Betreff
Erhöhung der Musikschulentgelte ab 01.09.2012
Vorlage
041/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss beschließt die folgende Erhöhung der Musikschulentgelte:

 

Musikschulentgelte für alle Unterrichte ab 01.09.2012

 

 

2002

Aktuell

5% Erhöhung

auf- und abrunden

Erhöhung in Euro

Elementar

16,50

17,50

18,38

18,40

0,90

 

 

 

 

 

 

7er

 

18,50

19,43

19,40

0,90

6er

24,00

26,00

27,30

27,30

1,30

5er

26,50

29,00

30,45

30,50

1,50

4er

29,00

31,50

33,08

33,10

1,60

3er

34,00

37,00

38,85

38,90

1,90

2er

38,50

43,50

45,68

45,70

2,20

2er Klavier

41,00

45,00

47,25

47,30

2,30

 

 

 

 

 

 

30 EU

48,50

54,50

57,23

57,20

2,70

45 EU

65,00

74,00

77,70

77,70

3,70

 

 

 

 

 

 

Erw.

 

 

 

 

 

7er

19,00

21,00

22,05

22,10

1,10

6er

27,00

30,00

31,50

31,50

1,50

5er

29,50

34,20

35,91

35,90

1,70

4er

32,00

37,20

39,06

39,10

1,90

3er

37,00

43,20

45,36

45,40

2,20

2er

42,00

49,00

51,45

51,50

2,50

2er Klavier

44,00

50,20

52,71

52,70

2,50

EU 30

49,00

61,80

64,89

64,90

3,10

EU 45

77,00

88,00

92,40

92,40

4,40

 

 

 

 

 

 

Ensemble Kinder

7,00

9,00

9,45

9,50

0,50

Ensemble Erw.

11,00

15,80

16,59

16,60

0,80

 

 

 

 

 

 

Ausleihe

 

 

 

 

 

unter 250

4,00

4,50

4,73

5,00

0,50

über 250

8,00

8,50

8,93

9,00

0,50

 

 

 

 

 

 

 

Die Erhöhung der Musikschulentgelte wird in eine neu zu erstellende Entgeldordnung eingearbeitet und nach Vorberatung im Kulturausschuss dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.


Begründung:

 

1. Konsolidierung im Jahr 2011

Für den gesamten Bewirtschaftungsbereich der Musikschule (Produkt 1304) stehen jährlich 32.467,00 € zur Verfügung. In der Kulturausschusssitzung (KA) am 12. Oktober 2011 wurde das Konto der Musikschule 524190 „Sonstige Bewirtschaftungskosten“ in Höhe von 2.355,00 € zur dauerhaften strukturellen Konsolidierung des Haushalts vorgeschlagen und im KA einstimmig beschlossen. Im Rahmen der allgemeinen Bewirtschaftung wurde das Budget in dieser Höhe in den Jahren 2006 – 2010 für z. B. Reparaturen von Musikinstrumenten, Versicherungen, Notenbeschaffung, Fortbildungen, Veranstaltungen etc. vollständig verausgabt. Diese Reduzierung bedeutet bei den schon sehr niedrig angesetzten Budgets der Musikschule eine Reduzierung um 7,25% des gesamten Bewirtschaftungsetats eines Jahres und somit eine erhebliche Einschränkung der Bewirtschaftungs- und damit Handlungsmöglichkeiten in der Umsetzung des Bildungsauftrages.

 

Die einzige Möglichkeit, mit weiteren Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beizutragen, wäre eine Erhöhung der Musikschulentgelte.

Jede Erhöhung birgt zunächst die Gefahr eines Schülerrückgangs. Diese Erfahrung wurde auch in Rheine gemacht. Nach der letzten Gebührenerhöhung zum 1. September 2003 gingen die Schülerzahlen bis zum Jahr 2005 um insgesamt 181 SchülerInnen zurück (1161 SchülerInnen in 2002, 980 SchülerInnen in 2005). Das  entspricht einem Prozentsatz von 15,59%.

