Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu der Kosten- und Finanzierungsverfolgung der Entwicklung der ehemaligen Bahnflächen Rheine „R“ und Innovationsquartier (IV. Quadrant des Bahnhofs) einschließlich „Bahnhofsausgang West“ zur Kenntnis. Der Sachstandsbericht umfasst die Gesamtmaßnahme unter Berücksichtigung der Förderung (Städtebauförderung und GVFG).
Begründung:
Die Gesamtmaßnahme zur Aktivierung brachliegender
Bahnflächen in Rheine besteht aus der -  Entwicklung des ehemaligen Rangierbahnhofs zum Gewerbepark Rheine „R“ und -  des direkten Umfelds des Bahnhofs zum Innovationsquartier Bahnhof Rheine sowie
-Â Â der Realisierung des Bahnhofsausgangs
West unter Einbeziehung der Triebwagenhalle. Auf der Grundlage der Planungskonzepte und
Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurde für das Gesamtprojekt im November 2006
ein Förderantrag für Zuwendungen der Stadterneuerung des Landes NRW und des
Bundes gestellt. Mit dem Bescheid 06/68/10 hat die Bezirksregierung
Münster am 22. Dezember 2010 die Ausfinanzierung der Gesamtmaßnahme
bewilligt. Zusätzlich
zu den
bisherigen Bewilligungsbescheiden wurden
nunmehr auch Maßnahmen zur Einzäunung und für eine Biofilteranlage mit einem
Kostenumfang von 200.000,00 € aufgenommen. Es wurde darüber hinaus bestätigt,
dass die Maßnahmen auf der BEV-Südfläche mit Zustimmung der Bezirksregierung
innerhalb des bewilligten Gesamtrahmens durch Einsparungen an anderen Stellen
durchgeführt werden können. Das
Modell: Aufbereitung und Verkehrssicherung der BEV-Südfläche mit Mitteln der
Städtebauförderung und die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz- und Erhalt von
Natur und Landschaft durch die Naturschutzstiftung des Kreises wird insgesamt
von der Bezirksregierung mitgetragen. Das Gesamtprojekt
Bahnflächen wurde bisher mit 3.538.083,00 € bezuschusst. Mit der Übersendung
des Bewilligungsbescheids im Dezember
2010 wurde die Maßnahme mit einer letzten Fördertranche von 2.478.600,00 €
ausgefördert. Mit diesem Bewilligungsbescheid stehen für die beantragten
Maßnahme dann insgesamt rd. 6,017 Mio. € Zuwendung, inklusive der zusätzlich
beantragten Fördermittel von 140.000,00 €, zur Verfügung. Für den
Bahnhofsausgang West wurden ergänzende Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG, neu EntflechtG) im September 2009 zur Verfügung gestellt. Seit 2007
werden im Rahmen der Projektsteuerung des Gesamtprojekts alle Einzelmaßnahmen
koordiniert und die Kosten und deren Finanzierung verfolgt. Zum Stand
Dezember 2011 ist festzuhalten: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 14,4 Mio. €. Dies sind die Gesamtkosten der Fördermaßnahmen.
