Betreff
Weitere Sanierung der Straßenbeleuchtung
Vorlage
012/12
Aktenzeichen
Str.-fo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem HFA bzw. dem Rat, für die weitere Sanierung der Straßenbeleuchtung die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.


Begründung:

 

In der Vergangenheit hat die Stadt Rheine umfangreiche Maßnahmen unternommen, um die Straßenbeleuchtung energetisch zu sanieren. Hier sind zum einen die Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II zu benennen. Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurden ca. 1.000 Lampenköpfe an den Hauptverkehrsstraßen auf NAV (gelbes Licht) umgerüstet. 7 km Erdkabel wurden erneuert. Außerdem wurden 580 Betonmasten und Köpfe ausgetauscht. Zusätzlich wurden 630 Pilzköpfe energetisch saniert. Aber trotz all dieser Sanierungen sind weitere Sanierungen der Straßenbeleuchtung dringend erforderlich.

 

Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels:

 

Im öffentlichen Verkehrsraum liegen derzeit ca. 500 km Straßenbeleuchtungskabel. Die durchgeführte Bestandsaufnahme des Beleuchtungskabels hat ergeben, dass ca. 90 km Straßenbeleuchtungskabel vor 1965 verlegt wurden. In der Vergangenheit wurden notwendige Erneuerungen der Kabel, Erreichung der Nutzungsdauer, technische, gesetzliche und sicherheitsrelevante Anforderungen nur sehr sparsam durchgeführt. Es ist daher dringend erforderlich, dass aufgrund des Alters der Betriebsmittel im gesamten Versorgungsgebiet sowie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zukünftig eine kontinuierliche Erneuerung durchgeführt wird. Die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH plant für 2012 und Folgejahre umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in ihrem Netz (Strom, Wasser und Gas). In vielen dieser Straßen ist auch das Beleuchtungskabel bzw. sind Masten und Köpfe der Straßenbeleuchtung abgängig. Um die Synergieeffekte zu nutzen, ist es sinnvoll, den Leitungsgraben der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH mitzunutzen. Dadurch ergibt sich eine Zeit- und Kostenersparnis für die Stadt Rheine. In der von der Energie- und Wasserversorgung GmbH zur Verfügung gestellten Maßnahmenliste (Anlage 1) wurde eine Priorisierung für die Straßenbeleuchtung eingearbeitet. Die höchste Priorität: Dieses sind Maßnahmen entweder im Freileitungsbau, wo die Freileitung entfernt wird und somit die Beleuchtung damit entfällt, oder Maßnahmen, in denen der Kabelquerschnitt oder die Masten abgängig sind. Diese Maßnahmen sollten auf alle Fälle durchgeführt werden. Die Kosten hierfür betragen in den nächsten 4 Jahren jeweils 130.000,00 € pro Jahr.

 

Erneuerung von Leuchten und Masten:

 

In 2010 ist ein bundesweites Benchmark zum Thema „Straßenbeleuchtung, eine kommunale Aufgabe im Wandel“ durchgeführt worden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA konnte hier Daten von rd. 300 Kommunen auswerten. Die Stadt Rheine war als Mittelstadt (20.000 – 100.000 EW) eine von 90 teilnehmenden Städten dieser Größenordnung.

Dieses Benchmark ist u.a. auch vor dem Hintergrund des baldigen Verbotes der HQL-Technik (ab 2015), durchgeführt worden, um aufzeigen zu können, wie die einzelnen Kommunen mit diesem Thema umgehen, bzw. wie stark die Gemeinden von dieser Problematik betroffen sind.

 

Doch schon bevor dieses Benchmark durchgeführt worden ist, haben die TBR bereits die Problematik des Verbots der HQL-Lampen erkannt, und in 2009 die notwendigen politischen Beschlüsse herbeigeführt, so dass zeitlich passend im Zuge des Konjunkturpaketes II in 2010 schon viele Leuchten mit HQL-Lampe ausgetauscht werden konnten.

 

Aus dem Benchmark, das mit den Daten zur Straßenbeleuchtung aus 2009 durchgeführt worden ist (vor Umsetzung des KoPa II) geht hervor, dass die Stadt Rheine von den rd. 9.900 Leuchten, rd. 4.000 Leuchten mit HQL-Technik betreibt. Dies ist ein Anteil von 40 %. Als Mittelwert des Benchmarks lag der Anteil der HQL-Technik bei 28%.

Dies zeigt, dass die Stadt Rheine von der EU-Richtlinie besonders stark betroffen ist und großer Handlungsbedarf bei der Umrüstung der HQL-Leuchten besteht.

