Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2012 - 2015, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales
Vorlage
036/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde in der Sitzung des Rates am 13. Dezember 2011 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2012 - 2015 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2012 – 2015.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Soziales. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2012 weist einen Fehlbetrag von 15,117 Mio. Euro aus. Dieser Fehlbetrag überschreitet den maßgebenden Schwellenwert für ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) von 13,517 Mio. Euro um 1,6 Mio. Euro.

 

Auch in den Folgejahren 2013 – 2015 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden. Allerdings werden sich die Fehlbeträge durch die weiterhin eingeplanten einmaligen Ausschüttungen der Stadtsparkasse Rheine und der Stadtwerke Rheine GmbH sowie durch die ab 2014 weiterhin unterstellte Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B voraussichtlich deutlich reduzieren und die HSK-Schwellenwerte unterschreiten. Derzeit besteht für die Stadt Rheine deshalb keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, da dazu der Schwellenwert in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden müsste.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2012 führt aber zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 255,221 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 81,733 Mio. Euro; das sind 25,3 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2015 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 30,4 % auf 234,408 Mio. Euro verringert haben. Der zunehmende Eigenkapitalverzehr führt zu immer geringeren HSK-Schwellenwerten und erhöht hierdurch natürlich zunehmend die HSK-Problematik.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Finanzplanung für 2012 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahrens auf.

 

Eingearbeitet wurden die folgenden notwendig gewordenen Anpassungen:

 

Leistungen zur Grundversorgung (220)

 

Im Teilprodukt Hilfen nach dem SGB II (2201) mussten die Einnahmeansätze für die Personalkostenerstattung korrigiert werden. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2011 ff. war noch ein Personalüberhang vorhanden, da die Teilaufgabe Fallmanagement nicht mehr in der Zuständigkeit der Stadt Rheine liegt. Dem damals noch zu hohen Personalaufwand wurde zum Ausgleich eine entsprechenden Einnahme gegenübergestellt. Grundlage dieser Planung war, dass der noch vorhandene Personalüberhang an den Kreis Steinfurt „ausgeliehen“ werden könne. Dazu ist es dann jedoch nicht gekommen, da der Personalüberhang rechtzeitig durch Fluktuation abgebaut wurde. Folgerichtig musste der Einnahmeansatz reduziert werden.

 

Budgetverbessernd hat sich die Senkung des Ansatzes für die Leistungsbeteiligung an den Unterkunftskosten ausgewirkt. Der Mittelabfluss und die Prognose für 2012 ließen eine Reduzierung des Ansatzes um 300.000 € zu.

 

 

Im Teilprodukt Hilfen für Asylbewerber (2205) war bis zum Sommer 2011 die Zahl der Asylbewerber im Jahresschnitt um 7 % gestiegen. Neben der Fallzahlsteigerung sind auch die durchschnittlichen Fallkosten deutlich gestiegen, da z.B. die vielen Neufälle einer Erstausstattung bedürfen. Der Ausgabeansatz wurde daher um 90.650 € heraufgesetzt.

 

Die steigende Fallzahl hat allerdings auch einen um 69.518 € höheren Einnahmeansatz  zur Folge, da die Landeserstattung nach dem FlüAG gegenüber dem Vorjahr ansteigt.

 

 

 

Betreuung von Migranten (2204)

 

Die Landeserstattung nach dem FlüAG steigt gegenüber dem Jahr 2011 von 7.208 € auf 10.484 €. Der Einnahmeansatz steigt damit um 3.276 €.

 

 

 

Soziale Einrichtungen (2206)

 

Die unrealistisch hohen Einnahmeansätze (Mieten und Pflegesätze) mussten berichtigt werden. Teilweise waren die Einnahmeansätze nicht einmal mit einer 100%tigen Belegung zu erreichen. Nach der Reduzierung der Einnahmeansätze um 15.428 € liegen die Einnahmeansätze immer noch deutlich über der kalkulierten Auslastung von 80 % (vgl. Kennzahlen). Der Kostendeckungsgrad der kostenrechnenden Einrichtungen wird weiter mit 100 % angestrebt.

