Betreff
Betreibermodelle für den Betrieb eines Backoffice für Sport in Ganztagsschulen
Vorlage
435/11
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, die verbleibenden Erträge (Rückstellungen) aus den Nutzungsgebühren 2010 für städtische Sporteinrichtungen in Höhe von 17.792 € für das Projekt „Einrichtung eines Backoffice zur Sicherstellung sportli­cher Angebote im Ganztagsunterricht“ zur Verfügung zu stellen.

 


Begründung:

 

Der Sportausschuss hat am 15. Juni 2011 die Verwaltung beauftragt, in Koope­ration mit dem Stadtsportverband bis zur heutigen Sitzung Betreibermodelle für ein Backoffice zu erarbeiten.

Hierzu wurden 50 Prozent der Resterträge (= 17.792 €) aus Nutzungsgebühren des Jahres 2010 reserviert.

 

Das Thema wurde in einem Fachgespräch am 21.09.2011, an denen die sportpo­litischen Sprecher der Ratsfraktionen, ein Vertreter des Stadtsportverbandes so­wie Mitarbeiter der Stadt Rheine teilgenommen haben, erneut aufgegriffen.

Es wurde der Wunsch geäußert, dass kurzfristig ein Termin zwischen Stadtsport­verband, Vertretern des TV Jahn Rheine und des TV Mesum sowie der Stadt Rheine vereinbart werden solle, um entsprechende (Vor-)Überlegungen zur Or­ganisationsform und Struktur des Backoffice anzustellen.

Die Verwaltung wurde gebeten, auf der Grundlage dieses Treffens eine Entschei­dungsvorlage für die heutige Sitzung zu fertigen.

 

Die vorgenannte Besprechung hat am 30. September 2011 stattgefunden.

 

In der Unterredung wurde einvernehmlich vereinbart, in einem ersten Schritt die Aspekte und Voraussetzungen zu erarbeiten, die für den Betrieb eines Backoffice erforderlich sind, um im nächsten Schritt zu überlegen, in welcher Organisati­onsform ein optimaler Betrieb möglich ist. Die Ergebnisse sind nachstehend dar­gestellt:

 

A. Ziele und Voraussetzungen für den Betrieb eines Backoffice

 

I. Ziele

 

1. Jeder Sportverein bekommt eine reelle und realistische Zugangsmöglichkeit für die Durchführung von Sportangeboten im Ganztag.

 

2. Jedes Sportangebot im Ganztag soll von einem Sportverein durchgeführt wer­den, um Übergangsmöglichkeiten zum Vereinsleben, Wettkampfsport und dem Ehrenamt zu bieten. Dadurch soll die Struktur des organisierten Sports gesichert und gleichzeitig kleineren Vereinen eine Zukunftsperspektive geboten werden.

 

3. Durch eine gemeinsame Ausrichtung der Vereine und durch eine hohe Qualität der An­gebote mit dem Ziel der Entwicklungsförderung der Schülerinnen und Schüler sollen Schulleitungen, Eltern und Kinder von den Angeboten überzeugt werden.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass das Prinzip der Freiwilligkeit herrscht. Kein Verein muss seine Angebote über das Backoffice anbieten, son­dern kann auch (weiterhin) direkt mit den Schulen zusammenarbeiten. Eine Be­schränkung ist also nicht angedacht. Vielmehr soll mit dieser Form bewirkt wer­den, dass auch kleinere Vereine, die nicht bzw. über eine nicht ausreichende Infrastruktur verfügen, am Sportangebot im Ganztag teilhaben können.

 

II. Planungen

 

1. Der Bedarf an den Schulen muss festgestellt werden (quantitativ und qualita­tiv) und mit den schulpädagogischen Lerninhalten übereinstimmen. Hier sind zahlrei­che Gespräche mit Schulleitungen, OGS-Leitungen, Schulkonferenzen und Lehrer(inne)n zu füh­ren.

 

2. Ein Abgleich der Bedarfe mit dem Angebot der Sportvereine ist vorzunehmen. Auch in diesem Bereich sind vielfältige Gespräche mit Vereinsvertretern zu füh­ren.

 

3. Nach einer Bestandserhebung ist auch zukünftig ein ständiger Austausch er­forderlich, um Veränderungen Rechnung tragen zu können.

