Betreff
Sachstandsbericht Konjunkturprogramm II
Vorlage
004/11
Aktenzeichen
VV K 4.2 Za
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Abwicklung der Projekte aus dem Konjunkturprogramm II zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

 

Mit Bescheid vom 08. April 2009 hat die Bezirksregierung Münster auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung zusätzlicher Investitionen in Nordrhein-Westfalen (Investitionsförderungsgesetz NRW –InvföG) ab Bekanntgabe des Bescheides bis 31.12.2011 (Bewilligungszeitraum) der Stadt Rheine Mittel in Höhe von

 

11.012.662,00 EURO

 

bereitgestellt, die für die Investitionsschwerpunkte Bildungsinfrastruktur in Höhe von 7.797.430 EURO und für Infrastruktur in Höhe von 3.215.232 EURO bewilligt  wurden.

 

Da die von der Stadt Rheine geplanten Investitionen für den Bereich Bildungs-infrastruktur weitaus höher waren als die vom Land zugewiesenen Mittel wurde von der Möglichkeit des Mitteltausches mit Kommunen in NRW Gebrauch gemacht, so dass tatsächlich für den Bereich Bildungsinfrastruktur 9.362.670 EURO und für den Bereich Infrastruktur 1.649.992 EURO verwandt werden können.

 

Es wird auf die hierzu gemachten Ausführungen in den HFA-Vorlagen 551/10 und 260/11verwiesen.              

 

Die einzelnen Investitionsmaßnahmen, die mit diesen zugewiesenen Investitionsmitteln verwirklicht werden sollen, sind sowohl im Schul- als auch im Bauausschuss vorgestellt worden. Auf die entsprechenden Vorlagen wird ebenfalls verwiesen.

 

Mit Verfügung vom 07. Juli 2011 hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass von den Empfängerkommunen geprüft werden sollte, ob die getrennt für die beiden Förderbereiche zugewiesenen Mittel vollständig entsprechend der Aufteilung im laufenden Jahr abgerufen werden können. Sofern eine Umschichtung als erforderlich angesehen werden sollte, um die Mittel vollständig und zweckgerecht verwenden zu können, sollte dieses bis zum 09. Sept. 2011 an die Bezirksregierung Münster gemeldet werden.

 

Die darauf hin im Fachbereich 5 durchgeführte Überprüfung hat ergeben, dass bei den 3 Maßnahmen  für die energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung insgesamt ein Betrag von 48.984 € nicht benötigt wird, der für den Bildungsinfrastrukturmaßnahmen eingesetzt werden sollte und zwar für Brandschutzmaßnahmen im Kopernikus-Gymnasium.

 

Mit Bescheid vom 04. Oktober 2011 hat die Bezirksregierung Münster der Veränderung zugestimmt, so dass nunmehr für den Bereich Bildungsinfrastruktur 9.411.654 EURO und für den Bereich Infrastruktur 1.601.008 EURO zur Verfügung stehen.

 

Unabhängig von diesem Mitteltausch sind, um die Konjunkturmittel optimal auszunutzen, weitere Umschichtungen zwischen den einzelnen Bildungsinfrastrukturmaßnahmen vorgenommen worden, die der Bezirksregierung gemeldet worden sind.

 

Da derzeit noch die letzten Schlussrechnungen für den Erweiterungsbau bzw. für die  Sanierungsmaßnahmen am Kopernikus-Gymnasium geprüft werden, werden ggf. weitere Mittelumschichtungen zwischen einzelnen Maßnahmen noch im Dezember erforderlich werden.

 

Die entsprechenden Maßnahmen werden zurzeit abgerechnet. Die letzten Mittel sowohl für die Infrastruktur- als auch für Bildungsinfrastrukturmaßnahmen werden bis spätestens zum 15. Dezember abgerufen.

 

Aus der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung ist ersichtlich, um welche Maßnahmen der Investitionsschwerpunkte Bildungsinfrastruktur und Infrastruktur es sich im Einzelnen handelt.

 

 

Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur

 

Mit der BauA-Vorlage 513/10 ist ein Sachstandsbericht über die Mittelverwendung im Bereich Bildungsinfrastruktur gegeben worden. Insgesamt sind 11 Maßnahmen der Bezirksregierung angezeigt worden, die aus den Mitteln des Konjunktur-Programms  finanziert werden.

 

Dabei ist die Erweiterung des Kopernikus-Gymnasiums mit insgesamt 7.321.654 € gefördert worden. Für energetische Sanierungsarbeiten ist dabei ein Betrag von 527.000 € verwandt worden.

 

Die restlichen Mittel aus dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur in Höhe von 2.090.000 € sind für energetische Sanierungen an Schulgebäuden verwandt worden.

 

Bisher ist die teilenergetische Sanierung der Turnhalle der Marien-Grundschule abgerechnet worden.

 

Die Mittelbedarfe haben sich gegenüber der in der BauA-Vorlage 513/10 genannten Höhe verändert, um, wie bereits ausgeführt, die Fördermittel optimal einzusetzen. Die Beträge, die für die einzelnen Maßnahmen zurzeit abgerechnet werden, können aus der als Anlage 1 beigefügten Auflistung entnommen werden.

 

 

 

 

 

Investitionsschwerpunkt Infrastruktur

 

Von den insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1.601.008 EURO sind 572.408 EURO für die Sanierung von 14 Wirtschaftswegen bereits in 2010 verausgabt und mit der Bezirksregierung abgerechnet worden.

 

Der restliche Betrag von nunmehr 1.028.600 EURO ist für 3 Maßnahmen im Rahmen der energetischen Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Maßnahmen Konjunkturförderprogramm