Betreff
Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp
Vorlage
337/11/2
Aktenzeichen
PG 5.10 - gl
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.            Auf Grundlage der Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) beschließt der Rat der Stadt Rheine (Rat) die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Dorenkamp (Entwicklungskonzept nach § 171e (4) und (5) Baugesetzbuch in Anlage 1).  Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Projekte / Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Dorenkamp unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage aufgeführten Änderungen umzusetzen.

 

2.            Der Rat der Stadt beschließt die Projektliste inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2).

 

3.            Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die für die Jahre 2012 – 2015 erforderlichen Haushaltsmittel wie folgt bei der noch aufzustellenden Haushalts- und Finanzplanung 2012 – 2015 zu berücksichtigen:

 

 

 

Gesamtübersicht

 

 Haushaltsjahre

2012

2013

2014

2015

Insges.

Auszahlungen/Aufwendungen

1.415.730

1.325.835

2.205.835

1.562.500

6.509.900

Einzahlungen/Erträge (Förderung Land)

963.010

900.085

1.383.085

932.750

4.178.930

Eigenanteil Land (einschl. Kosten ohne Förderung

452.720

425.750

822.750

629.750

2.330.970

Budget

452.720

425.750

822.750

629.750

2.330.970

 

Aufwendungen / Erträge (konsumtiv)

 

Haushaltsjahre

2012

2013

2014

2015

Insges.

Aufwendungen (konsumtiv)

778.230

708.335

883.335

890.000

3.259.900

Erträge (Förderung Land)

516.760

467.835

457.335

462.000

1.903.930

Eigenanteil Stadt (einschl. Kosten ohne Förderung)

261.470

240.500

426.000

428.000

1.355.970

Budget

261.470

240.500

426.000

428.000

1.355.970

 

Auszahlungen / Einzahlungen (investiv)

 

Haushaltsjahre

2012

2013

2014

2015

Insges.

Auszahlungen (investiv)

637.500

617.500

1.322.500

672.500

3.250.000

Einzahlungen (Förderung Land)

446.250

432.250

925.750

470.750

2.275.000

Eigenanteil Stadt (einschl. Kosten ohne Förderung)

191.250

185.250

396.750

201.750

975.000

Budget

191.250

185.250

396.750

201.750

975.000

 

 

 

 

4.            Der Rat der Stadt nimmt die in der Projektliste (Anlage 2) dargestellten Folgekosten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung – unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen im Rahmen der Fortentwicklung der Maßnahmen - diese in den jeweiligen Fertigstellungsjahren zu veranschlagen.

 

5.            Der Rat der Stadt Rheine beschließt die räumliche Abgrenzung zum Förderantrag Dorenkamp zur zielgerichteten Entwicklung nach § 171e (3) Baugesetzbuch (Anlage 1 und Anlage 3).


Begründung zur Ergänzungsvorlage:

 

Ausgehend von der politischen Beratung der ursprünglichen Vorlage 337/11 (im Haupt- und Finanzausschuss am 13.9.11 sowie im Rat am 11.10.11) wurden gemeinsame Gespräche zwischen der Stadtverwaltung zusammen mit Vertretern der Fraktionen und dem Fördermittelgeber Bezirksregierung Münster sowie Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV) geführt. Gegenstand der Besprechung waren die im überarbeiteten Integrierten Handlungskonzept Dorenkamp vorgesehenen Maßnahmen.

 

Die wesentlichen Eckpunkte der bisherigen Fördergespräche sind erneut bestätigt worden:

  • Das Land NRW hält an seiner Förderzusage fest und signalisiert deutlich, dass die Umsetzung der Maßnahme auch in Zukunft – unabhängig von der Entwicklung der Förderlandschaft auf Bundes- oder Landesebene - unterstützt wird.
  • Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des erfolgreichen Förderprogramms Soziale Stadt bleiben bestehen (Finanzierungskooperation der EU, des Bundes und des Landes NRW), der Förderanteil wird auch zukünftig bei 70% (Bestandgarantie) liegen, so dass 30% der Kosten durch die Stadt Rheine als Eigenanteil aufgebracht werden müssen. Im Falle einer ungünstigen Entwicklung des kommunalen Haushaltes ist eine höhere Finanzierung des Landes möglich.
  • Die inhaltliche Konzeption des Integrierten Handlungskonzeptes Dorenkamp wird weiterhin mitgetragen, u.a. die Begründung des Stadtteils Dorenkamp als Projektgebiet oder die Herleitung der städtebaulichen Ziele.

 

Weiterhin wurden Änderungen an der Maßnahmen- und Finanzierungskonzeption entwickelt, die mit dieser Vorlage nunmehr politisch beschlossen werden müssen, um am weiteren Förderverfahren teilhaben zu können. Die Änderungen sind im Folgenden aufgeführt und in die beigefügte überarbeitete Projektliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht aufgenommen.

 

  1. Alle Maßnahmen im Handlungsfeld Wohnen und Wohnumfeld, die der planerischen Konzeptfindung und Beratung von Eigentümern dienen, werden aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhanges in einem Maßnahmenbündel zusammengefasst. Hierdurch wird der Grundgedanke gestützt, in denjenigen (im Rahmenplan dargestellten) Quartieren beginnen zu können, in denen die Eigentümersituation rasche Erfolge verspricht. An der grundsätzlichen Handlungsnotwendigkeit in allen Quartieren besteht jedoch kein Zweifel.

Daher werden die Maßnahmen, ehemals A2, A3 sowie A6 bis A11 kostenmäßig in die Maßnahme neu A2 (A2a – A2g) zusammengeführt. Die ursprüngliche Gesamtsumme der Maßnahmen ehemals A2, A3 und A6-A11 kann aufgrund synergetischer Vorteile reduziert werden.

