Betreff
Eingaben an den Rat der Stadt bzw. an den Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage
452/11
Aktenzeichen
FB 7- el
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss kommt nach Prüfung der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Anregung bzw. Beschwerde im Sinne des § 24 Gemeindeordnung NW zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Anregung bzw. Beschwerde nicht erforderlich ist.


Begründung:

 

Gem. § 24 GO hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Erledigung dieser Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten. Die näheren Einzelheiten regelt gemäß § 24 Abs. 2 GO NW die Hauptsatzung.

 

Im § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Rheine ist hierzu festgelegt, dass der Haupt- und Finanzausschuss für die Prüfung der Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO zuständig ist.

 

Das praktische Verfahren zur Gewährleistung dieses wichtigen demokratischen Beteiligungsrechtes hat in der Stadt Rheine seit jeher sehr effektiv und bürgernah funktioniert.

 

Wie im Haupt- und Finanzausschuss am 28. Juni 2011 unter dem Tagesordnungs­punkt „Anfragen und Anregungen“ erörtert und inzwischen in verschiedenen Presseveröffentlichungen dargestellt wurde, nutzt ein Bürger unserer Stadt das Instrument der Anregungen und Beschwerden seit längerem sehr intensiv. Insofern hat sich die Notwendigkeit ergeben, das Verfahren zur Prüfung und weiteren Bearbeitung der Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NW dieser Situation anzupassen.

 

Zu diesem Zweck werden dem Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Eingaben an den Rat der Stadt bzw. an den Haupt- und Finanzausschuss“ alle Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO vorgelegt.

 

Zu dem als Anlage 1 beigefügten Bürgerantrag wird ergänzend darauf hingewiesen, dass nach Auffassung der Verwaltung den Hinweisen der Staatskanzlei NRW entsprechend verfahren wird. Die Bürgeranträge der Petenten werden allen Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses als dem hierfür zuständigen Ausschuss in vollem Wortlaut zur Verfügung gestellt, sodass sie sich schon im Vorfeld der Sitzung ausgiebig damit auseinandersetzen können.

Da diese Bürgeranträge in der Regel von den Petenten auch sehr ausführlich erläutert sind, erübrigt sich eine weitergehende Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Beschlussvorbereitung.

 

Auch andere Entscheidungsvorlagen werden vom Rat und seinen Ausschüssen häufig ohne Diskussionen beschlossen. In den bisherigen Vorlagen über „Eingaben an den Rat bzw. an den HFA“ spiegelt sich die von der Staatskanzlei geforderte „Stellungnahme“ des Haupt- und Finanzausschusses in der Zustimmung zum Beschlussvorschlag wieder.

Der Beschluss wurde den Petenten bisher immer unmittelbar nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses schriftlich mitgeteilt.


Anlagen:

 

Eingabe gem. § 24 GO vom 16.11.2011