Betreff
Ausbau Kollwitzstraße (53014-3508) - Offenlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: " Wohnpark Dutum - Teil D" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
028/12
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.

 


Begründung:

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

  

Die geplante Kollwitzstraße befindet sich in den Grenzen des rechts­kräftigen Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort „Wohnpark Dutum – Teil D“ und stellt eine Verbindung von der Neuenkirchener Straße zur Nienbergstraße dar. Die Straßenparzelle ist im überwiegenden Teil in einer Breite von 7,00 m festgelegt. Zeitweise verschmälert sich die Breite auf 6,00 m. Der obere Abschnitt (Richtung Neuenkirchener Straße) verfügt über eine Parzellenbreite von 9,50 m. Die Kollwitzstraße wird als reine Wohnstraße eingestuft.

 

Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen der Kollwitzstraße größtenteils bebaut, so dass die Kollwitzstraße - wie auch die benachbarte Sachsstraße - einem endgültigen Ausbau zugeführt wer­den kann.

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Kollwitzstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion. Daher soll die Kollwitzstraße (wie auch ein Teilstück der Sutrumer Straße und die Sachsstraße) als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut werden.

 

3.    Notwendige Breiten:

 

Kollwitzstraße (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 6,00 m bis 9,50 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 9,50 m. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die beiden zurückliegenden Grünflächen an der Einmündung zur Neuenkirchener Straße werden durch Kantensteine eingefasst. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

 

4.    Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

5.    Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m einge­plant.

 

6.    Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7.    Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau der Kollwitzstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).  

       

8.    Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Sommer 2012.

 

 

 


Anlagen:

 

Lageplan, Maßstab 1: -