Nicht enthalten – und
nicht Bestandteil der Förderung – sind die Kanalbaumaßnahmen (enthalten ist der
Anteil der Kosten für Regenentwässerung der öffentlichen Flächen) sowie die
Versorgungsleitungen und -anschlüsse, die (kostendeckend) separat zu erheben
sind. Der aktuelle Stand der Kostenverfolgung weist einen Gesamtbetrag von 14.406.009,00 € aus und
liegt damit in der Summe (!) lediglich um rd. 28.000,00 € über der mit dem
Bewilligungsbescheid vom 22. Dezember 2010 fortgeschriebenen Kostenschätzung
vom 29. Juni 2006 in Höhe von 14.377.688,00 €. Damit werden (unter Berücksichtigung
der Unwägbarkeiten insbesondere der noch nicht abgeschlossenen
Brachflächenaufbereitungsmaßnahme) die in die Förderung eingestellten Kosten
(nahezu) exakt erreicht. Gefördert werden die „unrentierlichen“ Kosten mit 70 %. Die Höhe
dieser Zuwendungen beträgt 6,02 Mio. €; der komplementär zu erbringende
Eigenanteil der Stadt Rheine 2,58 Mio. €. Die Eigenmittel der Stadt
Rheine weichen damit, lediglich um rund 31.000,00 € von dem im Jahr 2006 in
die Fördermaßnahme eingestellten Betrag ab. Dieses bisher sehr positive Ergebnis wurde u. a. dadurch erzielt,
indem die zum Teil erheblich über die eingeschätzten Kosten hinausgehenden
realen Aufwendungen bei der Herrichtung und Aufbereitung der Flächen
(Vorbereitende Bodenmaßnahmen zur Kampfmittelräumung, Tiefenenttrümmerung
sowie Bodenmanagement und Bodensanierung) innerhalb der Gesamtmaßnahme
aufgefangen werden konnten. Insbesondere wurden Mittel aus der Position
„bahnbetriebliche Anpassungsmaßnahmen“, die mittlerweile abgeschlossen sind,
zur Kompensation zu den o. g. Maßnahmen umgeschichtet. Einsparungen bei den Bodensanierungsmaßnahmen konnten in erheblichem Umfang
erzielt werden, indem die sanierten Flächen nicht bis auf das Niveau der Erschließungsstraßen
wiederverfüllt wurden, sondern hier ein Niveauunterschied von maximal 60 bis
80 cm verbleibt. Das hat den Vorteil, dass die künftigen Bauherren die
Gründungen ihrer Baumaßnahmen kostensparend erstellen können. Die Maßnahmen zur Kampfmittelräumung im Innovationsquartier sind
abgeschlossen. Eine Kampfmittelfreiheit kann durch den Kampfmittelräumdienst
nicht bescheinigt werden. Weitere Maßnahmen sind aber wirtschaftlich nicht
verantwortbar. Aus diesem Grund können die restlichen Mittel der
Kampfmittelräumung des IV. Quadranten ebenfalls als Kompensation für die teureren Bodensanierungsmaßnahmen
umgeschichtet werden. Eine weitergehende Prüfung hat im Einzelfall zu
erfolgen. Bahnhofsausgang West Die Maßnahme zur Errichtung des Bahnhofsausgangs West unter
Einbeziehung der Triebwagenhalle wird sowohl mit Mitteln der Städtebauförderung
wie auch nach GVFG/EntflechtG gefördert. Die Gesamtkosten der Maßnahme
belaufen sich auf rd. 3,2 Mio. € mit einem Anteil von rd. 900 T. € für die
Städtebauförderung und rd. 2,3 Mio. € für den GVFG Anteil. Die Umsetzung der
Maßnahme ist im Jahr 2011 mit der Fertigstellung des Durchstichs des
Bahnhofstunnels und Errichtung der Bohrpfahlwand einen großen Schritt
vorangekommen. Aktuell wurde mit den Maßnahmen zur Öffnung der
Triebwagenhalle begonnen. Nach aktuellem Stand der Kostenentwicklung werden
die eingeplanten Kosten nicht überschritten. Die Unwägbarkeiten bei dieser
Maßnahme sind im Gegensatz zu den Maßnahmen der Bodenaufbereitung in Rheine
„R“ und dem Innovationsquartier (Städtebauförderung) nicht so groß, sodass
nach aktueller Hochrechnung der noch zu erwartenden Kosten eingeschätzt wird,
dass der Kostenrahmen eingehalten wird. Die Ãœbersicht zur Kosten- und Finanzierungsverfolgung ist in der Anlage
1 beigefügt. Folgender aktueller Sachstand liegt zu den
Teilmaßnahmen vor: ·
Der Grunderwerb konnte nahezu
für alle Flächen abgeschlossen werden. Der restliche Kaufpreis für die Fläche
des Innovationsquartiers wurde im Jahr 2011 vertragsgemäß gezahlt. Bis Ende
des Jahres 2011 wurde ein Großteil der zu zahlenden Kaufpreissumme von ca.
