Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den kw-Vermerk für die
Stelle 7100 „Produktverantwortliche/r Verwaltungsorganisation
und Zentrale Dienste“ zum 1. Januar 2012 aufzuheben und den Stellenplan entsprechend zu ändern.
Begründung:
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I.  Allgemeine Ausgangssituation – Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept
Angesichts der sich
dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und der daraus
resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre
2006 das sog. Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und
am 5. Dezember 2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06). Im
Rahmen dieses Konzeptes wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen
Prioritäts- und Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass
beim Freiwerden einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss
oder eingespart werden kann.
Die Kategorien und
Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt.
Die überwiegende
Zahl der Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und
III. zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise
aufwändige organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für
derartige Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden
personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater
ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen
Umsetzbarkeit der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde
in der Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe
„Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation des Fachbereichsleiters
„Interner Service“ führen die Controller(innen) aller 6 Fachbereiche der
Stadtverwaltung stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste verwaltungsinterne
Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits vor und werden in
die nächsten Stellenplanberatungen einfließen. In diesem Sinne wurden
Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes in mehreren
Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv diskutiert.
II. Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Zur konkreten Ausgestaltung des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes war es notwendig, für einen
überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende personelle Entwicklung bei
der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 2008 eine
Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für den Zeitraum 2008 – 2015 erstellt.
Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche Einflussfaktoren gibt, die in einer
Verwaltung unserer Größenordnung kaum statistisch planbar sind. Für eine
annähernd realistische Planung war es daher insbesondere erforderlich, die im
Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation möglichst realistisch einzuschätzen.
Neben den bekannten Altersgrenzen ist dabei auch ein früheres Ausscheiden aus
dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im Rahmen der Altersteilzeit eine feste
Planungsgröße.
Unter Berücksichtigung der erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen,
dass bis zum Ende des Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der
Stadt Rheine ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung
der Verwaltung bis 2015 Â 18 Planstellen
eingespart werden. 39 Stellen sollen durch die Einstellung und Ãœbernahme von
Auszubildenden und 23 Stellen extern wieder besetzt werden. Nach dem
derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel erreichbar sein.
III. Gewährung von Altersteilzeit (ATZ) als Element der Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Um das Ziel des
Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist
eine möglichst planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im
Rahmen dieses sog. aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine
eine Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt
Rheine beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010
insgesamt 33 Mitarbeiter(innen) Gebrauch gemacht, sodass die Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt
werden konnte.
IV. Ausweisung von kw-Vermerken im Rahmen der Stellenpläne 2010 und
2011
Die nach der
Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18
Stelleneinsparungen können aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus
nicht in allen Fällen konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die
Verwaltung in mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA
erklärt, dass sie dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen
wird.
Wegen dieser
fehlenden Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine
im Wege der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die
altersteilzeitbedingt frei werdenden Planstellen einen kw-Vermerk erhalten. Dieser
Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem Ausscheiden des
Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für eine Wiederbesetzung
nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung hat
bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der kw-Vermerke
im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes kein
geeignetes Mittel ist, die gesteckten Ziele schneller oder effizienter zu erreichen.
Gleichwohl wurden die kw-Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den Stellenplan
2011 übernommen verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer
entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes
einzelnen kw-Vermerkes zu entscheiden.
V.     Aufhebung
des kw-Vermerkes bei der Stelle 7100 „Produktverantwortliche/r
Organisation und Zentrale Dienste“
V. 1Â Â Stellenpriorisierung
Die Stelle 7100 ist
im aktuellen Stellenplan nach Besoldungsgruppe A 13 g. D. mit einem kw-Vermerk
ausgewiesen.
Der Stelleninhaber scheidet am 31. Dezember 2012 altersteilzeitbedingt
aus.
Im Rahmen des
Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist diese Stelle der
Prioritätenkategorie „1.4“ und im Maßnahmenkatalog der Kategorie „III“ zugeordnet.
D. h., die Nichtwiederbesetzung der Stelle hätte sonstige unmittelbare Auswirkungen
auf die Leistungserbringung anderer Stellen der Kategorie 1. Die
Maßnahmenkategorie „III“ bedeutet, dass vor Wiederbesetzung detaillierte organisatorische
Überprüfungen erforderlich sind. Die Stelle kann bis zum Abschluss der
Untersuchungen unbesetzt bleiben.
V.
