,56 Stellen der Besoldungsgruppe A 12 Bundesbesoldungsgesetz erstattet werden(s. Anlage 2). Das genannte Gutachten ist dieser Vorlage nicht als Anlage beigefügt.

 

Im Übrigen werden nunmehr die bezogen auf den rettungsdienstlichen Anteil der Feuer- und Rettungswache nach verursachungsgerechten Maßstäben entstehenden Aufwendungen für Gebäudeunterhaltung, Reinigung, Wasser, Abwasser, Entsorgung sowie für Energie erstattet.

 

Auf weitere im Vertragsentwurf enthaltene Veränderungen wird nicht eingegangen, da diese keine wesentlichen finanziellen Fragestellungen beinhalten. Der Vertrag soll rückwirkend zum 01.08.2011 abgeschlossen werden. Dies entspricht der Regelung der anderen Gemeinden im Kreis, die rettungsdienstliche Aufgaben für den Kreis wahrnehmen. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre verbunden mit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, soweit eine Kündigung zum vertraglich vorgesehenen Termin nicht erfolgt.

 

Festzuhalten ist, dass nach Auffassung der Verwaltung der vorliegende Vertragsentwurf einen guten und tragfähigen Kompromiss darstellt, wenn auch nicht alle finanziellen Forderungen vollumfänglich durch den Kreis Steinfurt anerkannt wurden. Dennoch ist die finanzielle Verbesserung für die Stadt Rheine sowie auch für die Städte Emsdetten, Gronau, Greven, Ibbenbüren, Lengerich und Steinfurt (sog. Stationsgemeinden) als erheblich zu bezeichnen. Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung kritisch beobachten, um auch in Zukunft die städtischen finanziellen und sonstigen Interessen gegenüber dem Kreis Steinfurt als Rettungsdienstträger gemeinsam mit den anderen Stationsgemeinden zu verdeutlichen. Hierzu sollen zwischen den Stationsgemeinden künftig regelmäßige Informationsgespräche stattfinden.

 


Anlagen:

 

2 Anlagen