1,4 Mio. € für die Flächen von Rheine „R“ beglichen. Die Stadt Rheine hat
einen kleinen Betrag einbehalten, der zur Verrechnung einer durch die Stadt
Rheine auszuschreibenden Schotterentsorgung benötigt wird. Mit der Zahlung
der wesentlichen Kaufpreissumme wird die Stadt Rheine auch das Eigentum an
den ehemaligen Bahnflächen erhalten, was besonders wichtig bei der im Jahr
2012 anlaufenden Vermarktung der Gewerbeflächen ist. Innovationsquartier (IV. Quadrant) und Bahnhofsausgang West ·
Am Bahnhofsausgang West wurde
im Sommer 2011 die Verlängerung der Personenunterführung mit der neue
Bohrpfahlwand und der Rampe zum Innovationsquartier fertig gestellt. ·
Am 7. Oktober 2011 fand der
„Spatenstich“ für den Umbau der Triebwagenhalle unter großer Beteiligung von
Politik, Bevölkerung und Verwaltung statt. ·
Der Umbau der Triebwagenhalle
wird insbesondere im ersten Halbjahr 2012 mit dem Aufschneiden der
Triebwagenhalle und Herstellen der neuen Giebelwände und den Unterfangen
erfolgen. Die Fertigstellung dieser Teilmaßnahme, mit dem neuen Durchgang
durch die aufgeschnittene Triebwagenhalle und dem Tunneldurchstich, wird im
Winter 2012 erwartet. ·
Parallel zu den Maßnahmen der
Stadt Rheine erfolgt die Modernisierung der Personenunterführung und der
Bahnsteige durch die DB AG im Rahmen der Modernisierungsoffensive II. Die DB
AG wird die Bahnsteige auf ein einheitliches Standardmaß anheben und die
Oberflächen sowie die Ausstattung erneuern. Der Bahnsteig 3 wird ebenfalls
erneuert und erhält darüber hinaus eine Aufzugsanlage analog der zu den
Bahnsteigen 1 und 2. Bei einem geplanten Baubeginn Anfang März sollen nach
aktuellem Bauablaufplan die Maßnahmen zur Modernisierung der
Personenunterführung, die gemeinsam mit der Stadt Rheine erfolgen, möglichst
bis zum Ende des Jahres 2012 abgeschlossen werden. Zu diesen Maßnahmen
gehören neben der Erneuerung der Treppenanlagen und des Bodenbelags,
insbesondere die Verkleidungen der Decke sowie der Wände mit Glasscheiben
sowie einer neuen, auf die Gesamtgestaltung abgestimmten, Beleuchtungsanlage.
