Betreff
Arbeitsprogramm Stadtplanung (FB 5.1)
Vorlage
080/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss stimmt den Ausführungen und der zeitlichen Perspektive der Projekt- und Arbeitsplanung des FB 5.1 Stadtplanung zu.

 

 


Begründung:

 

Zwei wichtige Säulen für eine solide Zukunft der Stadt Rheine werden im Bereich der Stadtplanung bearbeitet: Bauleitplanung und Stadtentwicklung. Die Instrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Sie sind Grundlage für bauliche Investitionen, um die notwendigen Baurechte erst zu schaffen. Die Instrumente der aktivierenden Stadtplanung sind z.B. Rahmenpläne oder Integrierte Handlungskonzepte. Hierdurch wird es möglich, strategische Ziele zu entwickeln, neue Lösungsansätze aufzuzeigen und private sowie öffentliche Investitionen zusammenzuführen.

 

Um der Dynamik der Siedlungsentwicklung begegnen zu können, benötigt jede Investition die Zusage von Planungssicherheit. Neue Planungs- und Investitionsideen und akut auftretende Handlungsbedarfe nach städtebaulicher Planung müssen frühzeitig mit einer realistischen Zeitperspektive versehen werden können, die aus einer Projekt- und Arbeitsplanung abgeleitet werden muss.

Die anliegende Projekt- und Arbeitsplanung berücksichtigt, dass die finanziellen und personellen Ressourcen der Stadtverwaltung begrenzt sind und stetig enger werden. Beispielhaft sei aufgezeigt, dass sich die MitarbeiterInnenzahl im Bereich Stadtplanung seit 2007 von 13 auf 8 reduziert hat.

 

In der beiliegenden Zeitübersicht sind nur die Projekte und Verfahren aufgeführt, die in den Jahren 2012 bis 2014 ein für sich definierbares Arbeitsfeld ergeben. Daueraufgaben und laufende planerische Tätigkeiten sind nicht dargestellt, werden aber in der separaten Dokumentation der Arbeitsplanung des gesamten Fachbereiches Planen und Bauen eingestellt.

 

Zudem sind die Projekte und Verfahren mit internen Prioritäten versehen. Hierdurch soll ausgedrückt werden, wo aus fachlicher Perspektive oder aufgrund der Beschlusslage zeitliche Verzögerungen kaum verträglich sind. Stadtplanerische Prozesse hängen immer in starkem Maße von Zuarbeiten und Stellungnahmen Dritter ab. Weiterhin müssen Zeitpläne in Planungsverfahren immer wieder an neue Erkenntnisse oder an notwendige Verfahrensschleifen angepasst werden. In diesem Sinne ist die beiliegende Projektplanung nur eine Momentaufnahme.

 


Anlagen:

 

Projekt- und Arbeitsplanung 2012 FB 5.1 Stadtplanung