 

III. Umsetzung

 

1. Für die Schulen soll ein Angebotskatalog erstellt und gepflegt werden, um ei­nen schnellen und einfachen Überblick sicherzustellen und die Auswahl an offe­nen Vereinssportangeboten für die Ganztagsschulen zu ver­einfachen.

 

2. Rekrutierung interessierter und qualifizierter Ãœbungsleiter/innen.

 

3. Qualifizierung der eingesetzten Übungsleiter/innen. In diesem Zusammenhang besteht gegebenenfalls die Möglichkeit der Unterstützung durch den Kreissport­bund.

 

4. Qualitätssicherung des Angebotes (z.B. Vertretungen regeln und organisieren, überprüfen der Qualifizierung).

 

5. Finanzielle Abwicklung über Backoffice.

Hierfür spricht, dass die wesentlichen Informationen und Erfahrungen bezüglich der Angebote, geleisteten Stunden und eingesetzten Übungsleiter/innen bereits vorliegen. Au­ßerdem ist diese Organisationsform für die Schulen der einfachste Weg, da sie für das gesamte Sportangebot im Ganztag einen Ansprechpartner haben.

Das Verfahren zur Abrechnung zwischen Backoffice und Vereinen ist – genauso wie die Frage der steuerrechtlichen Relevanz – noch im Detail zu prüfen.

 

6. Anwendung einheitlicher Standards bei der Bezahlung der Sportangebote im offenen Ganztag.

 

IV. Finanzierungsplan

 

Die nachfolgende Aufstellung stellt eine erste Planung mit Kostenschätzung dar. Die Inhalte können genauso wie die Beträge im Rahmen der Detailplanung vari­ieren, so dass entsprechende Anpassungen möglich sein müssen. Das verfügbare Gesamtbudget (= 17.792 €) ist jedoch in jedem Fall einzuhalten.

 

Tätigkeiten/Komponenten

Betrag

Aufwendungen für Gespräche mit Schulen

3.000 €

Aufwendungen für Gespräche mit Vereinsvertretern und Übungsleitern

2.500 €

Qualifizierungs-/Lehrgangsgebühren für Übungslei­ter/innen

4.000 €

Erstellen und Drucken eines Angebotskataloges

1.000 €

Personalmarketing sowie –rekrutierung (Anzeigen, Gespräche)

1.500 €

Qualitätssicherung (Vertretungen garantieren)

1.000 €

Sportgeräte (soweit in den Hallen nicht zugänglich)

2.000 €

Sachaufwendungen (Fahrtkosten, Porto, Telefon)

1.500 €

Sonstiges

1.292 €

Gesamtbetrag

17.792 €

 

V. Projektorganisation

 

Als Projektorganisation ist vorgesehen, eine Lenkungsgruppe sowie drei Teilpro­jektgruppen zu bilden, die folgende personelle Zusammensetzung haben und Aufgaben übernehmen:

 

Lenkungsgruppe: - Ein Vertreter des Stadtsportverbandes

                          - Ein Vertreter der Stadt Rheine

                          - je ein Vertreter aus den Teilprojektgruppen

=> insgesamt 5 Personen

 

Teilprojektgruppe 1:  2 bzw. 3 Vereinsvertreter/innen

                              

Aufgaben:

- Aufwendungen für Gespräche mit Schulen (Bedarfe erfragen)

- Aufwendungen für Gespräche mit Vereinsvertretern (Möglichkeiten eruieren)

- Prognosen entwickeln

 

Teilprojektgruppe 2: 2 bzw. 3 Vereinsvertreter/innen

 

Aufgaben:

- Standards definieren

- Qualifizierung/Lehrgänge planen und durchführen (lassen)

- Hospitationen

- Qualitätssicherung (Vertretungsregelungen garantieren)

- Personalmarketing sowie -rekrutierung (Ãœbungsleiter/innen)

- Entwicklung einer kostendeckenden Perspektive

 

Teilprojektgruppe 3: 2 bzw. 3 Vereinsvertreter/innen

 

Aufgaben:

- Zusammenstellung inhaltlicher pädagogischer Konzepte

- Erstellen und Drucken des Angebotskataloges

- Sportgeräte

 

VI. Zeitplan

 