 

  1. Das Hof- und Fassadenprogramm (Maßnahme A4) wird auf die Hälfte der ursprünglichen Kostenschätzung reduziert. Soweit sich diese Maßnahme sehr erfolgreich im Umsetzungsprozess zeigt, hat das MWEBWV eine Anerkennung höherer Projektkosten signalisiert.

 

  1. Die Maßnahme B1 (Nachnutzung der Damloup-Kaserne) ist weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Erneuerung des Dorenkamps. Die unklare Einstellung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und mögliche zukünftige, alternative Förderzugänge führen jedoch derzeit nicht zwingend zu dem Schluss, dass diese Maßnahme prioritär einzustufen ist.

Daher ist diese Maßnahme zwar weiterhin Teil dieses Gesamtkonzeptes; Möglich Aufwendungen werden jedoch nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

  1. Die Aufwertung der Neuen Mitte (Maßnahme B2) wird als wichtig eingestuft und erhält die Priorität B statt C. Die Teilmaßnahme Verlagerung der Bushaltestelle wird in diesem Kontext mit einer Priorität C versehen.

 

  1. Die Aufwertung des Kirmesplatzes ist eine wichtige und bedeutende Maßnahme; jedoch soll die politische Durchführungsentscheidung von einer vorgeschalteten Bürgerbeteiligung abhängig gemacht werden.

 

  1. Die Maßnahme B10 (Naturerlebnisraum „Wildnis“) erhält die Priorität B, die Maßnahme B12 (Gestaltung von Eingangszonen) die Priorität C.

 

  1. Die Maßnahmen im Handlungsfeld Bildung, Qualifizierung und soziale Infrastruktur C1 (Verbesserung Bildungsangebote), C3 (Vernetzung Dorenkamp) und C4 (Bildungsangebote neue Medien) sind ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der Entwicklungsziele des Integrierten Handlungskonzeptes. Jedoch besteht kein Förderzugang im Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt mehr. Der bisher vorgesehene Eigenanteil (150.000 €) wird dennoch zur Beschlussfassung aufgeführt, um die Option zu sichern, im Prozessverlauf alternative Fördermöglichkeiten zu nutzen und den dann notwendigen Eigenanteil zu sichern.

 

  1. Die Umnutzung der Triebwagenhalle westlich des Bahnhofs wird als Teil der Entwicklung des Programmgebietes Dorenkamp eingeschätzt und bleibt somit als Förderansatz bestehen. Im Detail sind jedoch noch Vorarbeiten und fördertechnische Prüfungen nötig, was die Höhe der förderfähigen Kosten und die Abstimmung mit bereits bewilligten und umgesetzten Fördermitteln der Bahnkonversion betrifft. Die Schätzung der förderfähigen Kosten zum aktuellen Zeitpunkt kann nur pauschal erfolgen und wird hier mit 20% verortet.

 

  1. Für die Maßnahme D1 im Handlungsfeld Lokale Ökonomie besteht ebenfalls aufgrund neuester Änderungen in den Fördervorgaben des Bundes kein Förderzugang mehr. Die Stärkung der lokalen Ökonomie wird dennoch als wichtiger Baustein der Stadtteilentwicklung bestätigt, so dass die geschätzte Maßnahmensumme bestehen bleibt. In der Prozessdurchführung sind alternative Förderzugänge durchaus möglich, jedoch im Bereich der Wirtschaftsförderung Bund und Land. Demnach würden mögliche Eigenanteile in den Zuständigkeitsbereich der Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH (EWG) fallen und sind daher hier nicht berücksichtigt worden.

 

Bezogen auf die zeitliche Verortung der Eigenanteile der Stadt ist folgende Erläuterung zu berücksichtigen:

Aus Sicht des Fördermittelgebers Land NRW wird in einem Förderbescheid eine in einem definierten Zeitraum abzuschließende Maßnahme zugesagt. Der konkrete Zeitpunkt der Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils hingegen kann hiervon abweichen, da z.B. die Vergabe eines Gutachtens und die Begleichung von (Teil-) Zahlungen zeitlich erheblich voneinander abweichen können. In der angefügten Projektliste sind die für die Stadt erheblichen Zeitpunkte der Eigenanteile und Kosten (aufgeteilt in Bruttokosten, Einzahlungen und verbleibender Eigenanteil) dargestellt.

Ferner sind diese Kosten in konsumtive und investive Bestandteile aufgeteilt.

 

Für das weitere erfolgreiche Förderverfahren ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt Rheine den Beschluss mit den aufgeführten Änderungen zur Umsetzung, zur Sicherstellung des finanziellen Rahmens in der heute absehbaren Form und zur räumlichen Definition des Programmgebiets fasst.

Zum Beschluss stehen

ein Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp (Anlage 1, unverändert),

eine Projektliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2, verändert) und die räumliche Abgrenzung (Anlage 3, verändert)

zur Verfügung.

 

Auf Grundlage dieses Beschlusses wird ein sogenannter Umstellungsantrag bei der Bezirksregierung Münster bis Mitte November 2011 eingereicht. Bei einer positiven Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Kreises Steinfurt wird daraufhin ein Rahmen- und ein Projektförderbescheid des Landes NRW bis Ende Dezember 2011 erwartet, die den Beginn der konkreten Maßnahmenumsetzung des Projektes darstellen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp nach § 171 e (4) und (5) BauGB (unverändert)

Anlage 2 – Projektliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht (verändert)

Anlage 3 – Abgrenzung nach § 171 e (3) BauGB (verändert)