Die Maßnahmen an den Bahnsteigen und vor allem die Erneuerungsmaßnahmen am
Gleis 8, das wieder reaktiviert wird, sollen spätestens im Jahr 2014 fertig
gestellt sein. ·
Der Gebäuderückbau und die Kampfmittelsuche im Innovationsquartier
wurden im Mai 2011 abgeschlossen. Der Kampfmittelräumdienst konnte auf den
Flächen des Innovationsquartiers keine auswertbaren Messungen durchführen, da
sich der Kampfmittelsuche erhebliche Probleme in den Weg stellten. Diese
Störungen wurden insbesondere durch metallische Verunreinigungen
hervorgerufen, die aus den zum Teil mächtigen Auffüllungen der Bahnflächen
herrühren. Es wurde, in Abstimmung mit dem Kampfmittelräumdienst entschieden,
auf eine weitere Detektion der Flächen zu verzichten. Die nachfolgenden
Maßnahmen der Bodensanierung und Erschließung des Bereichs mussten daher
erheblich vorsichtiger durchgeführt werden. Dies führte zu einer längeren
Bauzeit und somit erheblichen Mehrkosten bei diesen Baumaßnahmen. ·
Die Bodensanierung und
Erschließung des Innovationsquartiers (Kanal und Baustraße) wurde im November
2011 abgeschlossen. Sowohl die Max-Born-Straße im Entree des
Innovationsquartiers wie auch die Erschließungsspange des südlichen
Innovationsquartiers, die Albert-Einstein-Straße, sind als Baustraße fertiggestellt
und benutzbar. ·
Mit der DB-AG werden zur Zeit
Verhandlungen über die Weiterführung des Radwegs „Radbahn Münsterland“, bis
an den Bahnhofsausgang West sowie darüber hinaus bis zu dem bestehenden
Radweg nach Wettringen und der wichtigen Anbindung des P&R-Parkhauses an
den Bahnhof, geführt. Ein künftiger Ausbau des Radwegs nördlich der
Bahnhofstraße tangiert die Erweiterungsabsichten für die ETUS-Sporthalle
nicht. ·
Die Stadt Rheine plant die
Errichtung einer „Nebenstelle“ der bestehenden Radstation am Bahnhofsausgang
West. Hierzu wurde Anfang des Jahres 2011 ein Einplanungsantrag nach
EntflechtG (ehem. GVFG) bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Das
Grundstück unmittelbar südlich der Rampe zum Bahnhofsausgang wird hierfür
zurückgehalten und nicht in die Vermarktung als Gewerbefläche einbezogen. Die
Caritas würde auch diese Radstation gerne betreiben. ·
Zur Vermarktung des Entrees
mit den zwei Teilgebäuden der ehemaligen Triebwagenhalle und dem direkten
Umfeld werden derzeit verschiedene Konzepte behandelt. Eine erste Teilfläche
für ein Bürogebäude wurde an ein örtliches Unternehmen der Windenergiebranche
verkauft. Der Spatenstich für das erste private Projekt fand am 8. Dezember 2011
statt. Auch zu den weiteren Flächen im Süden des Innovationsquartiers laufen
vielversprechende Ansiedlungsgespräche. Rheine „R“ ·
Der Satzungsbeschluss des
Bebauungsplans „Gewerbepark Rheine R“ ist am 14. Dezember 2010 erfolgt.
Am 23. Dezember 2011 endete die Frist, innerhalb der eine Normenkontrollklage
gegen den Bebauungsplan vorgebracht werden konnte. ·
Im Areal Rheine „R“ wurden der Schotter abgeräumt, die Gebäude
abgebrochen, die Tiefenenttrümmerung (Keller, Fundamente und alte Kanäle)
durchgeführt. Es erfolgten darüber hinaus die vorbereitenden Maßnahmen, damit
der Kampfmittelräumdienst eine erste Flächensondierung vornehmen konnte. ·
Die Flächensondierung des
Kampfmittelräumdienstes ist in Rheine „R“ zu einem großen Teil nach der
Schotterberäumung, im Sommer 2010 erfolgt. Weitere Sondierungsmaßnahmen
werden im Zusammenhang mit der Bodensanierung und den Erschließungsmaßnahmen
bis zum Winter 2011/12 erfolgen. Die Auswertung der ersten Flächensondierung
für Rheine „R“ kam zu dem Ergebnis, dass zusätzlich zu den bisher bekannten
10 BlindÂgängerverdachtsflächen noch weitere 40 Verdachtsflächen überprüft
werden mussten. ·
Die Bodenaufbereitungs- und Erschließungsmaßnahmen im Gebiet Rheine
„R“ wurden im Frühjahr 2011 begonnen und werden bis zum Frühsommer 2012 andauern.