Um eine solch negative Entwicklung zu verhindern, ist es sinnvoll und sozial verträglich,

·         die Geschwisterermäßigung zu erhalten (2003 führte die Rücknahme der Geschwisterermäßigung beim 2. Kind zu einer real doppelten Erhöhung der Musikschulentgelte und damit zu einer massiven Abmeldungswelle),

·         die Sozialbefreiungen zu erhalten, um jedem Kind in Rheine den Zugang zur Musik zu ermöglichen,

·         eine Erhöhung der Musikschulentgelte um pauschal 5% für alle Unterrichte vorzunehmen.

 

 

 

1.1. Erhöhung der Musikschulentgelte um pauschal 5% aller Unterrichte ab dem 1. 9. 2012

 

Eine moderate Erhöhung der Musikschulentgelte von pauschal 5%

·     soll zu höheren Erträgen führen

·     könnte ohne großen Verwaltungsaufwand erhoben werden

·     wäre sozial verträglich

·     wäre auch im Elementarbereich vertretbar, da hier die Entgelte real von 17,50 € auf 18,40 € um 0,90 € pro Monat steigen würden

·     wäre im Hinblick auf die Inflationsrate (von 2003 – 2010 betrug die durchschnittliche Inflationsrate pro Jahr 1,525% Quelle: www.zinsen-berechnen.de Entwicklung der Inflationsrate) der letzten acht Jahre vertretbar und notwendig.

 

Annahme: Bei gleichbleibenden Schülerzahlen und einer Entgelteinnahme der Musikschule in Höhe von 439.487 € 2010 (Stand 14.12.2011) bzw. geschätzten 450.000 € 2011 (Echtzahlen können erst zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt werden, da noch Erstattungen für 2011 zu leisten sind) ergibt die Entgelterhöhung um pauschal 5% eine Mehreinnahme in Höhe von 21.974,00 € bzw. 22.500 € per anno.

 

Bei der Erhöhung der Musikschulentgelte um pauschal 5% wäre der Elementarbereich mit einer relativ geringen Steigerung belastet, um auch weiterhin möglichst allen Kindern den Zugang zur musikalischen Grundausbildung zu ermöglichen.

 

Da der Schwerpunkt der Musikschularbeit in der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen liegt, wurde in der Vergangenheit die Gebühr für den Erwachsenenunterricht höher veranschlagt, um somit einen besseren Deckungsgrad zu erreichen. Daher schlägt die Erhöhung um pauschal 5% im Erwachsenenbereich stärker zu Buche (Einzelunterricht Klavier, 45 Minuten: Erhöhung von 88,00 € auf 92,40 € um real 4,40 € pro Monat).

 

 

 

1.2. Qualitätssicherung

Die Musikschule der Stadt Rheine legt mit qualifiziertem Fachunterricht die Grundlage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik. Ihre Aufgaben sind die musikalische Grundausbildung, die Breitenförderung, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die Vorbereitung auf ein Musikstudium.

 

In der kommunalen Musikschule Rheine ist besonders das Musizieren im Ensemble in Unter-, Mittel- und Oberstufe regelmäßiger Bestandteil der Ausbildung. Kommunale Musikschulen sind zugangsoffen – im räumlichen wie im sozialen Sinne als Kennzeichen öffentlicher Musikschularbeit – und folgen bundesweiten Qualitätsstandards.

 

Um dies auch weiterhin gewährleisten zu können, ist eine moderate Erhöhung der Musikschulentgelte um pauschal 5%, nach neun Jahren ohne Erhöhung in diesem Bereich und damit Anpassung an die jährlichen Inflationsraten, sinnvoll.

 

Notwendige Vorraussetzungen, um auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und erfolgreiche Arbeit der Musikschule zu gewährleisten, sind verlässliche Rahmen- und Planungsbedingungen im Finanz- und Personalbereich. Die Entwicklung zur Bildungsgesellschaft des 21. Jahrhunderts hat so nicht nur die Chance, ein viel zitiertes Schlagwort zu bleiben, sondern Realität zu werden!