Betreff
Antrag vom SV Grün-Weiß-Rheine auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für den Bau eines Kunstrasenplatzes
Vorlage
437/11
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Sportausschuss stimmt dem Vorhaben zu, einen Kunstrasen auf dem

Vorfeld 1 des Jahn-Stadions zu erstellen.

 

2. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, im Jahr 2011 außerplanmäßige Mittel  i.H.v. 150.000 € durch Umschichtung aus dem Ansatz für Investitionskostenzuschüsse (Ergebnisplan) bereitzustellen.


Begründung:

 

 

Nach der Vorstellung der Gutachten über mögliche Standorte von Kunststoffrasenplätzen in der Sportausschusssitzung am 15.06.2011 ist seitens der Politik der Wunsch geäußert worden, mit den nunmehr verbindlichen Zahlen im Arbeitskreis „Kunstrasen“ unter Moderation des Stadtsportverbandes weiter an diesem Thema zu arbeiten.

 

Die avisierte Sitzung der AK Kunstrasen hat am 15.09.2011 stattgefunden, die Ergebnisse wurden den sportpolitischen Sprechern der im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen am 21.09.2011 vorgestellt:

 

  1. Die Errichtung des 1. Kunstrasenplatzes soll auf dem Vorfeld 1 des Jahn-Stadions erfolgen.
  2. Die Vereine sind bereit sich an der Finanzierung zu beteiligen.
  3. Eine Lenkungsgruppe zur Umsetzung des Projektes ist mit folgenden Teilprojektgruppen zu gründen:

-> Lenkungsgruppe (Verwaltung, SSV, Teilprojektgruppenleiter/innen)

-> Teilprojektgruppe Planung/Gutachten/Technik/Erstellung/Pflege

-> Teilprojektgruppe Finanzierung/Refinanzierung/Nutzungsgebühren

-> Teilprojektgruppe Belastungsplanung/Nutzungskonzept

  1. Vorstellung des Konzeptes (Verwaltung/politische Parteien/Vereine)
  2. Anträge zur Finanzierung sind zu stellen (Mittel aus dem Sporthaushalt müssen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 bereit gestellt werden.
  3. Die Fertigstellung soll im Sommer 2013 erfolgen.

 

Laut vorliegendem Gutachten betragen die voraussichtlichen Kosten insgesamt rund 542.000 € (Stand 03/2011).

 

Hiervon beabsichtigt die Verwaltung, im aktuellen Haushaltsjahr einen Betrag i.H.v. 150.000 € als Investitionsmittel überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Dem Haushaltsansatz für Investitionskostenzuschüsse von 259.000 € stehen durch Bescheide gebundene Beträge von etwa 59.000 € gegenüber.

Noch in diesem Jahr durchzuführen sind notwendige Reparaturarbeiten an Sportgeräten in städtischen Sportanlagen; außerdem zu erwarten ist, dass bis zum Jahresende von einigen Sportvereinen Anträge auf Bezuschussung von Sportgeräten gestellt werden, die den Etat belasten werden.

Nach aktuellem Planungsstand ist davon auszugehen, dass somit 150.000 € nicht benötigt werden, die somit zur Finanzierung des Kunstrasenplatzes eingesetzt werden könnten.

Zuständiges Gremium für die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel über 50.000 € ist der Rat der Stadt Rheine. Für diesen Betrag ist deshalb ein Empfehlungsbeschluss zu fassen.

 

Mit der Bereitstellung dieser Mittel ist eine solide Grundlage geschaffen, mit der die AK Kunstrasen die weiteren Planungen auch bezüglich der übrigen Rahmenbedingungen in Angriff nehmen kann.

Dort sind vor allem die weiteren finanziellen Rahmenbedingungen zu erörtern bzw. abzustimmen:

-> in welchem (finanziell bewertbarem) Umfang können Eigenleistungen erbracht

     werden?

-> welche finanzielle Beteiligung kann seitens der teilnehmenden Vereine erbracht

     werden?

-> welche finanzielle Beteiligung wird von der Stadt Rheine im Rahmen weiterer

     Mittelumschichtungen in den Jahren 2012 ff. erwartet?


Aufgrund der zuvor beschriebenen offenen Fragen wird vorgeschlagen über den Antrag vom SV Grün-Weiß Rheine zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu entscheiden, sondern wie im Beschlussvorschlag formuliert zu verfahren.

 


Anlagen:

 

Antrag vom SV Grün-Weiß Rheine auf Investitionskostenzuschuss für einen Kunstrasenplatz