-> Projektarbeit Vereine/Schulen:      Dezember 2011 bis Ende März 2012

-> Katalogerstellung und Marketing:   März 2012 bis Ende April 2012

-> Zuordnung der Angebote zu den

     Übungsleiter(inne)n:                     April 2012 bis Ende Juli 2012

-> Umsetzung für lfd. Betrieb:           ab August 2012 (Schuljahr 2012/13)

 

B. Betreibermodelle

 

Insgesamt sollen vier Betreibermodelle betrachtet werden:

 

I. Betrieb des Backoffice über den Sportservice der Stadt Rheine

II. Betrieb des Backoffice über den Stadtsportverband

III. Verzicht auf ein Backoffice (= selbstständige und individuelle Gestaltung durch die einzelnen Sportvereine)

IV. Betrieb des Backoffice über einen oder mehrere Sportvereine

 

I. Betrieb des Backoffice über den Sportservice der Stadt Rheine

 

Für diese Organisationsform spricht, dass die Neutralität bei der Vergabe der Sportangebote im Ganztag von allen Vereinen als gegeben betrachtet werden kann; der Sportservice bzw. die Stadt Rheine verfolgt in diesem Bereich keine Eigeninteressen.

Gegen dieses Modell spricht vor allem, dass die Stadt Rheine bezüglich der ange­botenen Sportarten, verfügbaren Übungsleiter(inne)n und der Qualifizierungsfra­gen nicht ausreichend vernetzt ist. Diese Bedingungen sind in einem Sportverein deutlich besser erfüllt.

Hinzu kommt eine dauerhafte zusätzliche Arbeitsbelastung, die mit dem vorhan­denen Personal (2,5 Stellen inklusive Leitung) voraussichtlich nicht in der not­wendigen verlässlichen Form geleistet werden könnte.

 

 II. Betrieb des Backoffice über den Stadtsportverband

 

Der Stadtsportverband kommt allein aufgrund seiner ehrenamtlichen Struktur nicht für den Betrieb des Backoffice in Betracht. Eine ständige Erreichbarkeit, die zweifelsfrei erforderlich ist, um eine optimale „Versorgung“ der Schulen sicherzu­stellen, kann nicht geleistet werden.

 

III. Verzicht auf ein Backoffice

 

Dies würde dazu führen, dass jeder Verein selbstständig bzw. allein mit den Schulen über Angebote verhandeln müsste.

Dies ist – zumindest in Einzelfällen – möglich und auch bereits erprobte und be­währte Praxis.

In der überwiegenden Zahl sind die Rheiner Sportvereine im Ganztag jedoch noch nicht integriert. Unter unveränderten Bedingungen ist auch zukünftig nicht zu erwarten, dass die Mehrheit der Sportvereine am Ganztag partizipiert. Dies ist jedoch erklärtes Ziel der Fachtagung und Wunsch der Politik.

 

 

 IV. Betrieb des Backoffice über einen oder mehrere Sportvereine

 

Dieses Betreibermodell stellt aus Sicht der Besprechungsteilnehmer die bestmög­liche Alternative dar, weil sich in ihnen das Expertenwissen bezüglich vorhande­ner Personalkapazitäten, Qualifizierung der Übungsleiter sowie deren Verfügbar­keit bündelt.

Die ständige Erreichbarkeit des Backoffice könnte sichergestellt werden, notwen­dige Personalressourcen wären verfügbar (Dienstleistungspool) und perspekti­visch könnten alle Vereine als Bildungspartner mit den Schulen zusammenarbei­ten.

 

Vor allem die Sportvereine selber wissen um ihre Möglichkeiten aber auch ihre Grenzen und können auf „Augenhöhe“ miteinander ins Gespräch kommen bzw. kooperieren.

Angestrebt ist darüber hinaus, allen Vereine eine Empfehlung über die Honorie­rung der geleisteten Ganztagsarbeit zu geben.

 

Vorgeschlagen wird deshalb einvernehmlich, dieses Modell im Rahmen der ge­planten Projektorganisation zu konkretisieren.

 

Abschließend wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Finanzmittel i.H.v. 17.792 € eine einmalige „Anschubfinanzierung“ dar­stellen.
Mit der Umsetzung des Betreibermodells zum Schuljahr 2012/2013 muss ein kostendeckender Betrieb ge­währleistet sein.

 


Anlagen: