Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Â
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den
kw-Vermerk für die Stelle 3703 „Wachabteilungsführer“
zum 1. Januar 2012
aufzuheben und den Stellenplan entsprechend zu ändern.
Begründung:
Â
I. Â Allgemeine
Ausgangssituation – Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept
Angesichts der sich dramatisch
verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden
allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre 2006 das sog.
Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und am 5. Dezember
2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06). Im Rahmen dieses
Konzeptes wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und
Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden
einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart
werden kann.Die im Rahmen dieses Konzeptes definierten Kategorien und Maßnahmen
sind in der Anlage 1 dargestellt.
Die überwiegende Zahl der Planstellen bei der
Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und III. zugeordnet. Daraus folgt,
dass bei jeder Stellenvakanz teilweise aufwändige organisatorische
Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für derartige
Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden
personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater
ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit
der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde in der
Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe
„Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation des Fachbereichsleiters
„Interner Service“ führen die Controller(innen) aller 6 Fachbereiche der
Stadtverwaltung stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste verwaltungsinterne
Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits vor und werden in
die nächsten Stellenplanberatungen einfließen. In diesem Sinne wurden
Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes in mehreren
Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv diskutiert.
II. Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008
– 2015
Zur konkreten
Ausgestaltung des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes war es
notwendig, für einen überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende
personelle Entwicklung bei der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck
wurde im Jahre 2008 eine Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für den
Zeitraum 2008 – 2015 erstellt. Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche
Einflussfaktoren gibt, die in einer Verwaltung unserer Größenordnung kaum
statistisch planbar sind. Für eine annähernd realistische Planung war es daher
insbesondere erforderlich, die im Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation
möglichst realistisch einzuschätzen. Neben den bekannten Altersgrenzen ist
dabei auch ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im
Rahmen der Altersteilzeit eine feste Planungsgröße.
Unter
Berücksichtigung der erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen, dass bis zum
Ende des Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine
ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung der
Verwaltung bis 2015Â 18 Planstellen
eingespart werden. 39 Stellen sollen durch die Einstellung und Ãœbernahme von
Auszubildenden und 23 Stellen extern wieder besetzt werden. Nach dem
derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel erreichbar sein.
III. Gewährung
von Altersteilzeit (ATZ) als Element der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
2008 – 2015
Um das Ziel des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist eine möglichst
planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im Rahmen dieses sog.
aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine eine
Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt Rheine
beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt
33 Mitarbeiter(innen) Gebrauch gemacht, sodass die Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt
werden konnte.
IV. Ausweisung
von kw-Vermerken im Rahmen der Stellenpläne 2010 und 2011
Die nach der Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18 Stelleneinsparungen können
aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus nicht in allen Fällen konkret
stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die Verwaltung in mehreren
Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA erklärt, dass sie
dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen wird.
Wegen dieser fehlenden Konkretisierung der
Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege der
Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die altersteilzeitbedingt
frei werdenden Planstellen einen kw-Vermerk erhalten. Dieser Vermerk bedeutet,
dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem Ausscheiden des Stelleninhabers
bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für eine Wiederbesetzung nicht mehr
zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung hat bei verschiedenen
Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der kw-Vermerke im Kontext
des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes kein geeignetes Mittel
ist, die gesteckten Ziele schneller oder effizienter zu erreichen. Gleichwohl
wurden die kw-Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den Stellenplan 2011
übernommen verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer entsprechenden
Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes einzelnen
kw-Vermerkes zu entscheiden.
V. Stellenpriorisierung
Die Stelle 3703 „Wachabteilungsführer“ ist im aktuellen Stellenplan nach Besoldungsgruppe A 10 g. D. ausgewiesen und mit einem kw-Vermerk versehen.
Der jetzige Stelleninhaber hat von der Altersteilzeitregelung Gebrauch gemacht und wechselt im Juni 2012 in die Freistellungsphase.
Im Rahmen des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes
ist diese Stelle der Prioritätenkategorie „1.1“ und im Maßnahmenkatalog der
Kategorie „I“ zugeordnet. D. h., es handelt sich um eine Pflichtaufgabe ohne
Gestaltungsmöglichkeit. Die Stelle ist per Gesetz vorgeschrieben, es besteht
kein Handlungsspielraum. Die Maßnahmenkategorie „I“ bedeutet, dass keine
Detailprüfung erforderlich ist und die Stelle unverzüglich wiederbesetzt werden
muss.
VI.
Bedeutung der Stelle
Der Stelleninhaber organisiert den
Dienstbetrieb einer der drei Wachabteilungen der Feuerwehr Rheine, sowohl auf
dem Gebiet der Gefahrenabwehr, als auch des Rettungsdienstes. Er ist bei
Gefahrenabwehreinsätzen der Einsatzleiter der ausrückenden hauptamtlichen
Kräfte.
Gemäß der gesetzlichen Vorschriften des
Feuerschutzhilfegesetzes NRW (FSHG) ist die Stadt Rheine verpflichtet nach
gewissen Kriterien hauptamtliches Personal der Feuerwehr vorzuhalten. Die
Stärke des Personals ist im Brandschutzbedarfsplan( Entwurf) festgelegt.
Aus diesen Gründen muss diese Stelle sofort
wieder besetzt werden.
Anlagen:
Stellen- und Personalkonsolidierungskonzept