Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2012 - 2015, Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
Vorlage
069/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde in der Sitzung des Rates am 13. Dezember 2011 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2012 - 2015 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2012 – 2015.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 4. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2012 weist einen Fehlbetrag von 15,117 Mio. Euro aus. Dieser Fehlbetrag überschreitet den maßgebenden Schwellenwert für ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) von 13,517 Mio. Euro um 1,6 Mio. Euro.

 

Auch in den Folgejahren 2013 – 2015 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden. Allerdings werden sich die Fehlbeträge durch die weiterhin eingeplanten einmaligen Ausschüttungen der Stadtsparkasse Rheine und der Stadtwerke Rheine GmbH sowie durch die ab 2014 weiterhin unterstellte Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B voraussichtlich deutlich reduzieren und die HSK-Schwellenwerte unterschreiten. Derzeit besteht für die Stadt Rheine deshalb keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, da dazu der Schwellenwert in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden müsste.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2012 führt aber zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 255,221 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 81,733 Mio. Euro; das sind 25,3 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2015 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 30,4 % auf 234,408 Mio. Euro verringert haben. Der zunehmende Eigenkapitalverzehr führt zu immer geringeren HSK-Schwellenwerten und erhöht hierdurch natürlich zunehmend die HSK-Problematik.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 4 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 4 im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 270.000 €. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 42 - Finanzen

 

Erträge:

 

Ertragsart

 

2012

2013

2014

2015

19 – Finanzerträge

 

alt

5.779.000

9.831.000

7.516.000

5.263.000

neu

6.057.000

10.201.000

8.118.000

5.481.000

Differenz

 

278.000

370.000

602.000

218.000

 

Die Änderungen ergeben sich aus den aktuellen Wirtschaftsplänen der Technischen Betriebe Rheine AöR (TBR) und der Stadtwerke Rheine GmbH.

 

TBR

 

2012

2013

2014

2015

Ausschüttung

 

alt

794.000

887.000

1.013.000

1.013.000

neu

1.035.000

949.000

1.110.000

1.226.000

Differenz

 

241.000

62.000

97.000

213.000

 

Stadtwerke Rheine

 

2012

2013

2014

2015

Ausschüttung

 

alt

500.000

3.197.000

1.000.000

500.000

neu

537.000

3.505.000

1.505.000

505.000

Differenz

 

37.000

308.000

505.000

5.000

 

Aufwendungen:

 

Aufwandsart

 

2012

2013

2014

2015

14 – Bilanzielle Abschreibungen

 

alt

895.615

920.401

969.666

968.295

neu

903.615

928.401

951.666

977.295

Differenz

 

8.000

8.000

-18.000

9.000

 

Die Änderungen ergeben sich aus dem aktuellen Wirtschaftsplan der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH (EWG):

 

EWG

 

2012

2013

2014

2015

Finanzielle Abschreibungen

 

alt

878.000

903.000

954.000

954.000

neu

886.000

911.000

936.000

963.000

Differenz

 

8.000

8.000

-18.000

9.000

 

Differenz Ergebnisplan insgesamt

 

270.000

362.000

620.000

209.000

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 4 im Investitionsplan voraussichtlich eine Verschlechterung in Höhe von 8.000 €. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 42 - Finanzen

 

Auszahlungen:

 

Auszahlungsart

 

2012

2013

2014

2015

27 – Erwerb Finanzanlagen

 

alt

1.950.000

1.697.000

1.841.000

1.967.000

neu

1.958.000

1.946.000

1.885.000

2.073.000

Differenz

 

8.000

249.000

44.000

106.000

 

Die Beträge sowohl der TBR als der EWG wurden den aktuellen Wirtschaftsplänen angepasst.

 

TBR

 

2012

2013

2014

2015

Zuführung

 

alt

1.072.000

794.000

887.000

1.013.000

neu

1.072.000

1.035.000

949.000

1.110.000

Differenz

 

0

241.000

62.000

97.000

 

EWG

 

2012

2013

2014

2015

Einzahlungen ins Kapital der EWG

alt

878.000

903.000

954.000

954.000

neu

886.000

911.000

936.000

963.000

Differenz

 

8.000

8.000

-18.000

9.000

 

Im Fachbereich 4 sind folgende Verpflichtungsermächtigungen (VE) vorgesehen:

 

Produktgruppe 41 - Grundstücksmanagement

 

Auszahlungsart

VE

2013

2014

2015

 

24 – Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

 

480.000

480.000