2  Grundsätzliche Bedeutung der
Funktionen des Produktverantwortlichen für Verwaltungsorganisation und Zentrale
Dienste
Bei der Beurteilung
der Bedeutung dieser Stelle ist eine wesentliche Besonderheit zu beachten. In
vergleichbaren Städten unserer Größenordnung bestehen eigenständige
Organisationseinheiten, die mit erheblichem Personalaufwand die unverzichtbaren
zentralen Steuerungsfunktionen im organisatorischen Bereich einer Stadtverwaltung
wahrnehmen. Eine solche Organisationseinheit war bis vor ca. 10 Jahren auch bei
der Stadt Rheine eingerichtet und zwar in Form der „Zentralen Steuerungsunterstützungseinheit“
(ZSU). Im Wege der schrittweisen Realisierung des neuen Steuerungsmodells wurde
die ZSU aufgelöst. Die Leitungsfunktionen der ZSU wurden der Stelle des
Fachbereichsleiters 7 „Interner Service“ übertragen. Die operativen Zuständigkeiten
im Bereich des Organisationsmanagements wurden weitestgehend dezentralisiert
und den einzelnen Fachbereichen zugeordnet.
Seit dieser Zeit
besteht bei der Stadt Rheine keine zentrale Steuerungseinheit für
organisatorische Steuerungs- und Querschnittsfunktionen. Das ist im interkommunalen
Vergleich ein absolutes Novum.
Das Fehlen einer speziellen Organisationseinheit für derartige Steuerungs- und Querschnittsfunktionen bedeutet jedoch nicht, dass eine Stadtverwaltung der Größenordnung der Stadt Rheine mit dem bekannten Produkt- und Leistungsspektrum und ca. 650 Mitarbeiter/innen ohne die Wahrnehmung der wichtigsten fachbereichsübergreifenden Steuerungs- und Querschnittsaufgaben funktionsfähig wäre. Aus dieser Erkenntnis heraus werden diese Funktionen seit Auflösung der ZSU durch den Fachbereich 7 „Interner Service“ mit wahrgenommen. Für diese Aufgaben steht im FB 7 eine!! Stelle des gehobenen Dienstes zur Verfügung; nämlich die hier in Rede stehende Stelle Nr. 7100. Es ist jedoch zu beachten, dass in dieser Stelle nicht nur die genannten Steuerungsfunktionen wahrgenommen werden, sondern auch unverzichtbare Funktionen im Bereich der Organisationsentwicklung im weitesten Sinne. Diese Stelle ist unverzichtbar, um die dringend notwendigen Organisationsuntersuchungen und Rationalisierungsmaßnahmen im Kontext der Haushaltskonsolidierung auf einem Niveau zu ermöglichen, welches man nur als den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ bezeichnen kann.
Der Wegfall der Stelle Nr. 7100 würde dazu führen, dass diese Funktionen nicht mehr wahrgenommen würden, da angesichts der Arbeitsauslastung in den anderen Bereichen des FB 7 bzw. in anderen Fachbereichen der Stadtverwaltung eine Verlagerung auf andere Stellen ausgeschlossen ist.
Die als Anlagen 2
und 3 beigefügten Organigramme verdeutlichen die derzeitige Organisationsstruktur
der Stadtverwaltung bzw. des Fachbereiches 7 „Interner Service“.
V.
3Â Â Aufgabenspektrum des Produktverantwortlichen
„Zentrale Dienste“ und „Organisation“
Zum Zuständigkeits-
und Verantwortungsbereich des/der Produktverantwortlichen gehören folgende
wesentliche Funktionen:
Lfd. Nr. |
Bezeichnung |
Zeitanteil in % |
1 |
Leitungsfunktionen als
Produktverantwortlicher im Sinne der „Funktionsbeschreibung
Produktverantwortung“ gem. Anlage 4 |
15 |
2 |
Organisationsberatung |
30 |
3 |
Erarbeitung von
Rahmenleitlinien |
10 |
4 |
Entwicklung von Konzepten
und Einführung von Instrumenten im Rahmen des TVöD |
5 |
5 |
Klärung von Rechtsfragen
nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NW) und dem
Landesgleichstellungsgesetz |
5 |
6 |
PV Zentraler Einkauf |
10 |
7 |
Konzepte zur Erstellung,
Reproduktion und Speicherung analoger und digitaler Dokumente und Daten |
10 |
8 |
Sonderaufgaben
(Breitbandverkabelung, interkommunale Zusammenarbeit z. B.
Einkaufsgemeinschaften, etc.) |
15 |
|
|
100 |
Einzelheiten ergeben
sich aus der als Anlage 5 beigefügten Tätigkeitsbeschreibung.
Anlagen:
Anlage 1: Stellen-
und Personalkostenkonsolidierungskonzept
Anlage 2:
Organigramm Stadtverwaltung insgesamt
Anlage 3:
Organigramm Fachbereich 7 „Interner Service“
Anlage 4: Funktionsbeschreibung
Produktverantwortung
Anlage 5:
Tätigkeitsbeschreibung Stelle 7100