Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2012 - 2015 Fachbereich 5 - Planen und Bauen Produktgruppen 52 - 57
Vorlage
038/12
Aktenzeichen
I/5-stu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 5 / Produktgruppen 52 - 57 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde in der Sitzung des Rates am 13. Dezember 2011 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2012 - 2015 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2012 – 2015.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 5 / Produktgruppen 52 - 57. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2012 weist einen Fehlbetrag von 15,117 Mio. Euro aus. Dieser Fehlbetrag überschreitet den maßgebenden Schwellenwert für ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) von 13,517 Mio. Euro um 1,6 Mio. Euro.

 

Auch in den Folgejahren 2013 – 2015 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden. Allerdings werden sich die Fehlbeträge durch die weiterhin eingeplanten einmaligen Ausschüttungen der Stadtsparkasse Rheine und der Stadtwerke Rheine GmbH sowie durch die ab 2014 weiterhin unterstellte Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B voraussichtlich deutlich reduzieren und die HSK-Schwellenwerte unterschreiten. Derzeit besteht für die Stadt Rheine deshalb keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, da dazu der Schwellenwert in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden müsste.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2012 führt aber zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 255,221 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 81,733 Mio. Euro; das sind 25,3 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2015 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 30,4 % auf 234,408 Mio. Euro verringert haben. Der zunehmende Eigenkapitalverzehr führt zu immer geringeren HSK-Schwellenwerten und erhöht hierdurch natürlich zunehmend die HSK-Problematik.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.      

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 5 Produktgruppen 52 - 57 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

 

Ergänzende Stellungnahme Fachbereich 5:

 

Aus Sicht des Fachbereiches 5 sind die in der beigefügten Aufstellung aufgeführten Änderungen (Anlage 1) unbedingt erforderlich. Zu den einzelnen Positionen folgende Erläuterungen:

 

Ergebnisplan

 

Zu lfd. Nr. 1 „Anpassung der Mieteinnahmen Holländerkaserne“

Das Land hat seine vertraglichen Mietzahlungen aus dem Altvertrag bereits vollständig erfüllt. Im Mietvertrag für die Forensik wurde eine Pauschalmiete für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart, welche in 8 gleichen Raten gezahlt werden sollte. Die vertraglich vereinbarte Nutzungsphase hat sich aufgrund der um 1 Jahr verspäteten Fertigstellung der Forensik verschoben und stimmt daher nicht mehr mit der Zahlung der Raten überein. Das Land hat die letzte Rate in 2010 gezahlt. Die Verlängerung des Mietverhältnisses und die damit verbundenen Mietzahlungen (pro Jahr 132.500 Euro) greifen erst ab dem 7. Juli 2012.

 

Zu lfd. Nr. 2 und 3 „Regionale 2004 / Kloster Bentlage Rückzahlung Zuwendungen“

Am Kloster Bentlage wurden im Jahr 2000 der Nord- und der Westflügel baulich fertig gestellt. Für diese Maßnahmen wurde ein vorläufiger Schlussverwendungsnachweis eingereicht. In den Folgejahren wurden aus den Restmitteln verschiedene von der Bezirksregierung genehmigte Maßnahmen im Bereich des Klosters durchgeführt.

Im Jahr 2011 fand eine Prüfung der Maßnahme durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt statt. In ausführlichen Stellungnahmen wurden die Beanstandungen der Rechnungsprüfung von der Stadt Rheine beantwortet. Letztlich entscheidet aber die Bezirksregierung Münster über die Umsetzung dieser Beanstandungen und die eventuelle Rückzahlung von Zuschüssen.

Unstrittige Rückforderungen von Zuschüssen sollen jedoch jetzt bereits zurückgezahlt werden, um den Zinsbetrag nicht weiter anwachsen zu lassen. Hiervon sind in erster Linie zu viel abgerufene Mittel betroffen.

 

Im Haushaltsplanentwurf für 2012 war man davon ausgegangen, dass die erwarteten Rückzahlungsansprüche aus der Projetkförderung mit einer rückwirkenden Korrekturbuchung für die Eröffnungsbilanz verrechnet werden können, die im Jahresabschluss 2009 eingestellt wurde. In einem aktuellen Schreiben der Aufsichtsbehörde wird darauf hingewiesen, dass für rückwirkende Buchungen ein strenges Zeitfenster einzuhalten ist, welches in diesem Fall überschritten wurde. Die örtliche Rechnungsprüfung hat daher im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2009 die Korrekturbuchung nicht zugelassen. Aufgrund dieses Sachverhalts sind die Rückzahlungen 2012 im Wesentlichen im Ergebnis- statt im Investitionsplan zu veranschlagen.

 

Zu lfd. Nr. 4 „Verlängerung Anpachtung Pavillionklassen Edith-Stein-Schule“

Die Anpachtung der Pavillionklassen läuft zum Ende des Schuljahres 2011/2012 aus. Möglicherweise ist eine Verlängerung der Anpachtung notwendig. Über den Sachstand wird in der Bauausschusssitzung berichtet.

 

Zu lfd. Nr. 5 „Anpassung Energiekosten“

Die Haushaltsansätze für die Energiekosten wurden noch nicht angepasst. Seitens der Stadtwerke besteht die Absicht, dass eine neue Vertragsgrundlage für die Gaslieferung auch für das Jahr 2012 bereits greifen soll. Die Konditionen wurden bisher noch nicht mitgeteilt. Die finanziellen Auswirkungen können daher für das Jahr 2012 ff noch nicht beziffert werden.

 

Zu lfd. Nr. 6 „Sanierung Straßenbeleuchtung“

Die Kosten für die Sanierung der Straßenbeleuchtung sind im Haushaltsplanentwurf nicht veranschlagt, weil diese zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht vorlagen. (siehe Sitzungsdrucksache 012/12)

 

 

Investitionsplan

 

Zu lfd. Nr. 7 und 8 „Regionale 2004 / Kloster Bentlage Rückzahlung Zuwendungen in Ergebnishaushalt“

siehe Erläuterungen zu lfd. Nr. 2 und 3

 


Anlagen:

 

Änderungen HHPlE/HHPl 2012

VE