 

Ein weiteres Ergebnis ist, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung in Rheine rd. 30 Jahre alt ist, während der Altersdurchschnitt der Beleuchtung bei den vergleichbaren Kommunen bei 20 Jahren liegt.

Auch dieses Ergebnis zeigt, dass in den vergangenen Jahren relativ wenig in die Erneuerung der Straßenbeleuchtung investiert worden ist, und nun Nachholbedarf besteht, um die Anlagen auch in den nächsten Jahren weiterhin betriebs- und verkehrssicher zu halten.

 

Beim Vergleich der Kosten für Aufwendungen (Wartung u. Unterhaltung) liegt die Stadt Rheine mit 30 €/Leuchte deutlich unter dem Mittelwert der vergleichbaren Städte, die rd. 36 €/Leuchte aufwenden.

Hier wird deutlich, dass ein relativ altes Straßenbeleuchtungssystem in Rheine vorhanden ist, weil seit vielen Jahren die Erneuerung unter dem Durchschnitt liegt.

 

Nach Umsetzung des Konjunkturpaketes II konnten ca. 2.000 Leuchten mit HQL-Technik auf eine energieeffiziente Beleuchtungstechnik umgerüstet werden. Neben der Leuchte selbst, sind zum Teil auch marode Masten und altes Beleuchtungskabel mit ausgetauscht worden.

 

Trotz dieser großen Investition, die Dank der Mittel aus dem Konjunkturpaket II für die Stadt Rheine keine finanziellen Belastungen hatte (100-%ige Finanzierung), ist immer noch die Notwendigkeit zur Sanierung der öffentlichen Straßenbeleuchtung vorhanden.

 

Neben dem Austausch von Beleuchtungskabel, das zur Nutzung von Synergien im Zusammenhang mit der Erneuerung von Versorgungsleitungen verbaut werden sollte, besteht noch der Bedarf zur Umrüstung von rd. 2.000 Leuchten mit HQL-Technik und maroden Beleuchtungsmasten. Aus den Erfahrungen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II ist es erforderlich, schon jetzt mit der Sanierung der Beleuchtung und Masten zu beginnen, damit bis zum Inkrafttreten des Verbots der HQL-Technik die Maßnahme abgeschlossen wird.

 

 

Weiteres Vorgehen bei Leuchten und Masten:

 

Für die 2.000 Leuchten und teilweise maroden Masten mit HQL-Technik, die in den nächsten Jahren umzurüsten sind, ist mit Umrüstkosten von 300.000,00 € zu rechnen.

 

Dies bedeutet, dass in den nächsten 3 Jahren zusätzlich rd. 100.000,00 €/Jahr für die Erneuerung von Leuchten und Masten eingeplant werden sollte.

In den Folgejahren kann dieser Betrag auf rd. 50.000 €/Jahr reduziert werden.

 

Die durch die Erneuerung der Leuchten durch Einsatz energieeffizienterer Technologien erzielte Stromkosteneinsparung sollte – sofern sie nicht durch Strompreiserhöhungen aufgezehrt wird – zur weiteren Sanierung der öffentlichen Straßenbeleuchtung eingesetzt werden.

 

Die Einsparungen betragen nach Umsetzung all dieser Maßnahmen mindestens 30.000,00 € pro Jahr.

 

Zusammenfassung:

 

Um die Synergieeffekte bei der Beleuchtungsverkabelung zu nutzen, sollten alle Maßnahmen mit der höchsten Priorität gemeinsam mit der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den nächsten Jahren durchgeführt werden. Außerdem sollten in den nächsten 4 Jahren die notwendigen Mittel für die Sanierung von Leuchten und Masten eingeplant werden, um die HQL-Umrüstung rechtzeitig vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die o. g. Maßnahmen sind bisher im Haushaltsplanentwurf nicht veranschlagt worden, weil diese zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht vorlagen. Im Rahmen der Budgetberatungen im Bauausschuss müsste folgende Anpassung empfohlen werden, um die beschriebenen Synergieeffekte und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können:

 

Haushaltsjahr 2012

 

Synergien:                                                                             130.000,00 €

Sanierung:                                                                             100.000,00 €

 

Haushaltsjahr 2013

 

Synergien:                                                                             130.000,00 €

Sanierung:                                                                             100.000,00 €

 

Haushaltsjahr 2014

 

Synergien:                                                                             130.000,00 €

Sanierung:                                                                             100.000,00 €

 

Haushaltsjahr 2015

 

Synergien:                                                                             130.000,00 €

Sanierung:                                                                               50.000,00 €


Anlagen:

 

Anlage 1:     Kostenaufstellung Austausch Straßenbeleuchtungskabel und Laternen 2012