Die Kanalisation (Regen- und Schmutzwasserkanäle) sowie die Wasserleitungen
wurden bereits verlegt. Zurzeit werden die Arbeiten an den Regenklär- und
Regenrückhaltebecken durchgeführt. In Rheine „R“ müssen die
abschließenden Arbeiten der Bodensanierung mit baubegleitenden Maßnahmen zur
Kampfmittelräumung erfolgen, sodass auch hier erhebliche Mehrkosten durch
längere und aufwändigere Baumaßnahmen entstehen. Die Kosten wurden – soweit
heute möglich – in die Kostenverfolgung eingestellt. ·
Der regionale Radweg „Radbahn Münsterland“ wird im Frühsommer 2012 entlang von Rheine
„R“ bis zum Staelskottenweg fertiggestellt. ·
Anfang des Jahres 2012 soll in
einer Kuratoriumssitzung der Umweltstiftung, der zwischen dem
Bundeseisenbahnvermögen BEV), der Stadt Rheine und der Umweltstiftung des
Kreise ausgehandelte Vertrag zur Übernahme der BEV-Südfläche durch die
Stiftung beschlossen werden. Anschließend wird die Stadt Rheine, die zur
Verkehrssicherung notwendigen Rückbaumaßnahmen ausschreiben und durchführen
lassen. Der Ringlokschuppen soll hierbei nicht abgerissen werden, sondern
weiterhin als historisches Eisenbahnrelikt an die Vornutzung des Areals
erinnern. Eine Sanierung des Betongerippes soll aus Kostengründen (geschätzte
Kosten von mehreren 100.000,00 €) nicht erfolgen. Zur Verkehrssicherung wird
der Ringlokschuppen mit einem stabilen Stabgitterzaun gegen unbefugtes
Betreten abgeriegelt. Siehe hierzu auch die Vorlage Nr. 163/11 des Rates der Stadt Rheine vom 7. Juni 2011. ·
Ausgleichsmaßnahmen für
Eingriffe in Natur und Landschaft werden nicht anfallen, da das geänderte
Landschaftsgesetz NRW auf früher baulich genutzten Flächen (Natur auf Zeit),
diese nicht erfordert. Dagegen wurden die auf den Anteil der
öffentlichen Straßen anzurechnenden Kosten für den Regenkanal, die Regenwasserbehandlungsanlagen
(Regenklärbecken, Regenrückhaltebecken und Ableitungsgraben) bisher nicht in
die Förderung einbezogen. Dieser Fördertatbestand wurde in den aktuellen
Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 aufgenommen. Die Stadt Rheine hat
daher diese Kosten ermittelt und an Stelle der Ausgleichsmaßnahmen in die
anrechenbaren Kosten der Erschließung aufgenommen. ·
Zur Errichtung der Querspange
wurde 2008 eine Planungsvereinbarung zwischen dem Kreis Steinfurt und der
Stadt Rheine abgeschlossen. Im Jahr 2012 sollen die Planungen zur Querspange
vorangetrieben werden. Den an einer Ansiedlung
interessierten Betrieben wurde bisher mitgeteilt, dass mit dem Bau der
Querspange als Anschluss von Rheine R an die B 481 gerechnet wird. Ein genauer
Zeitpunkt zum Bau könne derzeit nicht genannt werden, da noch Fragen zur
Finanzierung offen sind. ·
Erste konkretere Anfragen zur Ansiedlung einzelner Gewerbebetriebe
im Gewerbepark Rheine „R“ liegen bereits vor Fertigstellung der
Erschließungsanlagen vor. Insgesamt
ist die Entwicklung des Innovationsquartiers und des Gewerbeparks Rheine „R“
auf einem guten Weg. Die vom Rat beschlossen Zielsetzungen wurden ebenso eingehalten
wie der Kostenrahmen. |
Anlagen:
Anlage 1 – Übersicht zur Kosten- und Finanzierungsverfolgung
Anlage 2 – Städtebauliche Entwürfe