 

In den internen Leistungsbeziehungen wird es noch eine Korrektur geben. Das Gebäudemanagement hat irrtümlich das ehemals von der Wohngruppe genutzte Gebäude „Hemelter Str. 23“ noch diesem Produkt zugeordnet. Sobald dieser Fehler behoben ist, stellt sich das Budget dieses Produktes entsprechend günstiger dar.

 

 

 

Offene Altenarbeit (2208)

 

Städtische Veranstaltungen in der offenen Altenarbeit, für die Eintrittsgelder hätten genommen werden können, hat es in den letzten Jahren nicht gegeben und wird es voraussichtlich zukünftig auch nicht geben. Die Ertragsposition über 870 € und der Aufwandsposten über 1300 € wurden daher gestrichen, so dass sich eine Budgetverbesserung von 430 € ergibt.

 

 

 

Offene Ausländerarbeit (2209)

 

Städtische Veranstaltungen in der offenen Ausländerarbeit, für die Eintrittsgelder hätten genommen werden können, hat es in den letzten Jahren nicht gegeben und wird es voraussichtlich zukünftig auch nicht geben. Die Ertragsposition über 850 € und der Aufwandsposten über 1250 € wurden daher gestrichen, so dass sich eine Budgetverbesserung von 400 € ergibt.

 

 

 

Offene Behindertenarbeit (2210)

 

Städtische Veranstaltungen in der offenen Behindertenarbeit, für die Eintrittsgelder hätten genommen werden können, hat es in den letzten Jahren nicht gegeben und wird es voraussichtlich zukünftig auch nicht geben. Die Ertragsposition über 870 € und der Aufwandsposten über 1300 € wurden daher gestrichen, so dass sich eine Budgetverbesserung von 430 € ergibt.

 

Ferner wurde im Vorgriff auf die Haushaltskonsolidierungsbeschlüsse ein Kürzungsbetrag von 10.500 € eingearbeitet. Die aktuelle Beschlusslage des Sozialausschusses zu den Fahrtkostenzuschüssen muss noch umgesetzt werden (vgl. nächstes Kapitel)

 

 

 

 

Noch aufgetretener Änderungsbedarf zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes:

 

Leistungen zur Grundversorgung (220)

 

Im Teilprodukt Hilfen für Asylbewerber (2205) kann die ursprünglich eingeplante Steigerung des Ausgabeansatz zum Großteil zurückgenommen werden. Die Entwicklung der Fallzahlen zum Jahresende war so günstig, dass auch unter Berücksichtigung von kommenden Neuzuweisungen und gestiegenen Fallkosten (z.B. wegen Bildungs- und Teilhabepaket) das Ausgabebudget um 88.400 € reduziert werden kann.

 

 

Offene Altenarbeit (2208)

 

Es wird auf die Vorlagen Nr. 015/12 „Förderung der Wohnraumberatungsstelle des Caritasverbandes Rheine 2012“ und Nr. 014/12 „Personalkostenzuschuss der Beratungsstelle für ältere Menschen des Caritasverbandes Rheine ab 2012“ verwiesen, die vor der Beschlussfassung zu dieser Vorlage auf der Tagesordnung stehen. Die Verwaltung schlägt in der Vorlage Nr. 015/12 vor, dem Caritasverband in 2012 einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € zu gewähren. Da gleichzeitig mit der Beschlussfassung zur Vorlage Nr. 014/12 Aufwand in Höhe von 27.850 Euro eingespart werden soll, verbessert sich das Budget in diesem Produkt um 12.850 Euro.

 

 

Offene Behindertenarbeit (2210)

 

Der Beschluss des Sozialausschusses, die Richtlinien über die Gewährung der Fahrtkostenzuschüsse ab 2012 aufzuheben, muss noch umgesetzt werden. Neben der bereits im Entwurf enthaltenen Budgetkürzung von 10.500 € sind weitere 12.500 € aus dem Budget zu streichen.

 

 

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Investitionsplanes:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Investitionsplanung für 2011 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren auf. Änderungen wurden nicht vorgenommen.

 

Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.