Betreff
Umbenennung des Timmermanufers zwischen der 1. und 2. Schleuse
Vorlage
420/11
Aktenzeichen
I-572-ke
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Das Teilstück des Timmermanufers zwischen der 1. und 2. Schleuse und die Fortführung des Weges entlang der Ems bis zur B70n werden um- bzw. neubenannt in „Püntenweg“.

 

 


Begründung:

 

Mit Vorlage Nr. 314/11 wurde bereits die Thematik zur Umbenennung des Timmermanufers zwischen der 1. und 2. Schleuse behandelt. Es wurde angeregt, die Fortführung des Rad- und Fußweges ebenfalls von Timmermanufer in Püntenweg umzubenennen.

 

Die Fortführung des Weges über die Bayernstraße hinaus führt keine eigenständige Benennung und wird im Kataster als Weg geführt. Die Darstellung im Lageplan zur Vorlage 314/11 ist somit falsch und wird entsprechend korrigiert.

 

Der Fuß- und Radweg zwischen der Bayernstraße und B70n übt keine Erschließungsfunktion für die angrenzenden Grundstücke aus und kann gemäß der Anregung aus dem Kulturausschuss ebenfalls in Püntenweg benannt werden. Der Weg endet im Bereich der B70n eine Weiterfahrt bis zur Landesgrenze ist nicht möglich.