Betreff
Ausbau Sutrumer Straße (53014-35062) - Offenlage (Kollwitzstraße bis B-Plangrenze, einschl. Haus 105) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: " Wohnpark Dutum - Teil D" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
029/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.

 


Begründung:

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

  

Das geplante Teilstück der Sutrumer Straße befindet sich in den Grenzen des rechts­kräftigen Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort „Wohnpark Dutum – Teil D“ und verläuft parallel zur Neuenkirchener Straße. Der auszubauende Bereich reicht von der Kollwitzstraße bis Haus Nr. 105 (einschl.) Die Straßenparzelle ist mit einer Breite von 6,00 m festgesetzt. Die Sutrumer Straße wird als reine Wohnstraße eingestuft.

 

Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen in diesem Teilstück vollständig bebaut, so dass die Sutrumer Straße - wie auch die benachbarte Kollwitzstraße und Sachsstraße - einem endgültigen Ausbau zugeführt wer­den kann.

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Sutrumer Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der Erschließungsfunktion und übernimmt weitere Nutzungsformen wie das Parken und die Aufenthaltsfunktion. Daher soll das Teilstück der Sutrumer Straße (wie auch die Sachsstraße und die Kollwitzstraße) als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut werden.

 

3.    Notwendige Breiten:

 

Teilstück Sutrumer Straße (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 6,00 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bzw. 6,00 m. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

       

4.    Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

5.    Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m einge­plant.

 

6.    Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7.    Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau des Teilstückes der Sutrumer Straße – von der Kollwitzstraße bis zur Bebauungsplangrenze („Wohnpark Dutum – Teil D“) - handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Da hier aber nur ein Teilausbau der Sutrumer Straße vorliegt, werden zunächst keine Beiträge erhoben.

Erst mit dem Ausbau der Sutrumer Straße im Anschlussbereich (Bebauungsplangebiet Nr. 298; „Wohnpark Dutum – Teil E“) kann eine Erschließungsanlage gebildet werden. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt dann nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).  

       

8.    Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Sommer 2012.

 

 


Anlagen:

 

Lageplan, Maßstab 1: -