Betreff
Ausbau Sachsstraße (53014-3509) - Offenlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: " Wohnpark Dutum - Teil D" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
026/12
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.

 

 


Begründung:

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

  

Die geplante Sachsstraße befindet sich in den Grenzen des rechts­kräftigen Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort „Wohnpark Dutum – Teil D“ und liegt sich südlich der Neuenkirchener Straße. Sie stellt eine bogenförmige Verbindung von der Kollwitzstraße zur Sutrumer Straße dar. Die Straßenparzelle des Hauptzuges ist mit einer Breite von 6,00 m festgesetzt. Der abzweigende Stichweg der Sachsstraße ist in 4,50 m (3,00 m) Breite ausgewiesen. Die Sachsstraße wird als reine Wohnstraße eingestuft.

 

Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen der Sachsstraße zum großen Teil bebaut, so dass die Sachsstraße - wie auch die benachbarte Kollwitzstraße - einem endgültigen Ausbau zugeführt wer­den kann.

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Sachsstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der Erschließungsfunktion und übernimmt weitere Nutzungsformen wie das Parken und die Aufenthaltsfunktion. Daher soll die Sachsstraße (wie auch ein Teilstück der Sutrumer Straße und die Kollwitzstraße) als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut werden.

 

3.    Notwendige Breiten:

 

a) Sachsstraße (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 6,00 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bzw. 6,00 m. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

 

b) Stichweg Sachsstraße (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

Der Stichweg der Sachsstraße ist zu Beginn in einer Breite von 4,50 m eingeplant und verschmälert sich im abknickenden Abschnitt auf 3,00 m. Ein einzügiger Wendevorgang für Pkw ist aufgrund der geringen Fläche nicht möglich. Die Straßenfläche wird aus rotem Betonsteinpflaster erstellt.

       

4.    Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

5.    Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m einge­plant.

 

6.    Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7.    Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau der Sachsstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).  

       

8.    Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Sommer 2012.

 


Anlagen:

 

Lageplan, Maßstab 1: -