Betreff
Personalkostenzuschuss der Beratungsstelle für ältere Menschen des Caritasverbandes Rheine ab 2012
Vorlage
014/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss beschließt den bislang an den Caritasverband Rheine e. V. gewährten Personalkostenzuschuss für zwei Fachkräfte (zu je 50 %) der Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige auf die Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft (zu 50 %) ab 01. Januar 2012 zu reduzieren.

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine fördert entsprechend des im Jahr 1995 mit dem Caritasverband Rheine geschlossenen Vertrages seit 01. Januar 1994 zwei Stellen der Beratungsstelle für ältere Menschen zu je 50 %. Der Zuschuss für 2010 belief sich auf 54.959,91 € (HH-Ansatz 55.700).

 

Zwischenzeitlich hat sich das Beratungsangebot für ältere Menschen in Rheine - insbesondere unter dem Gesichtspunkt Pflegeberatung – nicht zuletzt durch die vom Kreis Steinfurt im Jahre 2009 eingerichtete eigenständige Altenhilfe- und Pflegeberatungsstelle erheblich erweitert. U.a. wurde Ende 2009 vom Kreis Steinfurt offiziell im Gesundheitsamt Rheine der neue Pflegestützpunkt eröffnet. Der Pflegestützpunkt ist einer von drei Adressen im Kreisgebiet, um Pflegebedürftige und Angehörige individuell, neutral und kostenfrei zu beraten. Der Pflegestützpunkt in Rheine ist Ansprechpartner für alle Ratsuchenden aus den Bereichen Rheine, Neuenkirchen, Emsdetten, Hörstel und Hopsten.

 

Die am 15. November 2011 im Sozialausschuss erfolgten Vorstellungen der Tätigkeiten der eigenständige Altenhilfe- und Pflegeberatungsstelle des Kreises Steinfurt durch Herrn Rott und der Tätigkeiten der Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige des Caritasverbandes Rheine durch Herrn Jäger und Frau Rickert machten deutlich, dass im Bereich der Pflegeberatung parallele Strukturen bestehen.

 

Aufgrund der bestehenden Parallelstrukturen schlägt die Verwaltung vor, die Förderung der Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige durch die Stadt Rheine um die Pflegeberatung zu kürzen. Ein gangbarer Weg erscheint dabei, die Förderung auf eine Fachstelle (zu 50%) zu beschränken.

 

Diese Auffassung stützt sich auf die in der als Anlage 1 beigefügten Zuordnung der Aufgaben und Angebote der Beratungsstelle anhand der Präsentation vom 15. November 2011. Die Zuordnung verdeutlicht, dass die „Pflegeberatung“ bislang einen großen Teil des städtisch geförderten Angebotes der Beratungsstelle ausmacht.

 

Im Rahmen des Sozialplans Alter ist deutlich herausgearbeitet worden, dass besonders die Ausweitung des Freiwilligenengagements in der nachbarschaftlichen Hilfe eine strategische Schlüsselaufgabe ist. Um die vielfältigen Anforderungen der demografischen Alterung bewältigen zu können und den Paradigmenwechsel in der Seniorenpolitik umzusetzen, sollten zukünftig verstärkt Angebote im Bereich Partizipation und Teilhabe, sowie Sozialraumorientierung und Vernetzung angeboten werden. (Seite 98 Sozialplan Alter der Stadt Rheine).

 

Der Sozialplan Alter macht deutlich, dass zur Umsetzung des Paradigmenwechsel in der Seniorenpolitik von der „Altenhilfe“ zum Sozialplan Alter, hauptamtliche Strukturen erforderlich sind. 

 

Diese Anforderung aus dem Sozialplan Alter unterstreicht, dass zukünftig eine vermehrte Anfrage nach Schulungen, Gesprächskreisen und auch Quartiersarbeit zu erwarten und auch auszubauen ist. Diese dauerhaft zu erwartende größere Nachfrage, sollte auch zukünftig von der Beratungsstelle für ältere Menschen wahrgenommen werden und von der Stadt Rheine ab 2012 mit einem Personalkostenzuschuss für eine Fachkraft unterstützt werden.

 

Dabei weist die Verwaltung insbesondere auf das Modellprojekt Bürgertreff im Basilikaforum Heilig Kreuz hin, welches nur durch Ressourcen der Stabstelle Bürgerengagement und Ressourcen der Gemeinde Heilig Kreuz realisiert werden kann.

 

Aus rein fachlicher Sicht wäre eine Reduzierung der Ressourcen im Bereich der Seniorenarbeit im Kontext zum Sozialplan Alter kontraindiziert. Der von der Verwaltung formulierte Beschlussvorschlag ist primär der Haushaltslage der Stadt Rheine geschuldet.

 

Darüber hinaus ist bei Abwägung

a) Förderung der Wohnraumberatung des Caritasverbandes Rheine oder

b) Erhalt der Struktur der Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige des Caritasverbandes Rheine

die Wohnraumberatung in einer höheren Priorität zu sehen, da diese Beratungsstrukturen nicht zuletzt auch Möglichkeiten eröffnen, dass die Senioren in ihrem Wohnumfeld verbleiben können und somit u.a. auch stationäre Maßnahmen verhindern helfen. 

 

Der Vertrag mit dem Caritasverband Rheine über die Personalkostenbezuschussung der Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige wurde in Hinblick auf die angespannte Finanzlage der Stadt Rheine bereits zum 31.12.1997 gekündigt. Die Zuschüsse wurden allerdings aufgrund von politischen Entscheidungen bis einschließlich 2011 entsprechend des Vertrages weiterhin gewährt. Zur Rücknahme der Kündigung – wie z. B. im Bereich der Offenen Behindertenarbeit - ist es nicht gekommen, da die Entwicklung des Pflegestützpunktes bzw. die Entwicklung der Neuorganisation der Altenhilfe- und Pflegeberatungsstrukturen auf Kreisebene abgewartet werden sollte, um dann zu entscheiden, ob und in welcher Form die Stadt Rheine die Seniorenberatungsstelle zukünftig weiter fördern wird. 

Eine Kürzung des Personalkostenzuschusses ab 2012 ist somit aus vertraglicher Sicht möglich.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der eingesparte Zuschuss von ca. 27.000 € zum Teil  für die Finanzierung der Wohnraumberatung ab 2012 eingesetzt werden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1

Aufgaben und Angebote der Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige