Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung mit dem Stand der Daten zum 31. Oktober 2011 zur Kenntnis.
Begründung:
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Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „ Controlling und Berichtswesen“ sind für die
Stichtage 31. Mai und 31. Oktober eines jeden Haushaltsjahres unterjährige
Berichte der Fachbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist
insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die
Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplan sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Die Rahmenleitlinie sieht
vor, dass grundsätzlich je Budget im Haushaltsplan ein eigener Bericht abzugeben
ist.
Unter Punkt 5.4.3 der
Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Abweichungen definiert,
über die berichtet werden muss.
Zum Berichtstermin 31. Oktober
20111 sind für den Fachbereich 3 keine Abweichungen innerhalb der Ergebnisrechnung
erkennbar, die den unter Punkt 5.4.3.der Rahmenleitlinie „Controlling und
Berichtswesen“ festgelegten Rahmen überschreiten.
Anlagen:
Bericht 31.10.2011